Urgel
20.12.2006, 12:53
noch eine frage zur Arbeitsbescheinigung:
ich habe mir nicht gleich nach beendigung meiner arbeit eine arbeitsbescheinigung geholt, da da meine erziehungszeit begonnen hat und ich das nicht wußte.
jetzt muss ich nach knapp 3 jahren für alg die arbeitsbescheinigung besorgen. kein problem. nur mein alter arbeitgeber meint,
ich hätte nur 3 monate nach beendigung anspruch auf herausgabe. ich hätte mich gleich darum bemühen müssen und nicht erst jetzt.
aber aus kulanzgründen bla bla, sei man bereit nach einer angemessenen frist nochmal 6 wochen das zeug auszufüllen....
i
st das in ordnung?
ich hatte denen 4 wochen frist gesetzt. als die abgelaufen war hab ich das der arbeitsagentur gemeldet,
die mir jetzt die formulare zum selbstausfüllen schickt... heute kam dann der nette brief meines ag..
ist mein ag im recht?
danke!
urgel
ich habe mir nicht gleich nach beendigung meiner arbeit eine arbeitsbescheinigung geholt, da da meine erziehungszeit begonnen hat und ich das nicht wußte.
jetzt muss ich nach knapp 3 jahren für alg die arbeitsbescheinigung besorgen. kein problem. nur mein alter arbeitgeber meint,
ich hätte nur 3 monate nach beendigung anspruch auf herausgabe. ich hätte mich gleich darum bemühen müssen und nicht erst jetzt.
aber aus kulanzgründen bla bla, sei man bereit nach einer angemessenen frist nochmal 6 wochen das zeug auszufüllen....
i
st das in ordnung?
ich hatte denen 4 wochen frist gesetzt. als die abgelaufen war hab ich das der arbeitsagentur gemeldet,
die mir jetzt die formulare zum selbstausfüllen schickt... heute kam dann der nette brief meines ag..
ist mein ag im recht?
danke!
urgel