ALN - Robot
16.12.2005, 14:37
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Wer meint, der Arbeitsvertrag kann nach der Unterzeichnung in die Schublade wandern und ist dann nicht mehr von Belang, irrt gewaltig.
Auch im Arbeitsverhältnis sind die Inhalte immer wieder von Bedeutung.
Der Arbeitsvertrag regelt das Grundsätzliche des Arbeitsverhältnisses wie Verdienst, Arbeitszeiten und Urlaub.
In aller Regel legt der Arbeitgeber dem künftigen Mitarbeiter einen Vorschlag im Rahmen eines Formulararbeitsvertrages vor
- allenfalls wird über Zahlen und Teilklauseln verhandelt.
Kam es in der Vergangenheit nach Vertragsabschluss zu Streitigkeiten, konnte der Mitarbeiter vor Gericht relevante Klauseln erläutern lassen.
Mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz im Jahr 2002 hat sich aber ein grundlegender Wechsel vollzogen.
Arbeitsverträge gleichen nun in der Prüfung Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):
Einzelne Vertragsklauseln sind komplett unwirksam, wenn sie rechtswidrig sind.
Der Artikel zur Meldung hier... (http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/arbeit/index.html?id=551615&nv=rss)
Wer meint, der Arbeitsvertrag kann nach der Unterzeichnung in die Schublade wandern und ist dann nicht mehr von Belang, irrt gewaltig.
Auch im Arbeitsverhältnis sind die Inhalte immer wieder von Bedeutung.
Der Arbeitsvertrag regelt das Grundsätzliche des Arbeitsverhältnisses wie Verdienst, Arbeitszeiten und Urlaub.
In aller Regel legt der Arbeitgeber dem künftigen Mitarbeiter einen Vorschlag im Rahmen eines Formulararbeitsvertrages vor
- allenfalls wird über Zahlen und Teilklauseln verhandelt.
Kam es in der Vergangenheit nach Vertragsabschluss zu Streitigkeiten, konnte der Mitarbeiter vor Gericht relevante Klauseln erläutern lassen.
Mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz im Jahr 2002 hat sich aber ein grundlegender Wechsel vollzogen.
Arbeitsverträge gleichen nun in der Prüfung Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):
Einzelne Vertragsklauseln sind komplett unwirksam, wenn sie rechtswidrig sind.
Der Artikel zur Meldung hier... (http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/arbeit/index.html?id=551615&nv=rss)