PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG 2 und Eigenheim... für 50 Euro in der Woche leben?


froddeschlafanzuch
16.12.2005, 18:02
hi! 8)

schreibe hier... um im fall meiner mutter evtl. einen tipp zu bekommen... :?

hier der fall:

meine eltern... (beide 50) beziehen hartz4... bekommen zusammen 407 Euro, dazu kommen mieteinnahmen in höhe von 270 Euro...

heizkosten-zuschuss bekommen sie monatlich 40 Euro... (haus hat holzheizung)

die beiden besitzen ein eigenheim, mit 2 wohneinheiten, eine davon haben sie, die andere eben vermietet...

das eigenheim wird mit monatlich 306,78 Euro abgezahlt... dazu kommen 135 euro strom-kosten monatlich... dazu kommen natürlich noch die nebenkosten wie wasser, kanal, kaminkehrer, abfall, etc.

bleiben noch ca. (gut gerechnet) 50 Euro in der Woche zu zweit zum leben...

auto, etc. haben sie seit heuer nicht mehr... wie soll man sich das auch leisten können... :wut:

sie leben in einem dorf, :x ohne anbindung an öffentliche verkehrsmittel wie bus und bahn... nächste gelegenheit hierzu ist 7 km entfernt

------------------------------

dazu hätte ich halt nun fragen... kann es denn sein, das man davon wirklich leben MUSS? arbeit ohne auto hier zu finden, unmöglich... dagegen ein auto zu finanzieren... unmöglich! :cry:

welche chancen hat man denn als eigenheimbesitzer, um vielleicht an irgendwelche zuschüsse zu kommen? hätten sie eine wohnung, würden sie evtl. wohnungsbeihilfe bekommen... aber als eigenheimbesitzer?

vielleicht gibt es hier ja leute.. die die ein oder andere hintertür kennen?

wären wirklich für jede hilfe und für jeden tipp sehr dankbar!!!


gruß frodde

Betroffener
16.12.2005, 21:02
Hallo froddeschlafanzuch

Schau doch mal hier rein und prüfe, ob Deine Eltern alles bekommen, was da aufgeführt ist auf den beiden Seiten:
http://www.siedlerbund.de/bv/on12390

Die Raten für das Haus kann ihnen keiner abnehmen, aber fast alles andere sollte von der ArGe bezahlt werden.

Möglicherweise hätten sie mehr ohne die Einliegerwohnung, da Ihnen da die Miete als Einkommen wahrscheinlich auch noch falsch fast vollständig abgezogen wird. Hier käme es auch darauf an, ob es sich um eine gewerbsmässige Vermietung handelt. Dann wären auch alle darasu anfallenden Kosten anrechenbar auf das Einkommen aus der Mieteinnahme. Da solltest Du Dir das mal genau anschauen was da im Bescheid Deiner Eltern drinsteht und mit dem folgenden Text vergleichen.

Ausriss aus Durchführungshinweis SGB II § 11 Einkommensanrechnung

1.4 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

(1) Bei der Vermietung von Räumen ist der Überschuss der Ein-
nahmen über die mit ihrer Erzielung verbundenen notwendigen
Ausgaben als Einkommen anzusetzen.

(2) Notwendige Ausgaben sind:
a) anteilige Grund- und Gebäudesteuern, sonstige öffentliche Ab-
gaben (z. B. für Straßen- und Schornsteinreinigung, Müllabfuhr, Ka-
nalbenutzung), soweit diese Aufwendungen nicht zusätzlich zur
Miete erhoben werden, und Versicherungsbeiträge,
b) anteilige Schuldzinsen (z. B. für Hypothekendarlehen), auf be-
sonderen Verpflichtungen beruhende Renten und dauernde Lasten
(z. B. Altenteillasten aufgrund von Überlassungsverträgen), Til-
gungsleistungen bleiben außer Betracht,
c) Ausgaben für die Instandsetzung und Instandhaltung (z. B.
Einbau einer Zentralheizung oder behindertengerechter Einrichtun-
gen), nicht aber für Verbesserungen des Haus- und Grundbesitzes
über eine Anpassung an den üblichen Standard hinaus.
Als Ausgaben sind nur die Aufwendungen für die vermieteten Räu-
me, anteilig auch auf andere Räume entfallende Ausgaben abzu-
setzen.
Ohne Nachweis sind für Bewirtschaftung 1 % der Bruttoeinnahmen
abzusetzen.
Für Instandsetzung/Instandhaltung sind ohne Nachweis insgesamt
10 % der Bruttoeinnahmen als Ausgaben zu berücksichtigen. Bei
Wohnungsgrundstücken, die vor dem 1.1.1925 bezugsfertig gewor-
den sind, werden 15 % der Bruttoeinnahmen abgesetzt.

(3) Bewohnt der Hilfebedürftige nicht selbst die Wohneinheit, sind in
Anlehnung an das Sozialhilferecht als Einkünfte aus der Vermietung
von möblierten Wohnungen und Zimmern anzusetzen:
bei möblierten Wohnungen 80 vom Hundert
bei möblierten Zimmern 70 vom Hundert
bei Leerzimmern 90 vom Hundert
der Roheinnahmen. Zu Roheinnahmen gehören nicht die Beträge,
die vom Mieter wieder ersetzt werden, wie z.B. Stromgeld und antei-
liges Wassergeld.

(4) Wird die Vermietung und Verpachtung bzw. Vermietung von
möblierten Wohnungen und Zimmern gewerbsmäßig durchgeführt,
handelt es sich bei den erzielten Einnahmen um Einkünfte aus selb-
ständiger Tätigkeit (s. Rz 11.6)

(5) Einnahmen aus Untervermietung mindern die Unterkunftskosten.


Ich denke mal, da wirst Du etliches finden, was nicht passt und von der ArGe ggf. per Widerspruch oder per Überprüfungsantrag nach §44 SGB X nachzufordern ist. Den Text hatte ich hier auch schon mal veröffentlicht.
Viel Erfolg

froddeschlafanzuch
29.12.2005, 00:01
hallo!

also ich habe nun auch gehört, das man...

einen antrag stellen kann... zur übernahme der kosten für medikamente, pflegeprodukte, etc.



auch steht ja im vorigen bericht, das ausgaben wie grundsteuer, kaminkehrer, wasser, kanal, müll notwendig sind...

heisst das denn auch, das man das noch irgendwie beantragen kann?

wenn ja, wie und wo kann ich die oben genannten sachen beantragen?

vielen dank für eure hilfe...

Betroffener
29.12.2005, 02:11
froddeschlafanzuch,

Medikamente und Pflegeprodukte sind üblicherweise im Regelsatz enthalten.
Wenn die benötigten Medikamentenzuzahlungen einen bestimmten Wert überschreiten (Quittungen!!), kann das darüberliegende bei der Krankenkasse zurückgefordert werden. Dies bitte bei der zuständigen Krankenkasse erfragen.

Die anderen Dinge zum Thema rund ums Haus sind bei der zuständigen ArGe anzumelden (und natürlich auch zu belegen).