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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anrechnung von Ausbildungsgeld und BAB des Sohnes


beatmucke
23.12.2006, 17:27
Hallo, ich schreibe hier in der Hoffnung, das mir jemand wirklich helfen kann.
Folgendes: Mein Sohn (17) macht seit 4.9.06 eine Überbetriebliche Ausbildung für Rehabilitanden zum Elektroinstallationswerker. Er wohnt immernoch zu Hause und pendelt täglich zwischen der Ausbildungsstätte und dem Wohnort.(70 km täglich)
Er bekommt dafür BAB in Höhe von 118 Euro. Davon muss er seine Monatskarte für den Bus( Sie kostet 112 Euro) bezahlen. Somit ist das BAB bereits aufgebraucht.
Nun bekommt er ja noch 282 Euro ausbildungsgeld monatlich.
Ich habe nun seine beiden Einkommen der ARGE gemeldet zwecks Neuberechnung meines Hartz4 Anspruches.Heute kam der Bescheid und da steht das er, weil er BAB bekommt, das das einen Ausschlussgrund gem .§7Abs.5 begründet. Bedeutet dies nun, das er aus der Bedarfsgemeinschaft herausfällt???????????
Wir sollen jetzt auf einmal 270 Euro weniger Hartz 4 Bekommen. Unsere Wohnung kostet warm 450 Euro, wir bekommen aber laut neuem Bescheid nur noch 300 Euro vom Amt.
Bei meinem sohn steht nun in seiner Spalte bei >Anerkannte monatliche Kosten für Unterkunft und Heizung 0,00 Euro.
Wie verhält sich das? Ich kann doch nicht von meinem Sohn verlangen, das er mir sein komplettes Lehrlingsgeld abgibt, damit ich annähernd das Geld habe, was ich vor Beginn seiner Lehre an Hartz 4 Hatte. Dem Jungen muss da doch auch noch was bleiben ,oder?Und muss nicht der Bedarf an der eigentlichen Miete auf alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu gleichen Teilen aufgeteilt werden?Ist es nicht so, das das Amt die kompletten Kosten für die Wohnung zahlt.Bis jetzt haben wir doch immer die Gesamtmiete bekommen.
Wenn jemand echt Ahnung hat, wie das alles funktioniert, der möchte mir doch bitte schreiben und mir das mal verständlich erklären. Auf alle Fälle werde ich nächste Woche zur Arge gehen, denn ich glaube da stimmt was nicht mit der Berechnung.
Vielen Dank schon mal im Voraus und trotzdem noch ein Frohes Fest!!!!!
Die Beatmucke

StephanK
23.12.2006, 17:57
Heute kam der Bescheid und da steht das er, weil er BAB bekommt, das das einen Ausschlussgrund gem .§7Abs.5 begründet. Bedeutet dies nun, das er aus der Bedarfsgemeinschaft herausfällt???????????Nein, das bedeutet es nicht, sondern dass er praktisch nur noch zahlendes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ist :mad: Einen Anspruch auf Alg II hat er infolge seiner Ausbildung tatsächlich nicht mehr, bleibt aber trotzdem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft.

Wie verhält sich das? Ich kann doch nicht von meinem Sohn verlangen, das er mir sein komplettes Lehrlingsgeld abgibt, damit ich annähernd das Geld habe, was ich vor Beginn seiner Lehre an Hartz 4 Hatte. Dem Jungen muss da doch auch noch was bleiben ,oder?Leider wirst Du dazu mehr oder weniger gezwungen sein. Allerdings ist die Azubi-Vergütung meistens höher als der Alg II-Regelsatz. Etwas wird ihm also schon noch für persönliche Bedürfnisse bleiben, und das ist natürlich auch wünschenswert, um ihm nicht die Motivation für seine Lehre zu nehmen.

Und muss nicht der Bedarf an der eigentlichen Miete auf alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu gleichen Teilen aufgeteilt werden?§ 7 Abs. 5 SGB II schließt ihn von allen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aus; dazu gehören auch die Kosten der Unterkunft. Er kann - und sollte natürlich auch - aber für seinen Anteil an der Miete Wohngeld beantragen. Davon ist er nämlich nicht ausgeschlossen.

Das macht natürlich noch mal Arbeit und Papierkrieg - aber diese wunderbaren Gesetze sorgen eben dafür, dass sowohl Bürger als auch Verwaltung auf Trab gehalten werden... :?

Trotz alledem: angenehme Feiertage!

beatmucke
23.12.2006, 18:23
Danke für die schnelle und verständliche Antwort. Wo zum henker muss er nun dieses Wohngeld beantragen? Ich dachte Wohngeld gibt es seit Hartz4 gar nicht mehr.
Was braucht er da für Unterlagen für den Antrag?
Ja und das das Ausbildungsgeld höher ist wie der Regelsatz Hartz4 . Er bekommt 282 Euro Ausbildungsgeld und der Regelsatz liegt bei ihm bei 265 Euro mit seinen 17 Jahren. Das ist aber sehr sehr wenig Motivation, oder?
Gibt es vielleicht noch besondere Regelungen, weil er in einer Ausbildung für Rehabilitanden ist? Wir waren froh, überhaupt einen Ausbildungsplatz für Ihn bekommen zu haben und nun soll ich ihm noch den größten Teil seines Geldes wegnehmen? Welche Mutter bringt das schon so einfach übers Herz.
Er ist täglich von 4 uhr morgens bis abends 17.30 uhr unterwegs und dann so etwas?
Wo sind wir da bloß hingeraten????????????????
Bitte schreiben sie mir nochmal, wo er das Wohngeld beantragen muss. Kann man den Antrag auch irgendwo downloaden?
Vielen Dank noch mal!!!!!! Die Beatmucke

StephanK
23.12.2006, 19:05
Wohngeld ist eine städtische Leistung, siehe hier (http://www.hoyerswerda.de/buergerservice/bs_be_w.htm).

Die 17-€-Differenz zwischen Bedarf und Ausbildungsvergütung sind natürlich für einen 17jährigen ein äußerst bescheidenes monatliches "Taschengeld", das dann für seine persönlichen Bedürfnisse überbleibt - darin muss ich leider zustimmen.

Jedenfalls im Rahmen der Leistungen der Berufsausbildungsbeihilfe gibt es meines Wissens keine besonderen Leistungen für Rehabilitanden. Falls Ihr Sohn schwerbehindert ist, könnte es sein, dass ergänzende Leistungen nach dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuches - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/index.html) in Frage kommen. Diese Leistungen sind sehr auf den jeweiligen Einzelfall zugeschnitten, so dass es kaum möglich ist, darüber allgemeine Aussagen zu treffen. Ich kann deswegen nur empfehlen, Kontakt mit Ihrer örtlichen Geschäftsstelle der Arbeitsagentur (also nicht der ARGE !) aufzunehmen. Eventuell könnte auch ein Kontakt zum Integrationsfachdienst (http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_article.php/_c-612/_nr-14/i.html) sinnvoll sein.