PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Brauche dringend Hilfe-Blicke beim Bescheid nicht


SchlangeAC
12.12.2005, 13:06
Wäre nett wenn mir hier jemand helfen könnte.
Kurz zur Vorgeschichte.
Bin AE Mutter zweier Töchter (fast 6 Jahre und fast 2 Jahre) und lebe in NRW.

Bis zum Juni habe ich meine Ausbildung gemacht und auch erfolgreich beendet aber leider keine Arbeit gefunden.Ich bekam während der Ausbildung Arbeitslosengeld 2 da es eine schulische Ausbildung ohne Ausbildungsvergütung war.
Bis einschliesslich Oktober bekam ich vom Arbeitsamt 782,88 Euro überwiesen hinzu kamen dann immer noch 308 Euro Kindergeld und 254 Euro UVG das in der Berechnung des Arbeitsamtes als Einkommen berücksichtigt wurde. Mietkosten belaufen sich auf 470,38 Euro.

Im Oktober fand ich dann endlich Arbeit. Einen Teilzeitjob auf 110 Stundenbasis Stundenlohn 9,52 Euro. Leider war die Stelle befristet bis 30.11.05 aber besser als nichts. Ich habe vom 15.10 -30.11.05 nun dort gearbeitet. Im Oktober war ich bei meinem Sachbearbeiter um zu sagen das ich Arbeit hab bzw den Arbeitsvertrag einzureichen. Ich bekam dann Ende Oktober 482,66 Euro Lohn und der Sachbearbeiter meine Gehaltsabrechnung (die von Oktober wurde schriftlich eingefordert, mit der Mitteilung das mein Bedarf für Oktober neu festgesetzt werden müsste).Das war mir auch völlig klar da ich ja für Oktober schon den vollen Satz erhalten hatte.
Im November bekam ich kein Geld vom ALG 2 was wie ich dachte auch völlig ok sei, da ich ja genug selbstverdienen würde.

So und nun will ich mal kurz aus meiner Sicht weitersprechen was wahrscheinlich völlige Denkfehler waren.

Mir war klar das mir das Arbeitsamt die 482,66 Euro Lohn anrechnet. Ich bin aber davon ausgegangen das das nicht in voller Höhe geschiet da mir doch sowas wie ein Freibetrag zusteht oder irre ich? Ich rechnete damit im November fürs Amt gänzlich aus dem Bezug zu entfallen und im Dezember (es war ja klar das die Arbeit nur bis 30.11.05 ist) die 782,88 Euro die ich bisher monatlich erhielt weniger der im extremfall 482,66 Lohn überwiesen zu bekommen.
Ich habe dann den Lohn von Ende Oktober dafür verwendet meine Miete für November zu bezahlen da ich ja nun im November keinen Cent vom Amt bekam. Da ich Unterhaltsvorschuss Anfang des Monats bekomme habe ich auch sämtliche " wichtigere" Sachen davon bezahlt ( Essengeld Kindergarten, Fahrkarte, Strom und so weiter) Kindergeld bekomm ich erst immer um den 20 rum so das ich mir bei Freunden und Verwandten erstmal Geld lieh um einzukaufen etc pp. So weit so gut.

Und nun gehts mit Tatsachen weiter :-)

Ende November betrug der Lohn 1185,51 Euro.( Lohnabrechnung wurde noch nicht angefordert) Ich habe davon meine Schulden bei Verwandten und Freunden beglichen die im laufe des Monats angefallen sind da ich ja im November kein Geld vom Amt bekommen hatte. Ausserdem und das geb ich zu von dem "Mehrgeld" das ich quasi dann im November hatte fûr die Kleine ne neuen Buggy und ein Kinderbett ( fielen beide auseinander) und schon Weihnachtsgeschenke für beide gekauft.

Nun bekomm ich Ende November nen Bescheid in dem mir folgendes mitgeteilt wird:

Ich zitiere: " Sehr geehrte Frau ....
für Sie und die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen werden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für die Zeit vom 1.10.05 bis 31.03.06 in folgender Höhe bewilligt:
1.10.05-31.10.05 782,88 Euro
1.11.05-31.11.05 504,24 Euro
1.12.05-31.3.06 339,88 Euro
Folgende änderungen sind eingetreten: Anrechnung Ihres Einkommens aus Oktober 2005 im Zuflussmonat (November 2005) Der Betrag errechnet sich nach dem seit 1.10.05 neu vorgegebenen Einkommensbereinigungen. Meoine ursprüngliche Bewillingung hebe ich gleichzeitig entsprechend unter Verweis § 48 SGB X auf.
Im beigefügten Berechnungsbogen finden sie Einzelheiten zur Berechnung und Änderung der Leistungshöhe usw."

Und nun in meinen Worten weiter. Der Berechnungsbogen ist chinesisch für mich. Ich versteh da kein bisschen von.
Und nun die Frage an Euch kann das stimmen?
Wieso ist im Oktober nicht das Einkommen von Oktober berücksichtigt?
Wieso bekomm ich für November nachträglich Geld obwohl ich Einkommen hatte ( wie schon geschrieben die Lohnabrechnung liegt noch nicht vor)
und wieso bekomm ich von Dez bis Ende März "nur" 339,88 Euro monatlich vom Amt?

Kann mir hier vielleicht wer helfen oder mir Adressen geben die möglichst günstig in der Lage sind die Bescheide zu überprüfen damit ich ggfs. noch rechtzeitig Wiederspruch einlegen kann?
Gruss aus NRW Phil

Betroffener
12.12.2005, 13:40
:welcome: Schlange aus Aachen,

zugegebenermassen erscheint mir die Berechnung auch etwas merkwürdig.
Anrechnungen erfolgen überlicherweise immer erst im Folgemonat - wobei auch eminent wichtig ist, wann das Geld auf Dein Konto geflossen ist.

Schaue doch mal unter folgendem Link in die Durchführungshinweise zum "§ 11 - Einkommensanrechnung" rein. Da dürfte Dir einiges klar werden:
Durchführungsbestimmungen der BA zum SGB II § 11 - Einkommen (http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/sgb2&localparams=1&db=sgb2&cmd=list&range=0,50&cmd=all&Id=6)

Worum es bei Dir geht, wäre im Abschnitt laufende Einkommen zu suchen.
Da sind auch Beispiel aufgeführt.

Wenn Du dann noch Fragen hast, bitte melden.

SchlangeAC
12.12.2005, 13:53
Sorry aber irgendwie ist das genauso chinesisch für mich *fg*
Um auf deine Fragen nochmal näher einzugehen. Das Geld was ich für Oktober verdient habe sprich die 482,66 Euro hatte ich am 27.10.05 auf dem Konto. Der lohn für November sprich die 1185,51 Euro am 28.11.05 Hilft Dir das um mir zu helfen?
Meinst du ich sollte Wiederspruch einlegen und wenn ja wie? Gruss Phil

Betroffener
12.12.2005, 19:29
Hallo Schlange,

der erste offensichtliche Fehler steckt schon mal hier:
Folgende änderungen sind eingetreten: Anrechnung Ihres Einkommens aus Oktober 2005 im Zuflussmonat (November 2005)
Der Zuflussmonat war der Oktober (und der zweite Zuflussmonat ist der November) nach Deinen Daten.

Ich habe keine Ahnung, ob Du noch weitere Freibeträge geltend machen kannst. Im folgenden sind die Standardfreibeträge angeführt.

Deswegen war die Frage nach dem Zuflussdatum wichtig:
(1) Laufende Einnahmen, die in Abständen von bis zu einem Monat
anfallen (z.B. Arbeitsentgelt, Renten, Arbeitslosengeld), werden für
den Monat berücksichtigt, in dem sie tatsächlich zufließen. Dies gilt
auch für Einnahmen, die an einzelnen Tagen eines Monats auf-
grund von kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnisses erzielt werden.

Abzurechnende Freibeträge
Anstelle der in den Kapiteln 2.3 bis 2.5 beschriebenen Aufwendun-
gen (§ 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5) ist bei Beziehern von Er-
werbseinkommen ohne Nachweis ein Grundfreibetrag von 100 €
anzusetzen. Höhere Aufwendungen müssen nachgewiesen werden,
sofern sie nicht in den Pauschalbeträgen nach § 3 AlgII-V bzw. bei
Selbständigen nach § 2a Abs. 1 ALGII_V enthalten sind; sie dürfen
nur bei einem Bruttoeinkommen über 400 € berücksichtigt werden.
Näheres hierzu ist Kapitel 3.2 Abs. 1 und 2 der Hinweise zu § 30 zu
entnehmen
und
Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. 2Dieser beläuft sich
1. für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 800 Euro beträgt, auf 20 vom Hundert und
2. für den Teil des monatlichen Einkommens, das 800 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 200 Euro beträgt, auf 10 vom Hundert.

3An Stelle des Betrages von 1 200 Euro tritt für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die entweder mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder die mindestens ein minderjähriges Kind haben, ein Betrag von 1 500 Euro.

Überdeckung des Bedarfs:
- 308 € Kindergeld = 2x 154 €
- 254 € Unterhaltsvorschuss = 2x 127 €
Überdeckung Kinder je 74 €

Bedarf:
+ 345 € Bedarf Mutter
+ 124 € Zuschlag Alleinerziehende
+ 207 € Kindesbedarf 1
+ 207 € Kindesbedarf 2
-----------------------------------------
+ 883 € Gesamtbedarf
- 414 € Kindesbedarf 1 + 2
-----------------------------------------
+ 469 € ALG II

Da Du 782,88 € ALG II inkl. KDU bekommst, dürfte sich die Miete auf 313,88 € belaufen. Ist das richtig?

Zusätzlich zu den 782,88 müssten noch 2x 74 € = 158,- € aus Kindergeld + UVG dazu kommen bzw. über bleiben.

Ich hoffe, Du hast mir die ausgezahlten Nettowerte genannt und keine Bruttowerte.

Oktober:
Von den 482, 66 € Lohn hast Du einen Freibetrag von 100 € + 20% auf den Rest von 382,66 = 76,53.
Angerechnet werden: 306,13 €
Somit bleiben anrechnungsfrei: 176,53 €

Ich käme nach dieser überschlägigen Rechnung nur auf 476,75 € von der ArGe für November.

November:
Von den 1.185,51 € hast Du einen Freibetrag von 100 € + 20% auf den Betrag von 100 bis 800 € = 700 € = 140 € sowie für den Betrag von 800 bis 1185,51 € von 10% = 385,51 = 38,55 als Freibetrag.
Das sind zusammen 278,55 €, die nicht angerechnet werden.
Angerechnet werden: 906,96 - wahrscheinlich auf 2 Monate verteilt als 454,98 € je Monat. Dann müsstest Du 2 Monate lang von der ArGe jeweils 327,90 bekommen für Dezember und Januar.

Es gibt weiterhin eine Regelung, dass immer ein Bodensatz ALG II übrig bleiben muss, damit Du weiter sozialversichert bist über die ArGe - obwohl Du mit Sicherheit auch sozialversicherungsbeiträge beim Lohn abgezogen bekommen hast - oder nicht?

Die eigentliche Anrechnung erfolgt immer erst im Folgemonat.
Da die Abrechnung November im Amt noch unbekannt ist, haben die wahrscheinlich einfach gemeint, Du verdienst im Folgemonat das Gleiche - was aber nicht stimmt.

Genauer kriege ich das jetzt nicht aufgebröselt - auch weil mir einfach zu viele Daten fehlen.

Am Besten schaust Du deswegen mal bei einer Beratungsstelle vorbei, die Du hoffentlich hier findest:
Adressverzeichnis bei Tacheles-Sozialhilfe (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx)

P.s. Wenn Du so weiter arbeiten kannst, wäre es wohl besser auf ALG II zu verzichten und Dir nur Wohngeld zusätzlich zu beantragen. Da hättest Du unterm Strich mehr von.