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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : BaFöG für zu Hause wohnenden Schüler?


loreley
10.12.2005, 14:21
Hallo liebes Forum,

mein Sohn (13. Klasse Gymnasium) erhält seit März 05 ALG II und soll jetzt lt. seiner Fallmanagerin beim AA einen Antrag auf BaFöG stellen.

Im Merkblatt des BaFöG steht allerdings ganz klar drin, dass Schüler, die zu Hause wohnen, keinen Anspruch auf diese Art von Förderung haben.

Ist das nur reine Schikane der Fallmanagerin meines Sohnes (wörtlich: "Wenn Sie keinen Antrag stellen, dann wird Ihnen das ALG II gesperrt!") oder kennt die sich nicht wirklich in den Gesetzen aus?
Oder bin ich da auf dem Holzweg und des Lesens nicht mehr mächtig... ---?!?!

Weiß jemand einen Rat bzw. was soll mein Sohn machen...? Ausziehen...???

Danke - wie immer

Grüße
Loreley :engel: :-x

Betroffener
10.12.2005, 15:59
:welcome: Loreley,

das ist das Antrag/Ablehnspiel verschiedener Behörden. Solange die eine nicht ablehnt (obwohl es klar ist, das abegelehnt wird, darf die andere nicht positiv entscheiden (obwohl die es auch weiss).

Ohne die Vorlage des Anlehnungsbescheides vom BAFög, darf die ArGe also kein ALG II gewähren. Hast Du keinen Ablehnungsbescheid, gibt es kein ALG II.

Das ist zwar alles nur Arbeitsbeschaffung und zeitverzögernd - aber das blöde Spiel muss mitgespielt werden, da sonst kein Geld fliessen wird.

loreley
10.12.2005, 20:26
Hallo Betroffener,

und danke für deine Antwort.

Ich bin entsetzt.......... :patsch: !
Gibt es denn eine Chance, dass sich mein Sohn z.B. beim Landratsamt (dort werden die BAföG-Anträge bearbeitet) eine Bescheinigung ausstellen lassen kann, dass er vom Gesetz her gar nicht förderungswürdig ist und diese dann seiner Fallmanagerin unter die Nase hebt..??? Oder kann er sich diesem Unsinn anders erwehren...? Man kann sich doch schließlich nicht dauernd für dumm verkaufen lassen...!

Falls er doch nicht umhin kommt, diesen Quatsch da mit zu machen, wie verhält es sich dann mit dem "Datenaustausch" zwischen den Behörden (hier Landratsamt <=> AA )? Machen die da gemeinsame Sache (z.B. damit das AA über Umwege an die Einkommensdaten meines Ex-Mannes käme - ist ja immens interessant bei ALG II-Empfängern wegen diverser möglicher Unterhaltsleistungen etc..)?

Na dann mal allerseits :nacht: !

Grüße
Loreley

Betroffener
10.12.2005, 21:26
Hallo Loreley,

Du kannst es natürlich über das Landratsamt versuchen (weil das auch schneller geht und praktikabler ist).

Ansonsten bitte ich, auch mal in diese Diskussion reinzuschauen:
ALG II und Bafög (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=43285#43285)

Vielleicht findest Du in den dort zitierten Gesetzespassagen noch ein paar für Euch wichtige Hinweise.

Einen angenehmen Dritten Advent wünscht