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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eigentumswhg.


JoJo37m
24.12.2006, 00:53
Hallo,
also ich lebe in einer s.g. Bedarfgemeinschaft und muss wohl demnächst von der Selbstständikeit im Hartz4 Bezug.
Meine Partnerin und ich wohnen in eriner bezahlen Eigentumswhg. ( 77 Qm ) die Wohnung gehört Ihr alleine und ist auch schon bezahlt.
Sie verdient im Monat 850-900 € netto. Die NK belaufen sich auf 200,. p.M.

1. Habe ich Anspruch auf Alg2 ?
2. Müssen wir auch ggf. von Ihren ersparten leben ?

Danke im voraus und allen schöne Weihnachten.

StephanK
24.12.2006, 11:04
:welcome: JoJo,
lies bitte hier im Forum bei Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_beduerftigkeitsbegriff ) nach. Das Einkommen dürfte gerade so an der Grenze liegen. Es wird deshalb "auf jeden Cent" ankommen, also auch auf Detailfragen, z.B. wie hoch ihre Werbungskosten sind.

Ob Vermögen eingesetzt werden muss, hängt von dessen Höhe ab; bitte im entsprechenden Artikel von Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_vermoegensanrechnung) nachlesen.

Ein Antrag dürfte schon die Mühe lohnen, und zwar allein deswegen, weil selbst wenn nur 5 € Alg II herauskämen Du dadurch für Dich kostenfrei krankenversichert wärest. Bei dem Antrag solltet Ihr Euch die Mühe machen, ihre Werbungskosten vollständig aufzulisten (genau, wie man das für die Steuererklärung macht) und geltend zu machen.

Die Eigentumswohnung stellt kein Problem dar. Als "Kosten der Unterkunft" muss im Alg II-Antrag eben statt Miete der Erhaltungsaufwand angegeben werden, also die an den Wohnungseigentumsverwalter zu zahlende Umlage.