Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Volljährige Kinder in Ausbildung ohne Einkommen
nevercrywoman
07.12.2005, 23:59
Ich habe folgende Frage:
Anfang März 2006 läuft mein Anspruchszeitraum auf Alg I aus.
Ich bin alleinerziehend, habe 2 Kinder, die bei mir im Haushalt leben. Eins meiner Kinder ist dann 13, das andere 19. Die Große befindet sich in Ausbildung, hat abe kein eigenes Einkommen, da es eine schulische Ausbildung mit unbezahlten Praktikumstagen ist. Auf keiner der Infoseiten finde ich dazu eine Information. Gilt sie dann als eigene Bedarfsgemeinschaft? Wie wird das berechnet? Irgendwo habe ich gelesen, dass sie selbst als Auszubildende keinen Anspruch auf Leistungen hat, das sie ja dem Arbeitsmarkt wegen der Ausbildung nicht zur Verfügung steht, höchstens auf BAfög auf Darlehensbasis. Stimmt das?
Würde das bedeuten, dass sie praktisch ihre Ausbildung abbrechen müsste um einen bezahlten Job anzunehmen?
Ich bin im Moment heillos überfordert mit der Situation und weiss noch gar nicht was auf mich zukommt, wann ich den Antrag auf Alg II stellen muss und wie.
Wäre schön, wenn mir jemand hierzu einen Tip geben könnte.
Betroffener
08.12.2005, 01:10
:welcome: nevercrywoman
Das mit der grossen Tochter ist ein komplexes Thema, das wir vor kurzem hier in der Mache hatten.
Ich denke BAB und unter Umständen ALG II (oder umgekehrt) kämen für Deine Grosse in Frage. Auf jeden Fall ist sie ab 18 Jahren eine eigen Bedarfsgemeinschaft. Gerade bei einer schulischen Ausbildung sollte es Geld geben. siehe auch hier: Frage zum ALGII + Bafög (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=36521&start=0&postdays=0&postorder=asc&highlight=bab)
Ganz wichtig für ALG II Bezieherinnen: Lass keine Männer in Dein Leben und in die Wohnung. Die komplizieren nicht nur das Leben sondern auch den ALG II Bezug :engel:
Aber im Ernst:
Du solltest Dir auf jeden Fall die diversen Ausfüllhilfen zu Gemüte führen und beim Ausfüllen auch auf kleinste Kleinigkeiten achten. Sehr viele Infos dazu findest Du hier im Forum z.B. hier:
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php)
Falls Du derzeit noch kein Wohngeld bekommen solltest, aber welches bekommen könntest, solltest Du ganz schnell einen Antrag stellen:
Wohngeld 2005 - Ratschläge und Hinweise (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#56)
Link auf die Webseite vom BMVBW mit allen Dateien (http://www.bmvbw.de/-,302.916591/Wohngeld-2005-Ratschlaege-und-.htm)
weil das den befristeten Zuschuss nach § 24 SGB II deutlich erhöhen kann.
§ 24 - Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld
(1) 1Soweit der erwerbsfähige Hilfebedürftige Arbeitslosengeld II innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld bezieht, erhält er in diesem Zeitraum einen monatlichen Zuschlag. 2Nach Ablauf des ersten Jahres wird der Zuschlag um 50 vom Hundert vermindert.
(2) Der Zuschlag beträgt zwei Drittel des Unterschiedsbetrages zwischen
1. dem von dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld und dem nach dem Wohngeldgesetz erhaltenen Wohngeld und
2. dem an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen zu zahlenden Arbeitslosengeld II nach § 19 Satz 1 Nr. 1 sowie Satz 2 oder Sozialgeld nach § 28.
(3) Der Zuschlag ist im ersten Jahr
1. bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auf höchstens 160 Euro,
2. bei Partnern auf insgesamt höchstens 320 Euro und
3. für die mit dem Zuschlagsberechtigten in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden minderjährigen Kinder auf höchstens 60 Euro pro Kind
begrenzt.
ACHTUNG: Dieser befristete Zuschlag wird sehr gerne vergessen - also ggf. im Anschreiben mit angeben und den Bescheid genau prüfen.
Weiterhin solltest Du Dir Deine möglicherweise verwertbaren Vermögenswerte gut anschauen, damit es keine Überraschungen gibt.
Aber ich bin sicher Du packst das trotz der aktuell vorhandenen Verwirrung. Vielleicht gibt es auch eine Beratungsstelle in Eurer Nähe:
Adressverzeichnis bei Tacheles-Sozialhilfe (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx)
Denn leider kommt es manchmal auf die regionalen Kenntnisse an.
nevercrywoman
08.12.2005, 01:32
Hallo Betroffener,
danke erst mal für Deine schnelle Antwort. Und wie du siehst, bin ich noch am lesen, mir bedrückt die ganze Situation im Moment so, dass ich eh nicht schlafen kann.
Ich finde alle möglichen Varianten: volljährige Kinder, die im Haushalt leben und arbeitslos sind, volljährige Kinder, die nicht im Haushalt leben, volljährige Kindern von anderen Partnern als dem jetzigen usw ..... aber nix für mich :?
Hey, und auf meine alten Tage werd ich mir doch keinen Mann ins Haus holen :engel: Meine Situation ist auch in sofern ungewöhnlich, als dass ich für beide Kinder keinen Unterhalt bekomme (auch niemals bekommen habe und niemals bekommen werde).
Ehrlich gesagt, möchte ich nicht dass meine Tochter auf Darlehensbasis ihre Ausbildung macht. Ich denke, es wäre ein sehr schlechter Start in ihr Leben, für eine Ausbildung als Erzieherin auch noch erst mal die nächsten paar Jahre BAFÖG-Schulden abzahlen zu müssen. Damit wäre der Plan vom FH-Studium nach der Ausbildung ja wohl auch hinfällig, da nicht finanzierbar.
Aber wenn ich das, was ich bisher gelesen habe, richtig verstanden habe, kommt ein eigener AlgII-Antrag ja wohl auch nicht in Frage, das sie ja in Ausbildung befindlich und nicht arbeitsuchend ist und weder für irgendwelche Massnahmen noch für Vermittlungsvorschläge verfügbar.
Ich steig da einfach nicht durch.
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