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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Beantragung des ALG II


Sanchezz
22.12.2006, 02:58
Hallo erstmal,
ich wollte mal Fragen, ob es mir zusteht, ALG II zu beantragen.
Und zwar:

Ich bin 18Jahre alt, und lebe in einer eigenen Wohnung, bis vor kurzem habe ich noch gearbeitet, das musste ich aber jetzt beenden, da ich aus dieser Wohnung raus muss zum 31.1.07
Ich werde somit vorerst (gezwungener weiße) bei meinen Eltern leben, suche jedoch einen Weg mir eine neue Wohnung zu suchen, da es soziale differenzen zwischen mir und meinen Eltern gibt.

Da ich somit nun Arbeitslos bin, und bis dato noch keinen Job gefunden habe, wollte ich mich erkundigen was mir zusteht, immerhin brauch ich auch Geld für Nahrung ect.

Ausserdem wollte ich fragen ob ich auch die Formulare der Hauptseite ausdrucken, ausfüllen und zum Arbeitsamt bringen kann, oder ob ich mir direkt vom Arbeitsamt die Formulare holen muss.


Danke für jede Antwort :)

StephanK
22.12.2006, 09:03
:welcome: Sanchezz,
erst mal möchte ich nachfragen, ob Du wirklich auf Alg II angewiesen bist? Du schreibst, dass Du gearbeitet hast. Wenn es eine voll sozialversicherungspflichtige Arbeit, also kein Mini-Job, war und/oder Du vorher eine Berufsausbildung gemacht hast, spricht einiges dafür, dass Du einen Anspruch auf das "richtige" Arbeitslosengeld (Alg I) hast. Das ist dann der Fall, wenn zwölf Monate Beitragszahlung innerhalb der letzten zwei Jahre liegen.

Zweitens solltest Du Dich SOFORT arbeitslos melden, denn ich lese es so, dass Du das noch nicht getan hast. Es entstehen Dir Nachteile, wenn Du das nicht sofort machst.

Falls Du zu Deinen Eltern zurück ziehst und falls Du auf Alg II angewiesen bist, bildest Du mit Deinen Eltern eine sog. Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, das Einkommen Deiner Eltern wird ermittelt und ausgerechnet, ob es nach den Alg II-Maßstäben für Euch alle drei (wenn sonst keine Kinder mehr im Haushalt leben) reicht. Alg II wird es also nur geben, wenn das Nettoeinkommen Deiner Eltern unter einem Betrag von ungefähr € 930 + Miete liegt.

Die Antragsformulare für Alg II auf unsere Hauptseite kannst Du ausdrucken und selbst ausfüllen. Dafür zuständig ist nicht die Arbeitsagentur, sondern an den meisten Orten eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) von Arbeitsagentur und Stadt oder Landkreis. Welche das für Deinen Wohnort ist, kannst Du hier (http://dov.arbeitsagentur.de/index.php?type=2) herausfinden.

Falls Du aber doch einen Anspruch auf Alg [i]I[/b] hast, ist dafür die Arbeitsagentur zuständig. Die Formulare dafür gibt es nicht im Internet, sondern Du musst sie bei der Arbeitsagentur abholen.

Klär also möglichst schnell ab, ob es um Alg I oder Alg II geht und stelle so bald wie möglich den richtigen Antrag.