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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nach Reha keine neue Arbeitslosenmeldung erforderlich


Forumadmin
23.12.2006, 16:26
Nach Reha keine neue Arbeitslosenmeldung erforderlich

Bayerisches Landessozialgericht
L 10 AL 256/05

Wird einem Arbeitslosen von der Rentenversicherung eine Rehabilitationsmaßnahme mit der Zahlung von Übergangsgeld bewilligt,
so muss er sich anschließend nicht erneut bei der Arbeitsagentur "Arbeit suchend" melden.

Ausnahme:
Die Kur hat länger als sechs Wochen gedauert.