Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zusatzblatt 5 ?
Annalena
24.12.2006, 12:06
Hallo Zusammen,
ich habe da mal eine Frage zu dem ALG II Antrag bzgl. Zusatzblatt 5.
Dort steht das der Partner nur für seinen Hilfsbedürftigen Partner aufkommen muss, wenn man unter anderen länger als seit einem Jahr zusammen lebt. Wenn dies also nicht zutrifft und man dies wiederlegen kann anhand des Anmelfornulars von der Meldebehörde, wird der Partner ja nicht verpflichtet für den Hilfsbedürftigen Partner aufzukommen, richtig?
Liebe Grüße und schonmal danke.
Annalena
StephanK
24.12.2006, 13:12
Dort steht das der Partner nur für seinen Hilfsbedürftigen Partner aufkommen muss, wenn man unter anderen länger als seit einem Jahr zusammen lebt.Vorsicht, Falle! Das steht dort nicht, sondern Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird gem. § 7 Abs. 3a SGB II vermutet (gesetzliche Vermutung), wenn Partner
1. länger als ein Jahr zusammenleben,Damit ist nicht ausgesagt, dass derlei "Vermutungen" ausgeschlossen wären, wenn man erst für einen kürzeren Zeitraum zusammenlebt.
Du solltest also das Feld "entgegen der gesetzlichen Vermutung bla bla" ankreuzen und das auf der Rückseite des Blattes erklären - am besten nicht nur mit der Zeitdauer, sondern auch darlegen, dass jeder für sich wirtschaftet.
Annalena
24.12.2006, 13:39
Dumme Frage, wie legt man das am besten dar?
StephanK
24.12.2006, 14:02
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten :D
Schematische Erklärungen verbieten sich, weil es um den konkreten Einzelfall geht, also darum, wie Ihr Euer Zusammenwohnen konkret gestaltet. Deswegen lässt sich diese Frage nur sehr allgemein beantworten.
Ich würde eingangs darauf hinweisen, dass wegen der erst kurzen Dauer des Zusammenlebens die gesetzliche Vermutung einer Einstehensgemeinschaft ohnehin noch nicht greife, ich aber zur Klarstellung darauf hinweisen möchte, dass...
Das weitere könnten - wenn es tatsächlich so ist - Punkte sein wie etwa
- dass Du und Herr X finanziell nicht füreinander einstehen und einander keinen Unterhalt leisten, auch nicht durch geldwerte Leistungen
- dass die finanziellen Sphären von Dir und Herrn X vollständig getrennt sind (ggf. mit Ausnahme von Mietanteilszahlung untereinander)
Es kommt aber, wie erwähnt, auf die individuellen Gegebenheiten an. Es gibt kein Schema, an das Du Dich halten könntest. Guck Dir also an, was Euch von einem Ehepaar vor allem in wirtschaftlicher Hinsicht unterscheidet und liste das auf.
Annalena
03.01.2007, 09:52
Habe da noch ne Frage die auch dazu gehört und wollte nicht wieder einen neuen Theard eröffnen. Also ist das richtig das wenn ich dieses Zusatzblatt5 ausfülle und angebe das Herr X nicht für mich einsteht, mich nur noch duldet in seiner Wohnung usw. das er trotzdem auch alles offen legen muss und ich ihn mit angeben muss im Antrag, obwohl wir definitiv keine Bedarfsgemeinschaft bilden? Die Dame heute konnte mir da nicht wirklich weiter helfen und beruf sich immer "das müssen sie dann mit ihrer Beraterin besprechen", nur hab ich den Termin erst am 15.01 und würde das gerne vorher wissen. Wenn er nichts offen legen für das Amt, was passiert dann?
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.