ThorstenK.
08.12.2005, 14:33
Seit dem 01.11.2005 bin ich nach einer befristeten Beschäftigung erneut Arbeitslos und erhalte ALG 2.
Ich habe mich am 02.11.2005 Arbeitslos gemledet und habe am 01.12.2005 den Bewilligungsbescheid von der ARGE Miltenberg bekommen. In diesem Bescheid wurde mir mitgeteilt, daß ich die Leistungen ab 1.12.2005 erhalte. Während telefonischer Nachfrage, warum ich erst ab dem 01.12.2005 als Arbeitslos geführt werde und auch erst ab diesem Tag Leistungen erhalte, wurde mir mitgeteilt, daß ich im November ja noch den Lohn für den Monat Oktober erhalten habe und somit keinen Anspruch auf Leistungen im November beanspruchen könne. Ich habe zwar versucht, der Sachbearbeiterin klarzumachen, daß ich mit diesem Gehalt den Dispokredit für meine Kosten (Anfahrtskosten nach Kelsterbach 130km, Miete, Versicherungen, Lebensmittel etc) im Oktober decken muß, jedoch hat das anscheinend wenig gebracht. Die Antwort war, es wäre mein Problem wenn ich mein Konto überziehe, und wenn ich Ärger mit meinem Vermieter (der mir jetzt mit Kündigung gedroht hat, da die Leistung vom Dezember nicht reicht, die Miete für November und Dezember zu decken) habe, dann solle ich es auf eine Räumungsklage ankommen lassen. Auch über die fehlende Krankenversicherung (besteht erst seit 01.12) im November hieß es nur kurz: Ihr Problem.
Jetzt meine Frage: Was kann ich dagegen tun und ist es es rechtens, das so verfahren wird?
Auf jeden Fall fehlen mir jetzt die Mittel (und die Bereitschaft meiner Bank) meine Kosten zu decken bzw einen neuen Job zu finden und meine Kosten für den ersten Monat vorzufinanzieren.
Ich habe mich am 02.11.2005 Arbeitslos gemledet und habe am 01.12.2005 den Bewilligungsbescheid von der ARGE Miltenberg bekommen. In diesem Bescheid wurde mir mitgeteilt, daß ich die Leistungen ab 1.12.2005 erhalte. Während telefonischer Nachfrage, warum ich erst ab dem 01.12.2005 als Arbeitslos geführt werde und auch erst ab diesem Tag Leistungen erhalte, wurde mir mitgeteilt, daß ich im November ja noch den Lohn für den Monat Oktober erhalten habe und somit keinen Anspruch auf Leistungen im November beanspruchen könne. Ich habe zwar versucht, der Sachbearbeiterin klarzumachen, daß ich mit diesem Gehalt den Dispokredit für meine Kosten (Anfahrtskosten nach Kelsterbach 130km, Miete, Versicherungen, Lebensmittel etc) im Oktober decken muß, jedoch hat das anscheinend wenig gebracht. Die Antwort war, es wäre mein Problem wenn ich mein Konto überziehe, und wenn ich Ärger mit meinem Vermieter (der mir jetzt mit Kündigung gedroht hat, da die Leistung vom Dezember nicht reicht, die Miete für November und Dezember zu decken) habe, dann solle ich es auf eine Räumungsklage ankommen lassen. Auch über die fehlende Krankenversicherung (besteht erst seit 01.12) im November hieß es nur kurz: Ihr Problem.
Jetzt meine Frage: Was kann ich dagegen tun und ist es es rechtens, das so verfahren wird?
Auf jeden Fall fehlen mir jetzt die Mittel (und die Bereitschaft meiner Bank) meine Kosten zu decken bzw einen neuen Job zu finden und meine Kosten für den ersten Monat vorzufinanzieren.