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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : EINKOMMENSBEREINIGUNG


jacob
09.12.2005, 13:59
Hallo !
Ich hätte mal eine Frage .Wir haben nun unseren Bescheid bekommen und es scheint auch alles soweit in Ordnung zu sein aber ich bin über eine Sache gestolpert die ich nicht verstehe und auch nicht so recht etwas darüber gefunden habe.

Es geht um die "EINKOMMENSBEREINIGUNG" , die sie mit 30€ veranschlagen. Was ist das bitte ??? Könnte mir das mal jemand erläutern .

Vielen Dank schoneinmal im voraus!

Gruß Jacob :geist:

Betroffener
09.12.2005, 22:28
:welcome: Jacob,

da dürfte jemand ein Erwerbseinkommen haben oder selbständig sein.
Die 30 € sind eine vom Erwerbseinkommen abziehbare Pauschale.
Allerdings gibt es da noch mehr davon.

Vor dem 01.10.05 galt eine etwas andere Regelung als nach dem 01.10.05.
Hier findest Du eine übersichtliche Aufstellung:
Freibetragsregelung ab 01.10.05 (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2005/freibetragsregelung.html)

Einen angenehmen Dritten Advent wünscht

jacob
10.12.2005, 13:59
Hallo lieber Betroffener!
Ersteinmal Danke für das nette Willkommen ;) .

Das ist ja ein Ding und ich dachte mir soetwas schon.

Wir haben im Moment KEINERLEI Einkommen und deswegen kam mir das auch so komisch vor!
Tja da sollte man dann jawohl nocheinmal nachhacken was!?
30€ sind ja in Unserer Situation momentan viel Geld!

Ich danke Dir vielmals für die Antwort!

Ich werde mich hier wieder melden sobald ich näheres weiss!

Liebe Grüße Jacob

jacob
10.12.2005, 14:03
So ich hab gerade mal geguckt! Es war also so, das mein Mann noch für einen halben Monat ALG bezogen hat und sie wohl da irgengendetwas angerechnet haben , was aber auch nicht rechtens sein kann weil wir dann ja für den Monat dann weniger bekommen haben als jetzt :patsch: .

Es ist wirklich zum ......! Naja aber ich werde da vielleicht doch nochmal nachhacken ...!Ich melde mich!

LG Jacob

Limone
10.12.2005, 17:36
Hallo!

Die Versicherungspauschale kommt auch in Frage, wenn er Einkommen in Form von ALG I hat. ALG I wird beim ALG II angerechnet, das passt also soweit theoretisch schon und es wird dann eben um die Versicherungspauschale und - sofern vorhanden - KFZversicherung bereinigt.

jacob
10.12.2005, 17:57
Aha, danke für deine Antwort!
Es ist nun aber so , das für den halben Monat den sie schon zahlen mussten (die erste hälfte des Monats war noch ALG 1 ) fast 300 € fehlen und dann noch dieser betrag von 30 € . wir werden Montag mal zur ARGE gehen und dann sehen wir weiter ,denn so kann es ja nicht stimmen. Ist zwar nur ein Monat aber man will ja schliesslich seine Kohle haben die einem zusteht auch wenn man natürlich lieber Arbeit hätte :sad: .

Ich danke Euch wirklich sehr und ich werde mich wiedre melden .

Lieben Grüße und noch ein schönes Wochenende! ;)

Betroffener
10.12.2005, 21:17
Jacob,

hättest Du da nicht gleich ein paar Details mehr geben können?
Wenn es der Wechselmonat von ALG I zu ALG II ist, dann ist das doch ganz was anderes, als wenn da irgendwo im laufenden Bezug 30€ als Anrechnung auftauchen.

In diesem Fall müsste auch en Betrag nach SGB II §24 auftauchen. für alle Mitglieder der Bedarfsgmeinschaft.

Ansonsten gilt hier der §11 - Einkommensanrechnung des SGB II, dessen Hinweise zur Durchführung Du hier findest (auch den nahtlosen Übergang zu ALG II aus ALG I heraus):
Übersicht Durchführungshinweise (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/ALG_II/SGB_II_Durchfuehrungshinweise_Inhalt.aspx) als PDF-Dateien

jacob
10.12.2005, 21:32
Ok sorry :sad: ! Es geht also um die fehlenden knapp 300€ und diese Uminösen 30€! Ich wollte zu Anfang ja auch nur etwas über das Wort Einkommensbereinigung wissen . Wir sind erst etwas später beim Nachrechnen über die fehlenden € gestolpert. Ich bitte nochmals um vergebung .

Aber ein weiteres Einkommen hat es ja weiter nicht gegeben ausser ungefähr die Hälfte des Montas ALG 1 . Das ist ja das komische .
Ich sag das jetzt mal gerundet ist das was wir bekommen knapp 1000 € .

in dem besagten ersten Monat (bzw. halben ) sind es aber nur zusammen mit hälfte ALG1 und ALG 2 700 € . Und da taucht dieser angebliche Betrag auf das als Einkommen gerechnet wurde, das wir aber gar nicht hatten :shock: :sad: .

Betroffener
10.12.2005, 22:32
Jacob,

das angerechnete "Einkommen" ist der halbe Monat ALG I.
Wenn Einkommen vorhanden ist, müssen auch die Pauschalen abgezogen werden als Freibeträge - das dürften die 30 € sein.

Was aber offensichtlich (wie fast immer) fehlt, ist der Zuschlag nach §24:
§ 24 - Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld
(1) 1Soweit der erwerbsfähige Hilfebedürftige Arbeitslosengeld II innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld bezieht, erhält er in diesem Zeitraum einen monatlichen Zuschlag. 2Nach Ablauf des ersten Jahres wird der Zuschlag um 50 vom Hundert vermindert.

(2) Der Zuschlag beträgt zwei Drittel des Unterschiedsbetrages zwischen
1. dem von dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld und dem nach dem Wohngeldgesetz erhaltenen Wohngeld und
2. dem an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen zu zahlenden Arbeitslosengeld II nach § 19 Satz 1 Nr. 1 sowie Satz 2 oder Sozialgeld nach § 28.

(3) Der Zuschlag ist im ersten Jahr
1. bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auf höchstens 160 Euro,
2. bei Partnern auf insgesamt höchstens 320 Euro und
3. für die mit dem Zuschlagsberechtigten in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden minderjährigen Kinder auf höchstens 60 Euro pro Kind

begrenzt.

Ansonsten hier eine Übersicht über die Regelleistungen bei ALG II:
Regelleistungen 2005 im Überblick (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/info/regelleistungen2005.html)

Betroffener
10.12.2005, 22:35
Jacob,

Entschuldigung angenommen :engel:
Die Beantwortung von Fragen ist nun mal sehr viel leichter, wenn man weiss in welchem Kontext die Frage zu sehen ist (ohne einen Roman zu erwarten) - und das war leider nicht der Fall.

Das angerechnete "Einkommen" ist der halbe Monat ALG I.
Wenn Einkommen vorhanden ist, müssen auch die Pauschalen abgezogen werden als Freibeträge - das dürften die 30 € sein, die wiederum das ALG II erhöhen.

Was aber offensichtlich (wie fast immer) fehlt, ist der Zuschlag nach §24:
§ 24 - Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld
(1) 1Soweit der erwerbsfähige Hilfebedürftige Arbeitslosengeld II innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld bezieht, erhält er in diesem Zeitraum einen monatlichen Zuschlag. 2Nach Ablauf des ersten Jahres wird der Zuschlag um 50 vom Hundert vermindert.

(2) Der Zuschlag beträgt zwei Drittel des Unterschiedsbetrages zwischen
1. dem von dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld und dem nach dem Wohngeldgesetz erhaltenen Wohngeld und
2. dem an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen zu zahlenden Arbeitslosengeld II nach § 19 Satz 1 Nr. 1 sowie Satz 2 oder Sozialgeld nach § 28.

(3) Der Zuschlag ist im ersten Jahr
1. bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auf höchstens 160 Euro,
2. bei Partnern auf insgesamt höchstens 320 Euro und
3. für die mit dem Zuschlagsberechtigten in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden minderjährigen Kinder auf höchstens 60 Euro pro Kind

begrenzt.

Ansonsten hier eine Übersicht über die Regelleistungen bei ALG II:
Regelleistungen 2005 im Überblick (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/info/regelleistungen2005.html)

Einen angenehmen Dritten Advent wünscht der

jacob
11.12.2005, 12:58
Vielen Dank für deine Antwort! :-)

Ich blick da so langsam nicht mehr durch , sorry!
Selbst ohne einen Zuschlag muss doch aber wenigstens der Betrag gezahlt werden den wi JETZT bekommen , also der Regelsatz.
Das war aber halt in dem ersten Monat nicht der Fall!

Wünsch ich Dir auch :D

jacob
16.12.2005, 13:35
Hallo! Also wir mussten nun einen Wiederspruch einlegen und nun heisst es abwarten . Das mit dem Zuschlag haben wir auch dazugeschrieben. Mal sehen was dabei herauskommt 8) .

Ich werde mich dann wieder hier melden wenn ich mehr weiss . Nochmals viele Dank für die Hilfe . :-)

Ich wünsche Euch ersteinmal schöne Feiertage und einen Guten Rutsch ,denn vorher wird sich sicher nichts mehr ergeben . :x

Liebe Grüße Jacob alias Nanny

Phiele
27.01.2006, 15:01
Hallo!

Nun...Jacob hat ja schon mal angefangen den Fall von uns zu erklären.
Nun möchte ich es mal etwas ausführlicher schreiben---denn ich blicke langsam durch den Fall nicht mehr durch.

Also: Ich habe am 1.9.05 einen Job angenommen.
Durch Insolvenz der Firma bin ich denn am 11.10.05 wieder arbeitslos geworden.
ALG I habe ich nun vom 12.10.05 bis 14.11.05 erhalten.Da war denn mein Anspruch erschöpft.

Nun kommt ab dem 15.11. ALG II ins Spiel.
Für die Berechnung des Novembers wird mir das ALG I angerechnet.Das ist ja auch richtig so.
Allerdings wird mir auch ein Einkommen von knapp 300€ aus erwerbstätiger Arbeit angerechnet. Im November habe ich aber keinerlei Einkommen gehabt...ich war ja seit 4 Wochen Arbeitslos und habe ALG I bezogen.
Ich denke mal das zur Berechnung des ALG II irrtümlich mein Lohn von September mit berechnet wurde.

Ich zitiere mal aus der Antwort vom Widerspruch. Ich setze die Zahlen mal mit ein...da ich ja nichts zu verbergen habe.

"Nach den vorleigenden Aktenunterlagen erziehlten Sie bis einschliesslich 11. Oktober 2005 ein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit in Höhe von 641,67€ brutto für die Zeit bis zum 11.10.2005(netto 499,60€). Die Anrechnung des Einkommens war daher im November 2005 wie folgt vorzunehmen:

Bruttoeinkommen =641,67€ mtl., netto =499,60
abzgl. Grundfreibetrag von =100€
Freibetrag nach §30 Nr.1 SGBII=108,33€ (541,67€ x 20%)
Freibetrag gesamt =208,33€

499,60€-208,33€=291,27

Somit bleibt ein zu berücksichtigendes Einkommen von 291,27€

Fakt ist das mir genau dieser Betrag im November fehlt.
988€ (ist unser Anspruch im Monat) -291,27 = 696,73€ (bleibt über im November) .

Ich hoffe ich konnte es einigermassen verständlich ausdrücken und hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Ich habe jetzt 4 Wochen Zeit um auf den Widerspruch zu antworten.

Bis dann....