Tajak09
15.12.2005, 06:43
Hallo
Habe nun eine Bescheinigung über eine Wohnung. Diese ist bei einer Wohnungsgesellschaft. Der Genehmigung fürs anmieten dürfte nichts im Wege stehen, das diese im Rahmen ist.
Nun wollte ich mal hier nachfragen, was ich noch am Montag beim Amt beachten oder machen soll. Weil die fordern mich ja auf umzuziehen. Habe gehört, die "müssen" die Umzugskosten übernehmen. Aber in wie fern und in welcher Höhe? Mietkautionen sollen auch übernommen werden? Auch Genossenschaftsanteile? Was ist mit Renovierungskosten für die neue Wohnung? Tapten, Farbe, Bodenbeläge etc? Die alte Wohnung muss ich Tapetenfrei verlassen, also da brauch nichts mehr gemacht werden. Habe was gelesen über "Erstausstattung" einer Wohnung. Zähle ich, nach einer Trennung, auch dazu, wenn meine Mann ein Teil der Wohnungseinrichtung nimmt? Ja und das Thema mit der doppelten Miete würde jetzt auch aktuell werden. Hoffe, das sie diese übernehmen.
Sorry, für die vielen Fragen...
Über Zahlen, Daten, Fakten und Gesetzeseinblicke würde ich mich sehr freuen, damit ich da am Montag direkt auf den Tisch hauen kann und alles schriftlich dort festhalten kann. Vorher unterschreibe ich keinen neuen Mietvertrag. Die zwingen mich ja zum Auszug hier, dann sollen die mal machen :engel:
Vielen lieben Dank im voraus
Habe nun eine Bescheinigung über eine Wohnung. Diese ist bei einer Wohnungsgesellschaft. Der Genehmigung fürs anmieten dürfte nichts im Wege stehen, das diese im Rahmen ist.
Nun wollte ich mal hier nachfragen, was ich noch am Montag beim Amt beachten oder machen soll. Weil die fordern mich ja auf umzuziehen. Habe gehört, die "müssen" die Umzugskosten übernehmen. Aber in wie fern und in welcher Höhe? Mietkautionen sollen auch übernommen werden? Auch Genossenschaftsanteile? Was ist mit Renovierungskosten für die neue Wohnung? Tapten, Farbe, Bodenbeläge etc? Die alte Wohnung muss ich Tapetenfrei verlassen, also da brauch nichts mehr gemacht werden. Habe was gelesen über "Erstausstattung" einer Wohnung. Zähle ich, nach einer Trennung, auch dazu, wenn meine Mann ein Teil der Wohnungseinrichtung nimmt? Ja und das Thema mit der doppelten Miete würde jetzt auch aktuell werden. Hoffe, das sie diese übernehmen.
Sorry, für die vielen Fragen...
Über Zahlen, Daten, Fakten und Gesetzeseinblicke würde ich mich sehr freuen, damit ich da am Montag direkt auf den Tisch hauen kann und alles schriftlich dort festhalten kann. Vorher unterschreibe ich keinen neuen Mietvertrag. Die zwingen mich ja zum Auszug hier, dann sollen die mal machen :engel:
Vielen lieben Dank im voraus