Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vermittlung durch Dritte
TumadieMoerchen
11.12.2005, 14:34
Bin seid 30.06.2005 arbeitslos. Nun musste ich meine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Hier drin ist vermerkt die Vermittlung durch Dritte "Internet und dialoggestützte Unterstützung der Vermittlung" Die Firma nennt sich Grone. Der Erstkontakt soll 3Std. dauern und sie möchten hier meine kompletten Unterlagen sichten. Weiss jemand was das wieder für eine Massnahme ist? Hab ausserdem ein Stellenangebot bekommen für Ranstadt Zeitarbeit. Muss ich so Stellen jetzt auch schon annehmen? Kann mir nicht vorstellen, dass Ranstadt annähernd vernünftigen Lohn zahlt.
Hallo Tumadie Moerchen,
könnte es sein das es sich bei benannter Firma um diese hier handelt?
hier (http://www.grone.de/erfurt/index-pub_art_1-862-861-862-0-0/Vermittlungszentrum.html/)
vom Thema und Namen her haut es hin.
Bei ALG2 muss man alle zumutbaren Stellen annehmen, auch wenn man dort weniger verdient. -leider.
TumadieMoerchen
11.12.2005, 15:52
Hallo Tumadie Moerchen,
könnte es sein das es sich bei benannter Firma um diese hier handelt?
hier (http://www.grone.de/erfurt/index-pub_art_1-862-861-862-0-0/Vermittlungszentrum.html/)
vom Thema und Namen her haut es hin.
Bei ALG2 muss man alle zumutbaren Stellen annehmen, auch wenn man dort weniger verdient. -leider.
Ja genau die Firma ist das. Ich will doch nicht jeder Dumpfbackenmöchtegernvermittlungsagentur mein Leben offen legen. Was kann ich dagegen tun ohne Represalien befürchten zu müssen. Ich bin ja im VDK. Vielleicht sollte ich die um Hilfe bitten. Ich hab eine Bewerberschulung hinter mir. Das war ja noch recht informativ. Ich möchte aber nicht an die Hand genommen werden wie ein Kind und an jede x-beliebige Firma vermittelt werden. Ich bin alg1 Empfänger also grad mal 3 Monate ohne Arbeit.
Eigentlich könnte ich doch der Firma Grone mitteilen, dass es noch gar keine EV mit dem Arbeitsamt gibt oder? ich hab sie ja noch nicht unterschrieben...sie liegt mir nur vor. Der Fallmanager hat darauf bereits unterschrieben
Hallo Tumadie Moerchen,
es ist sicher eine gute Idee sich mit dem VDK in Verbindung zu setzen, die sollten sich hier gut auskennen.
Da Du ja Alg1 beziehst, -wie ich übrigens übersehen hatte, müßte dies hier für Dich gelten:
SGB 3 § 121 Zumutbare Beschäftigungen
...
(3) Aus personenbezogenen Gründen ist eine Beschäftigung einem Arbeitslosen insbesondere nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar. Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist dem Arbeitslosen eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.
(4) Aus personenbezogenen Gründen ist einem Arbeitslosen eine Beschäftigung auch nicht zumutbar, wenn die täglichen Pendelzeiten zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstätte im Vergleich zur Arbeitszeit unverhältnismäßig lang sind. Als unverhältnismäßig lang sind im Regelfall Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden und Pendelzeiten von mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden und weniger anzusehen. Sind in einer Region unter vergleichbaren Arbeitnehmern längere Pendelzeiten üblich, bilden diese den Maßstab.
falls das noch rechtgültig ist.
ist auch nicht schön, aber immerhin besser als die Regelung bei Alg2.
Eigenmächtig würde ich ohne vorherige Absicherung nichts absagen, ich würde dann eher den Weg zu deinem Berater oder zum VDK wählen und dann entscheiden was zu tun ist.
MfG
border
TumadieMoerchen
11.12.2005, 22:14
Hallo Tumadie Moerchen,
...
(3) Aus personenbezogenen Gründen ist eine Beschäftigung einem Arbeitslosen insbesondere nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt.
Eigenmächtig würde ich ohne vorherige Absicherung nichts absagen,
border
Danke für die schnelle Antwort.Wie erhalte ich denn den Betrag des zugrunde gelegten Bruttoarbeitsentgelt? Ich finde auf meinem Bescheid nur ein sogenanntes "Bemessungsendgelt täglich".
Nein ich werde nichts absagen! Ich finds nur unverschämt, dass das Arbeitsamt statt mir Stellen anzubieten mich einfach an Grone abschiebt. Ich möchte auch bei Grone kein Vertrag oder irgendwas unterschreiben darum gehts. Aber das klär ich mit dem VDK.
Betroffener
11.12.2005, 22:56
Tumadie,
Bemessungsentgelt täglich x 30 = Monatlich.
Ausserdem wirst Du doch bestimmt noch wissen, was Du zuletzt verdient hast - oder ? :engel:
Ausserdem irritiert mich doch ganz erheblich, dass Dir eine Eingliederungsvereinbarung vorgelegt wird und Du nicht ALG II sondern ALG I beziehst.
Oder hat Dir Dein Vermittler da ganz was anderes ausgedruckt?
TumadieMoerchen
11.12.2005, 23:04
Tumadie,
Bemessungsentgelt täglich x 30 = Monatlich.
Ausserdem wirst DU doch bestimmt noch wissen, was DU zuletzt verdient hast - oder ? :engel:
Ausserdem irritiert mich doch ganz erheblich, dass Dir eine Eingliederungsvereinbarung vorgelegt wird und Du nicht ALG II sondern ALG I beziehst.
Oder hat Dir Dein Vermittler da ganz was anderes ausgedruckt?
Danke für die Info. Ja genau ich versteh das auch nicht ich bin ja erst paar Monate arbeitslos. Eigentlich muss ich doch gar keine EV machen? Oder bin ich da falsch? Also oben steht deutlich "Ziel-/Eingliederungsvereinbarung" Einmal Zielsetzung, Vereinbarte Aktivitäten und unten die Aktivitäten Agentur für Arbeit. Zweiten Seite die Unterschriften, momentan ist da nur seine zu finden.
Ich hab beschlossen am Mittwoch beim VDK alles vorzulegen. Nicht nur das ich mich veräppelt fühle, nein ich hab Angst dass man mich über den Tisch zieht weil ich mich nicht auskenne. Und die Vermittlung durch Dritte , hier Grone das dient doch nur dazu mich einzuschüchtern und meine Daten an zwielichtigen Firmen zugänglich zu machen
Betroffener
11.12.2005, 23:48
Tumadie,
das ist die übliche Masche, die Leute über Dritte an Zeitarbeitsfirmen zu vermitteln.
Grone als Träger nd Vermittler kriegt da richtig Geld für und keine Sau interessiert sich dafür, was aus Dir nachher wird. Hauptsache Du bist erst mal "vermittelt" und die können dafür Geld kassieren.
Und die Arbeitsagentur ist auch fein raus und braucht keine Leistungen mehr erbringen.
Dafür hast Du aber den schwarzen Peter in der Hand, wenn Du mit dem Job da - egal aus welchem Grund - nicht klar kommst.
Du hattest ja Arbeit und die dann möglicherweise selber aufgegeben und bekommst eine Sperre verbunden mit Reduzierung des Leistungsanspruches. Schau mal hier:
ALG I - Änderungen ab 01.01.2005 (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#9)
Frustinchen
13.05.2009, 15:50
Bin seid 30.06.2005 arbeitslos. Nun musste ich meine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Hier drin ist vermerkt die Vermittlung durch Dritte "Internet und dialoggestützte Unterstützung der Vermittlung" Die Firma nennt sich Grone. Der Erstkontakt soll 3Std. dauern und sie möchten hier meine kompletten Unterlagen sichten. Weiss jemand was das wieder für eine Massnahme ist? Hab ausserdem ein Stellenangebot bekommen für Ranstadt Zeitarbeit. Muss ich so Stellen jetzt auch schon annehmen? Kann mir nicht vorstellen, dass Ranstadt annähernd vernünftigen Lohn zahlt.
Habe zur Zeit eine ähntliche Situation. Mein Betreuer bei der Agentur für Arbeit hat mir während eines Gespräches mitgeteilt, dass es die Möglichkeit der Beauftragung Dritter mit der Vermittlung gibt: das wäre allerdings freiwillig.
Beim ersten Termin war ich auch da und habe mir das angehört. Man erwartet, dass zum nächsten Termin ein USB-Stick mit den darauf gespeicherten Bewerbungsunterlagen mitgebracht wird. die der zuständige "Arbeitsvermittler" des Trägers der Maßnahme sich dann auf den Rechner zieht. Überdies wurden wir darüber informiert, dass der Träger auf personenbezogene Daten im System der Agentur für Arbeit zugreifen und diese sichten kann; der Zugriffsbereich wäre allerdings begrenzt, und mehr als das könne der Träger nicht einsehen. Wer etwas dagegen habe, solle das sagen.... aber in Zeiten, in denen man im Internet an Gewinnspielen Teilnimmt und sowieso seine Daten überall verbreitet, könne man davon ja nicht ernsthaft ausgehen.
Das fand ich schon recht krass. Wenn ich mich recht erinnere, besagt das BDSG, dass für die Weitergabe von Daten an Dritte die ausdrückliche (schriftliche) Einwilligung des Betroffenen vorliegen muß. Da der Träger aber außerdem die gesamten Unterlagen angefordert hat, habe ich ernste Zweifel an der Erforderlichkeit eines Zugriffs auf Bestandsdaten der Arbeitsagentur. Wie will man da sicherstellen, dass der Zugriffsbereich tatsächlich beschränkt bleibt? Das macht mir schon Sorgen.
Ansonsten handelt es sich bei dem Verein um ein Bildungsinstitut, um im Gruppengespräch wurde erläutert, was man mit uns vorhat. Bewerbungstraining..... Lebenslauf überarbeiten, alternative Bewerbungsformen entwickeln etc.
Zu Hause habe ich micht mit den Rechtsgrundlagen etwas näher beschäftigt und festgestellt, dass es sich bei der Zuweisung zu einer Vermittlung durch Dritte gem. § 37 SGB III um einen Verwaltungsakt handelt, der schriftlich mit Rechtsbehelfsbelehrung erfolgen muß. Eine solche schriftliche Zuweisung habe ich noch nicht mal bekommen.
Gegenstand der Vermittlungsleistung sind gemäß § 35 I SGB III "alle Tätigeiten, die darauf gerichtet sind, (...) Arbeitssuchende mit Arbeitgebern zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses zusammenzuführen".
Damit scheidet für mich allerhand hirnloser Firlefanz, den man mit uns geplant hat, von vorne herein aus. Ich werde mich also weigern, zu lernen, wie man eine Bewerbung so gestaltet, dass sie aussieht wie der Faltprospekt eines neu eröffneten China-Restaurants ( das war übrigens genau der Typ Bewerbung, den ich als ehemalige Personalleiterin SOFORT in den Papierkorb geworfen habe....).
Auch werde ich meine Bewerbungsunterlagen dort nur zur Weiterleitung aushändigen, wenn es ein KONKRETES Arbeitsplatzangebot gibt. Gespeichert weden die da schon mal gar nicht.
Ich sehe absolut keine Notwendigkeit darin, diese "Berater" Einblick in meine Arbeitgeberbewertungen nehmen zu lassen, um meine Stärken und Schwächen zu analysieren und das anschließend gruppendynamisch mit mir zu diskutieren.
Ich brauche nämlich keine Therapie, sondern einen Vermittlungsvorschlag für einen real existierenden Arbeitsplatz.
Habe noch heute (vor dem nächsten Termin in dieser Arbeitslosen-Klinik morgen früh) ein Date mit einem Fachanwalt für Sozialrecht, denn ich werden gegen meine (formal offenbar unwirksame) Zuweisung Klage erheben.
Werde mal hier nachtragen, was die Anwältin zum Sachverhalt meint.
x_anonymus_x
16.05.2009, 10:06
Hallo,
Habe zur Zeit eine ähntliche Situation. Mein Betreuer bei der Agentur für Arbeit hat mir während eines Gespräches mitgeteilt, dass es die Möglichkeit der Beauftragung Dritter mit der Vermittlung gibt: das wäre allerdings freiwillig.
[...]
Zu Hause habe ich micht mit den Rechtsgrundlagen etwas näher beschäftigt und festgestellt, dass es sich bei der Zuweisung zu einer Vermittlung durch Dritte gem. § 37 SGB III um einen Verwaltungsakt handelt, der schriftlich mit Rechtsbehelfsbelehrung erfolgen muß. Eine solche schriftliche Zuweisung habe ich noch nicht mal bekommen.
[...]
Habe noch heute (vor dem nächsten Termin in dieser Arbeitslosen-Klinik morgen früh) ein Date mit einem Fachanwalt für Sozialrecht, denn ich werden gegen meine (formal offenbar unwirksame) Zuweisung Klage erheben.
der Termin ist ja nun bereits rum, aber so ganz versteh' ich die Bredoullie nicht. Am Anfang hast Du doch ganz klar geschrieben, dass die Teilnahme an dieser Veranstaltung freiwillig ist => keine Zuweisung => (kein Widerspruch) => keine Klage?!
Ich brauche nämlich keine Therapie, sondern einen Vermittlungsvorschlag für einen real existierenden Arbeitsplatz.
Wenn Du das, was Du hier inhaltlich zu dieser Veranstaltung geschrieben hast (noch dazu mit Deinem beruflichen Hintergrund), dem Vermittler mitteilst, dann sollte das doch eigentlich vom Tisch sein, oder?
HTH
x_anonymus_x
--
Der obige Beitrag gibt nicht die Meinung des Verfassers wieder.
Alle Angaben ohne Gewähr
Irisanna
16.08.2009, 22:23
Wow, schaut mal, bei uns ist es ähnlich! Unterschied: EGV nicht unterschrieben, daraufhin Zuweisung.
Der Träger ist ein Arbeitsvermittler. Auf der Zuweisung steht "concept gGmbH", ich habe jedoch Visitenkarte, Ausdrucke usw. von "provato". :?
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