Forumadmin
23.12.2006, 16:26
Nach Reha keine neue Arbeitslosenmeldung erforderlich
Bayerisches Landessozialgericht
L 10 AL 256/05
Wird einem Arbeitslosen von der Rentenversicherung eine Rehabilitationsmaßnahme mit der Zahlung von Übergangsgeld bewilligt,
so muss er sich anschließend nicht erneut bei der Arbeitsagentur "Arbeit suchend" melden.
Ausnahme:
Die Kur hat länger als sechs Wochen gedauert.
Bayerisches Landessozialgericht
L 10 AL 256/05
Wird einem Arbeitslosen von der Rentenversicherung eine Rehabilitationsmaßnahme mit der Zahlung von Übergangsgeld bewilligt,
so muss er sich anschließend nicht erneut bei der Arbeitsagentur "Arbeit suchend" melden.
Ausnahme:
Die Kur hat länger als sechs Wochen gedauert.