beatmucke
23.12.2006, 17:27
Hallo, ich schreibe hier in der Hoffnung, das mir jemand wirklich helfen kann.
Folgendes: Mein Sohn (17) macht seit 4.9.06 eine Überbetriebliche Ausbildung für Rehabilitanden zum Elektroinstallationswerker. Er wohnt immernoch zu Hause und pendelt täglich zwischen der Ausbildungsstätte und dem Wohnort.(70 km täglich)
Er bekommt dafür BAB in Höhe von 118 Euro. Davon muss er seine Monatskarte für den Bus( Sie kostet 112 Euro) bezahlen. Somit ist das BAB bereits aufgebraucht.
Nun bekommt er ja noch 282 Euro ausbildungsgeld monatlich.
Ich habe nun seine beiden Einkommen der ARGE gemeldet zwecks Neuberechnung meines Hartz4 Anspruches.Heute kam der Bescheid und da steht das er, weil er BAB bekommt, das das einen Ausschlussgrund gem .§7Abs.5 begründet. Bedeutet dies nun, das er aus der Bedarfsgemeinschaft herausfällt???????????
Wir sollen jetzt auf einmal 270 Euro weniger Hartz 4 Bekommen. Unsere Wohnung kostet warm 450 Euro, wir bekommen aber laut neuem Bescheid nur noch 300 Euro vom Amt.
Bei meinem sohn steht nun in seiner Spalte bei >Anerkannte monatliche Kosten für Unterkunft und Heizung 0,00 Euro.
Wie verhält sich das? Ich kann doch nicht von meinem Sohn verlangen, das er mir sein komplettes Lehrlingsgeld abgibt, damit ich annähernd das Geld habe, was ich vor Beginn seiner Lehre an Hartz 4 Hatte. Dem Jungen muss da doch auch noch was bleiben ,oder?Und muss nicht der Bedarf an der eigentlichen Miete auf alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu gleichen Teilen aufgeteilt werden?Ist es nicht so, das das Amt die kompletten Kosten für die Wohnung zahlt.Bis jetzt haben wir doch immer die Gesamtmiete bekommen.
Wenn jemand echt Ahnung hat, wie das alles funktioniert, der möchte mir doch bitte schreiben und mir das mal verständlich erklären. Auf alle Fälle werde ich nächste Woche zur Arge gehen, denn ich glaube da stimmt was nicht mit der Berechnung.
Vielen Dank schon mal im Voraus und trotzdem noch ein Frohes Fest!!!!!
Die Beatmucke
Folgendes: Mein Sohn (17) macht seit 4.9.06 eine Überbetriebliche Ausbildung für Rehabilitanden zum Elektroinstallationswerker. Er wohnt immernoch zu Hause und pendelt täglich zwischen der Ausbildungsstätte und dem Wohnort.(70 km täglich)
Er bekommt dafür BAB in Höhe von 118 Euro. Davon muss er seine Monatskarte für den Bus( Sie kostet 112 Euro) bezahlen. Somit ist das BAB bereits aufgebraucht.
Nun bekommt er ja noch 282 Euro ausbildungsgeld monatlich.
Ich habe nun seine beiden Einkommen der ARGE gemeldet zwecks Neuberechnung meines Hartz4 Anspruches.Heute kam der Bescheid und da steht das er, weil er BAB bekommt, das das einen Ausschlussgrund gem .§7Abs.5 begründet. Bedeutet dies nun, das er aus der Bedarfsgemeinschaft herausfällt???????????
Wir sollen jetzt auf einmal 270 Euro weniger Hartz 4 Bekommen. Unsere Wohnung kostet warm 450 Euro, wir bekommen aber laut neuem Bescheid nur noch 300 Euro vom Amt.
Bei meinem sohn steht nun in seiner Spalte bei >Anerkannte monatliche Kosten für Unterkunft und Heizung 0,00 Euro.
Wie verhält sich das? Ich kann doch nicht von meinem Sohn verlangen, das er mir sein komplettes Lehrlingsgeld abgibt, damit ich annähernd das Geld habe, was ich vor Beginn seiner Lehre an Hartz 4 Hatte. Dem Jungen muss da doch auch noch was bleiben ,oder?Und muss nicht der Bedarf an der eigentlichen Miete auf alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu gleichen Teilen aufgeteilt werden?Ist es nicht so, das das Amt die kompletten Kosten für die Wohnung zahlt.Bis jetzt haben wir doch immer die Gesamtmiete bekommen.
Wenn jemand echt Ahnung hat, wie das alles funktioniert, der möchte mir doch bitte schreiben und mir das mal verständlich erklären. Auf alle Fälle werde ich nächste Woche zur Arge gehen, denn ich glaube da stimmt was nicht mit der Berechnung.
Vielen Dank schon mal im Voraus und trotzdem noch ein Frohes Fest!!!!!
Die Beatmucke