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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG 1 - Rückfordeung ?


erdem
20.12.2006, 17:18
Habe bis Ende Nov.'06 AlG 1 (12 Mo.) bezogen. Bin regelmaessig zu den vom Arb.Amt. voegeg. Einladungsterminen erschienen, habe regelmaessig
u. ordentlich wie gewünschst wurde Bewebungen rausgeschickt.

Jetzt kommts: Allerdings war ich in diesen 12 Mo. mehrmals im europ.
Ausland. Habe aber dort nicht gearbeitet oder sonstige Leistungen
bezogen. Jetzt nach Ablauf von AlG 1 beziehe ich weder AlG 2
noch habe ich mich "Arbeitsuchend" gemeldet, weil ich im neuen Jahr
eine Festanstellung in Aussicht habe.

Allerdings hat mich jemand der wusste dass ich im Ausland war beim
Arbeitsamt verpfiffen. Jetzt versuchen die mich staendig einzuladen um mit mir über meine berufl. Situation zu reden bzw. ein Bewerberangebot zu besprechen, obwohl ich keinerlei Leistungen mehr in Anspruch nehme.
Kann solch eine Behauptung eines Dritten für eine Rückforderung ausreichend sein, wenn keine anderen Nachweise denen vorliegen ?
Oder wollen die mich direkt vor Ort in die Mangel (vor Zeugen) nehmen
und ein Zugestaendnis herauslocken um dann sagen zu können,
"Sie haben es doch selbst zugegeben und jetzt wollen wir saemtl. Zahlungen + Soz.vers.Beitraege zurück"

Bitte um Eure Meinung, was soll ich machen ?
Danke !!!

Seebarsch
20.12.2006, 19:48
Wenn Du ohne vorherige Genehmigung im Ausland warst, standen Dir die Leistungen nun mal nicht zu.
Wo ist das Problem?
:confused:

erdem
21.12.2006, 12:22
Muss das Arb.Amt denn nicht mir meinen Auslandaufenthalt nachweisen können ? Reicht da eine blosse Behauptung eines Dritten ?

StephanK
21.12.2006, 13:28
Im augenblicklichen Stadium des Verfahrens muss die Arbeitsagentur eigentlich schon begründen können, warum sie meint, dass Dir kein Arbeitslosengeld zustand.
Aber wenn die Arbeitsagentur Geld zurückfordert, bist Du in der Pflicht, zu beweisen, dass die Voraussetzungen (= Deine Abwesenheit) dafür nicht gegeben waren. Ob das In- oder Ausland war spielt übrigens keine Rolle.

erdem
21.12.2006, 16:59
Was meinst Du mit; Das Arb.Amt muss das schon begründen.
Meinst Du das die " weil das jemand behauptet, aber keinerlei Nachweise hat" einfach darauf hin das Geld zurückfordern können.

Jedes mal wenn ich vom Arb.Amt eingeladen wurde, war ich pünklich dort.
Wieso muss ich denn beweisen, dass ich Nicht weg war, wenn die das Gegenteil nicht nachweisen können.

Können die überhaupt sich auf eine Behauptung eines Dritten berufend das
Geld zurückfordern ? Muss da nicht mehr sein ?

Seebarsch
21.12.2006, 17:05
Hallo erdem,
schau mal in die §§ 20 - 25 des SGB X, (http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_x.htm) dann wirst Du etwas schlauer sein!
:?