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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : rückwirkende zahlung


Bunnyhase
08.12.2005, 11:01
hallo,

ich hatte am 01.07. schon einmal betreff Umzug in eine andere Stadt gepostet und hoffe, dass ich jetzt wieder so tolle und hilfreiuche antworten bekomme.

ich versuche mal kurz die grundsituation zu beschreiben:
meine Freundin wurde im Juni von ihrem freund in berlin vor die tür gesetzt und kam erst einmal zu uns nach Hildesheim mit Sack und Pack. Für uns stand fest, dass wir eine größere Wohnung nehmen und zusammen ziehen. Da zeitgleich ihr Harztbescheid auslief, hätte sie sich hier anmelden und hier einen neuen antrag stellen müssen. Ich hatte aber bedenken, sie bei uns anzumelden, weil ja dann mein hartzantrag auch wieder neui berechnet hätte werden müssen. also dachten wir uns, wir machen das alles, wenn wir eine wohnung gefunden haben.
Dann kam allerdings dazwischen, dass meine Freundin in eine stationäre therapie musste.

Wir waren beim zuständigen arbeitsamt, wo man uns zunächst gar keine Auskünfte geben wollte und nach massiven druck meinerseits hieß es..ok, wir nehmen schon mal ihren antrag, sobald sie sich hier angemeldet haben, zahlen wir dann rückwirkend vom datumstempel des antrages an...

während der Therapie zahlte die BFA, danacvh die dak noch einige zeit, da meine freundin weiter krank geschrieben war. nun ist ein halbes jahr um, der medizinische dienst meinte nach der vorstellung von ihr, sie könne 3 stunden am tag arbeiten, die krankmeldung lief aus und sie sollte sich dann wioeder arbeitsuchend melden. Also hat sie sich dann doch bei uns angemeldet.

Tja, gestern waren wir beim arbeitsamt. mal abgesehen von der Unfreundlichkeit und der "arbeitsverweigerung" der sachbearbeiterin hieß es auf einmal, es hätte nie ein antrag von meiner Freundin vorgelegen udn rückwirkend zahlen gäb es schon mal gar nicht und sie würden einem immer alles wahrheitsgemass sagen, so dass es gar nicht sein kann, dass ihr eine rückwirkende zahlung jemals zugesagt wurde.

wir waren damals bei 3 verschiedenen sachbearbeitern, weil es natürlich auch eine ziemlich verwirrende geschichte war (es ging dann um die zusammenarbeit zwischen dem berliner aa und dem bei uns und der aktenanforderung)und "die dame" gestern lass auch halblaut vor:"dringend mit herrn...absprechen...wegen aktenanforderung aus berlin... eventuelle übernahme durch uns..." und promt fing sie an zu nuscheln...
als ich dann noch sagte, sie wollten damals ja auch die akten anfordern..wieso denn, wenn hier kein antrag gestellt wurde, hieß es, nein, sie würden nie akten von irgendeinem anderen arnbeitsamt afordern..kann ich mir kaum vorstellen... und sie hätte nix vorliegen und basta.

leider haben wir nix schriftliches betreff der abgabe des antrages...(man sollte ja uach nicht meinen, dass man sich etwas amtliches noch mal bestätigen lassen muss *gr*), sondern nur ein schreiben, dass das arbeitsamt hildesheim für umzugskosten und eventueller mietsicherheit aufkommt.

nun hätte ich gern gewußt, ob das arbeitsamt verpflichtet ist, die vermerke au sdem computer zur verfügung zu stellen, damit man aussagen überprüfen kann?? haben wir irgendeine möglichkeit gegen die ablehnung vorzugehen??
Meine freundin war ja bis vor einigen tagen noch in Berlin gemeldet, von dort kamen auch einige schreiben betreff der "ausfallzeit" durch die Therapie.

wäre toll, wenn ihr mir einige ratschläge geben könntet.

bunny

Betroffener
08.12.2005, 13:41
Hallo Bunny,

das ist ja mal wieder ein Fall aus dem wirklichen Leben :patsch:

eider haben wir nix schriftliches betreff der abgabe des antrages...(man sollte ja uach nicht meinen, dass man sich etwas amtliches noch mal bestätigen lassen muss *gr*), sondern nur ein schreiben, dass das arbeitsamt hildesheim für umzugskosten und eventueller mietsicherheit aufkommt.
Na genau das ist es doch!
Dieses Schreiben ist der Dreh- und Angelpunkt. Ohne irgendeine Anerkenntnis könnte es dieses Schreiben nicht geben.

Ich würde empfehlen den ganzen Sachverhalt noch mal neu auf zu rollen, aber nicht auf der Ebene der Sachbearbeitung, sondern gleich mit der Teamleitung bzw. der Geschäftsführung. Hierzu einen möglichst kurzfristigen Termin ausmachen.

Dazu bitte Gedächtnisprotokolle der seinerzeitigen Gespräche mit Namen der Gesprächspartner und Datum sowie der aktuellen Gesprächsrunde anfertigen.

Und natürlich gibt es auch das Recht auf Auskunft, welche Daten über einen gespeichert sind bzw. vorliegen (was einem allerdings nur selten weiterhilft, weil die Behörden eben manchmal ihre Akten nicht finden [wollen oder können])
Ansonsten gibt es vielleicht hierüber noch HIlfe vor Ort:
Adressverzeichnis bei Tacheles-Sozialhilfe (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx)

Bunnyhase
08.12.2005, 15:57
Hi Betroffener,

danke für deine schnelle antwort... das lässt ja hoffen.. wollt nachher gleich ein Schreiben ala beschwerde/einspruch aufsetzen... kann ja auch irgendwie nicht hinhauen, dass sich beide arbeitsämter..sprich berlin und Hildesheim, so einfach aus der Affäre ziehen wollen... zumal ich eigentlich ganz gut hören kann und ohne die Versicherung, dass es dann nachträglich berechnet wird, wären wir da auch gar nicht weggegangen.. wie schon geschrieben, beziehen wir selbst auch nur Hartz und "verpflegen" unsere Freundin davon ja nun schon nen halbes Jahr mit

betreff der akten: bei uns ist sowas im Computer gespeichert und die Dame vom Amt meinte auf die Frage, ob man davon eine Kopie haben könnte, dass man per Anwalt eine Akteneinsicht anfordern muss.... is doch schwachsinn, wenn es um die eigene person geht oder??

bunny