Berlin1195
23.12.2006, 08:27
Nachdem man mir ein eheähnliches Verhältnis seitens des Jobcenter unterstellt hat, haben selbige die Zahlungen von Hartz IV eingestellt. Darauf hin habe ich mir eine neue Wohnung gesucht. Jetzt habe ich wieder Anspruch auf Hartz IV.
Den neuen Mietvertrag hat mir die Wohnbaugesellschaft zur Unterschrift zugesandt. Am Mittwoch wollte ich früh zur Wohnbaugesellschaft, dann zum Jobcenter, um einen Hartz IV Neuantrag stellen. Muss ich jetzt vorher zum Landeseinwohnermeldeamt und mich ummelden und dann zum Jobcenter mit Mietvertrag und Ummeldung, oder reicht dem Jobcenter der von der Wohnbaugesellschaft und mir unterschriebene Mietvertrag ?
Berlin1195
Den neuen Mietvertrag hat mir die Wohnbaugesellschaft zur Unterschrift zugesandt. Am Mittwoch wollte ich früh zur Wohnbaugesellschaft, dann zum Jobcenter, um einen Hartz IV Neuantrag stellen. Muss ich jetzt vorher zum Landeseinwohnermeldeamt und mich ummelden und dann zum Jobcenter mit Mietvertrag und Ummeldung, oder reicht dem Jobcenter der von der Wohnbaugesellschaft und mir unterschriebene Mietvertrag ?
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