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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausländerfeind darf Arbeit bei Ausländer nicht ablehnen


StephanK
18.12.2006, 22:55
Gericht: Sozialgericht Dortmund
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 09.10.06
Aktenzeichen: S 32 AS 214/06

Kernaussage: Weigert sich ein Langzeitarbeitsloser wegen seiner ausländerfeindlichen Gesinnung, einen 1-€-Job in einem Multikulturellen Forum anzunehmen, kann der Leistungsträger das Arbeitslosengeld II kürzen.

Die Entscheidung ist noch nicht im Wortlaut verfügbar; diese Meldung beruht auf einer Pressemeldung (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/msgb/show.php?modul=msgb&id=1664&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=) des Gerichts.
Es ist derzeit nicht bekannt, ob das Urteil rechtskräftig geworden ist.