Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Folgeantrag - nur vom 01.01.2007 bis 31.01.2007
Hallo, ich halte gerade die Bewilligung des Folgeantrags für ALG II in Händen.
Leider ist die Bewilligung nur vom 01.01.2007 bis 31.01.2007 (!) gültig. Anbei ist eine Aufforderung einen weiteren Antrag abzugegen (also der selbe wie der, den ich vor 2 Wochen abgegeben habe). Bisher war es doch immer so, dass die Bewilligung für ein halbes Jahr erteilt wurde.
Hat sich irgendetwas gesetzlich geändert, sodass man nun monatlich einen neuen Antrag ausfüllen darf ?
StephanK
22.12.2006, 12:33
Hat sich irgendetwas gesetzlich geändert, sodass man nun monatlich einen neuen Antrag ausfüllen darf ?Nein. Es ist nach wie vor so, dass die Leistungen für sechs Monate bewilligt werden sollen. Das "sollen" bedeutet, dass davon zwar abgewichen werden darf, aber nur, wenn dafür plausible Gründe vorliegen.
Du solltest nachfragen, was dahinter steckt!
Wollte ich schon heute Vormittag machen, aber wie üblich ist keiner mehr zu erreichen und ohne Termin ist eine persönliche Vorsprache nicht mehr möglich (also kein Anruf = kein Termin) !
Der Witz an der Sache ist, dass ich mitte Januar eine Zahnkrone bekommen sollte und ich zur Antragsstellung auf Übernahme durch die Kasse einen Bescheid der ARGE benötige. Nun stellt sich für mich die Frage,ob es zu einer Kostenübernahme kommt wenn sich der Bescheid nur auf den Monat Januar erstreckt und die Erstellung einer Zahnkrone (mit Provisorium und allem drumherum) bestimmt bis in den Februar dauert.
Betroffener
22.12.2006, 14:13
An dieser Stelle hat sich im Gesetz nichts geändert.
Wenn, dann könnte ich mir allenfalls einen "Wechsel" vostellen, wenn Du altersbedingt in eine andere Situation kommst - also z.B. von U25 in "normalen" Leistungsbezug. Aber auch das erfordert nicht unbedingt einen Neuantrag.
Da scheint noch was anderes unklar zu sein.
Also ich bin schon über die kritische 25 Jahre Grenze hinaus. Daran kann es wohl nicht liegen.
Morgen werde ich mal hinwackeln und meinen schriftlichen Widerspruch abgeben (mit der Bitte um eine materielle Prüfung und inhaltlich verständliche Begründung), denn alles hin- und hergequatsche bringt bei den Sachbearbeitern sowieso nichts.
Wenn man seitens der ARGE stillschweigend Regel(soll)vorschriften wie § 41 I S. 3 SGB II mißachtet und meine Freundlichkeit der Sachbearbeiterin gegenüber anscheinend mit Idiotie verwechselt, muß es über den offiziellen Weg gehen.
Und wenn das nicht hilft, muß wohl eine Dienstaufsichtsbeschwerde her.
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