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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Montag zur "Genehmigung" zum Amt.Was noch beachten


Tajak09
15.12.2005, 06:43
Hallo

Habe nun eine Bescheinigung über eine Wohnung. Diese ist bei einer Wohnungsgesellschaft. Der Genehmigung fürs anmieten dürfte nichts im Wege stehen, das diese im Rahmen ist.
Nun wollte ich mal hier nachfragen, was ich noch am Montag beim Amt beachten oder machen soll. Weil die fordern mich ja auf umzuziehen. Habe gehört, die "müssen" die Umzugskosten übernehmen. Aber in wie fern und in welcher Höhe? Mietkautionen sollen auch übernommen werden? Auch Genossenschaftsanteile? Was ist mit Renovierungskosten für die neue Wohnung? Tapten, Farbe, Bodenbeläge etc? Die alte Wohnung muss ich Tapetenfrei verlassen, also da brauch nichts mehr gemacht werden. Habe was gelesen über "Erstausstattung" einer Wohnung. Zähle ich, nach einer Trennung, auch dazu, wenn meine Mann ein Teil der Wohnungseinrichtung nimmt? Ja und das Thema mit der doppelten Miete würde jetzt auch aktuell werden. Hoffe, das sie diese übernehmen.
Sorry, für die vielen Fragen...

Über Zahlen, Daten, Fakten und Gesetzeseinblicke würde ich mich sehr freuen, damit ich da am Montag direkt auf den Tisch hauen kann und alles schriftlich dort festhalten kann. Vorher unterschreibe ich keinen neuen Mietvertrag. Die zwingen mich ja zum Auszug hier, dann sollen die mal machen :engel:

Vielen lieben Dank im voraus

Betroffener
15.12.2005, 11:41
Hallo Tajak,

insbesondere wenn das Amt den Umzug in eine andere Wohnung zur Senkung der Kosten der Unterkunft fordert und forciert, ist das Amt zur größtmöchlichen Unterstützung verpflichtet.

Umzugskostenübernahme:
Vielfach wird hier ein Transporter angemietet und bereitgestellt für einen Tag.
Da Mensch arbeitsfähig ist und üblicherweise Freunde hat, soll das reichen. Ggf. werden noch die Kosten für eine Aushilfskraft übernommen (EEJ oder studentische Hilfskraft. Bei nicht arbeitsfähigen bzw. schwachen Frauen mit Kindern hat ein Gericht vorgerechnet, das 750 € nicht ganz reichen für einen ordentlichen Umzug (den die ArGe als Pauschale zahlen wolte).

Mietkautionen/Genossenschaftsanteile:
Diese werden üblicherweise übernommen. Hier darauf achten, dass die nicht sofort wieder abgestottert werden müssen, sondern erst bei Auszug oder Arbeitsaufnahme.

Renovierungskosten/Erstausstattung:
Bei den Renovierungskosten wird nicht viel bei rüberkommen ausser vielleicht ein paar Eimern Farbe und Tapetenrollen. Bodenbeläge kannst Du versuchen, aber ich rechne mir da nicht viel Chancen aus.
Erstausstattung bezieht sich wirklich nur auf die erste Wohnung - aber das ist auch Verhandlungsgeschick.
Übliche Praxis bei einem Wohnungswechsel ist auch eine doppelte Miete, die zu übernehmen ist (was aber gerne erst mal versucht wird zu verweigern).
Hier wäre also wirklich angesagt, wenn es mit der Sachbearbeiterebene Kummer gibt, sofort zur Teamleiterebene zu wechseln und das Gespräch dort weiter zu führen. Die Sachbearbeiter haben auch die "Block"-Funktion.