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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückvergütung Genossenschaft - Job Agentur will anrechnen


Snacker
10.12.2005, 11:55
Hallo,

Vieleicht kennt sich ja einer von euch etwas besser aus...

Wir haben eine Wohnung von der Gebau Wohnen eG das ist eine Genossenschaft die keine Gewinne erwirtschaften darf und somit jedes Jahr eine Rückvergütung in der höhe von 2 Monatsmieten an alle Genossenschaftsmitglieder ausschüttet 2005 rückwirkend auf 2004.

Jetzt haben wir einen Brief der Job Argentur bekommen in dem es heisst das die Rückvergütung gem. § 11 SGB II als Einkommen auf die Leistungen nach dem SGB II anzurechnen ist.

Jetzt frage ich mich ganz ernsthaft ob dieses überhaupt rechtens ist ? wir haben zwar letztes Jahr schon Arbeitslosenhilfe bezogen vom Arbeitsamt aber Hartz IV gibt es doch erst seit diesem Jahr und dies ist eine Rückvergütung von dem Geschäftsjahr 2004.

Gibt es bei Hartz IV ein Nebeneinkommen aufs Jahr gerechnet was man verdienen kann ohne das es angerechnet wird (laut Job Argentur wird es als zusätzliches Einkommen gerechnet) ?

Was mich aber am meisten ärgert ist das wir im Frühjahr dieses Jahres für Strom und Gas eine Nachzahlung erhalten haben von 148,00Euro + 15,00Euro mehr pro Monat und Die Job Argentur hat nur mit den Schultern gezuckt und gesagt wir hätten halt nicht soviel Heizen sollen, da haben wir keinen Cent gesehen auch keine erhöhung.

Naja vieleicht gibt es hier ein paar Spezis die mir das genauer erklären können...

Gruß
Snacker

Betroffener
10.12.2005, 13:36
:welcome: Snacker,

obe es rechtens ist oder nicht, Rückzahlungen aus Vorjahren (egal ob Steuer oder Nebenkosten oder was sonst immer), kann im Einzelfall nur ein Gericht entscheiden unter Berücksichtigung aller entscheidenen Umstände des jeweiligen Einzelfalles.

Der in der Sozialhilfe (da gehört ALG II auch dazu) übliche Fall ist hingegen die Einkommensanrechnung, da sich durch solche Rückzahlungen der von der Sozialleistung zu deckende "Bedarf" verringert bei den Kosten der Unterkunft in diesem Fall.

Die "Gewinnausschüttung" der Genossenschaft ist also auf jeden Fall anrechenbar. Sinnvoller wäre aber sicherlich, wenn die ihre Kostenrechnungen umstellen auf eine eher an den tatsächlichen Kosten orientierte Miet- und Nebenkostenvorschusspauschale, die Rückzahlungen in dieser Höhe weitgehend überflüssig macht und gleichzeitig die monatliche Abgaben für die Miete (und die Kosten der Unterkunft) entsprechend absenkt.