THRON
15.12.2005, 22:53
Hallo,
ich komme heute mit einem auf den ersten Blick paradox erscheinenden Problem.
Wie an anderer Stelle berichtet, darf ich ab 01.12.05 wieder arbeiten. Diese frohe Nachricht habe ich meinem Jobcenter am 15.11.05 telefonisch mitgeteilt. Mit Datum vom 16.11.05 kam ein Schreiben des Jobcenters, das nun ab 01.01.06 meine Bewilligung von ALG 2 ganz aufgehoben wird. Begründung: Ich erhalte ja ab 01.12.05 Einkommen aus einer Beschäftigung. Doch pünktlich am 30.11.05 war das ALG 2 in korrekter Höhe auf meinem Konto! Haben die sich vertan? Hab ich da was in den falschen Hals gekriegt? ALG 2 wird doch im Voraus für die arbeitslose, bedürftige Zeit gezahlt? Also hätte doch am 30.11.05 Schluss mit Geld sein müssen? Und kein Geld für Dezember vom Jobcenter. Bevor man mir möglicherweise noch evntl. Betrugsabsichten unterstellt, frag ich hier bei euch Experten doch mal nach. Ab wann sollte ich eine möglicherweise Überzahlung "reklamieren"?
MfG
ich komme heute mit einem auf den ersten Blick paradox erscheinenden Problem.
Wie an anderer Stelle berichtet, darf ich ab 01.12.05 wieder arbeiten. Diese frohe Nachricht habe ich meinem Jobcenter am 15.11.05 telefonisch mitgeteilt. Mit Datum vom 16.11.05 kam ein Schreiben des Jobcenters, das nun ab 01.01.06 meine Bewilligung von ALG 2 ganz aufgehoben wird. Begründung: Ich erhalte ja ab 01.12.05 Einkommen aus einer Beschäftigung. Doch pünktlich am 30.11.05 war das ALG 2 in korrekter Höhe auf meinem Konto! Haben die sich vertan? Hab ich da was in den falschen Hals gekriegt? ALG 2 wird doch im Voraus für die arbeitslose, bedürftige Zeit gezahlt? Also hätte doch am 30.11.05 Schluss mit Geld sein müssen? Und kein Geld für Dezember vom Jobcenter. Bevor man mir möglicherweise noch evntl. Betrugsabsichten unterstellt, frag ich hier bei euch Experten doch mal nach. Ab wann sollte ich eine möglicherweise Überzahlung "reklamieren"?
MfG