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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ABM und Nebeneinkünfte


dunkelbunt73
16.12.2005, 18:18
Hallo!

Hat jemand von Euch eine Ahnung, ob man neben einer öffentlich geförderten Beschäftigung noch arbeiten darf, genau genommen auf Honorarbasis? Sprich ich habe ein "normales" sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, allerdings von der ARGE gesponsert. All meine Pflichten des Vollzeitjobs erfülle ich, im Arbeitsvertrag selbst steht auch nichts, was einen Nebenjob von vorne herein ausschließen würde ... . Ist einfach nur beschissen wenig Kohle und ich hätte die Möglichkeit, ein, zwei Mal im Monat auf Honorarbasis unterhalb der 400-Euro-Grenze dazu zu verdienen.

Irgendwas Problematisches in der Hinsicht bekannt,(auch wenn es nur reine Vermutungen sind)?

Danke, Luna

Betroffener
16.12.2005, 21:13
Hallo Dunkelbunt,

also auf die Schnelle habe ich im SGB III dazu auch nichts gefunden.

Vielleicht kannst Du uns schreiben, um was für einen Massnahme sich es genau handelt bzw. auf welche Paragraphen des SGB III sich die Massnahme bezieht?

Dazu müsstest Du eigentlich irgend ein Papier vorliegen haben.

dunkelbunt73
18.12.2005, 16:22
Hallo Betroffener,

es handelt sich um eine Maßnahme nach § 16 Abs. 3 Satz 1 SGB II, Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante. Mein 2-Euro-Jobs ist umgewandelt worden in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungverhältnis mit festem Monatsgehalt.

Betroffener
18.12.2005, 17:46
Hallo Dunkelbunt,

SGB II § 16 Abs. 3 bezieht sich auf die Arbeitsgelegenheiten als EEJ mit MAE.
Was Du da hast, bezieht sich aber auf SGB II § 16 Abs. 1 - also die "typische" ABM-Massnahme des SGB III §260 und nachfolgende - und ich weiss ja nicht wie, aber die Umsetzung von 2 €/Stunde auf dieses hier erscheint mir mehr als merkwürdig.

§ 264 1 - Zuschüsse zu den Lohnkosten

(1) Zuschüsse zu den Lohnkosten werden in pauschalierter Form erbracht.

(2) 2 1Die Höhe des Zuschusses bemisst sich nach der Art der Tätigkeit des geförderten Arbeitnehmers in der Maßnahme. 2Der Zuschuss beträgt bei Tätigkeiten, für die in der Regel erforderlich ist
1. eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung, 1 300 Euro,
2. eine Aufstiegsfortbildung, 1 200 Euro,
3. eine Ausbildung in einem Ausbildungsberuf, 1 100 Euro,
4. keine Ausbildung, 900 Euro

monatlich. 3Die Agentur für Arbeit kann den pauschalierten Zuschuss zum Ausgleich regionaler und in der Tätigkeit liegender Besonderheiten um bis zu 10 Prozent erhöhen. 4Der Zuschuss ist bei Arbeitnehmern, die bei Beginn der Maßnahme das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, so zu bemessen, dass die Aufnahme einer Ausbildung nicht behindert wird.

(3) 1Der Zuschuss wird höchstens bis zur Höhe des monatlich ausgezahlten Arbeitsentgelts gezahlt. 2Ist die Arbeitszeit eines zugewiesenen Arbeitnehmers gegenüber der Arbeitszeit eines vergleichbaren, mit voller Arbeitszeit beschäftigten Arbeitnehmers herabgesetzt, sind die Zuschüsse entsprechend zu kürzen.

Alles etwas sehr merkwürdig.

Betroffener
19.12.2005, 01:09
Luna,

als Nachtrag:
Ich würde davon ausgehen, dass Du bei diesem Verdienst einen anderen Job Nebenbei machen kannst - zumal dieser auch vorrangig behandelt werden müsste. Denn "echte" Arbeit geht immer vor - auch wenn Du längere Kündigungsfristen in Deinem Vertrag stehen haben wirst.

Doof ist natürlich dann die Anrechnung aufs ALG II vom Nebenjob.

dunkelbunt73
21.12.2005, 18:22
Danke schön. Irgendwie bin ich etwas erleichtert jetzt, weil ich es von meinem gesunden Menschenverstand her genauso gesehen habe.

Was genau für einen Vertrag ich habe, das habe ich auch nie so ganz kapiert. Im Prinzip ist mein Job gleich geblieben, nur von "Zusatzjob mit Mehraufwandsentschädigung" (2 Euro pro Stunde) in einen "Zusatzjob in Entgeltvariante", sprich sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis umgewandelt worden.
Ich habe somit ein befristetes Arbeitsverhältnis, bekomme mein Gehalt, auch Urlaub, Feiertage, Krankheit usw. bezahlt und bin somit aus dem ALG II-Bezug draußen. 3 Monate vor Vertragsende muss ich mich wieder arbeitssuchend melden, bei der Agentur für Arbeit, die dann natürlich feststellen wird, dass ich - da ich nur 9 Monate Beiträge eingezahlt habe - wieder ALG II-Empfänger bin. Finanziell ist das ein minimaler Vorteil, die Eingliederungsvereinbarung ist somit gegenstandslos geworden ... .

Und dann habe ich mir eben gedacht, wenn es ein normales Arbeitsverhältnis ist, dessen Vertragsbedingungen ich erfülle und in dem ein Nebenerwerb nicht ausgeschlossen ist, müsste das möglich sein wie bei jedem anderen Job auch, bis zu 400 Euro (theoretisch, als Höchstgrenze) sozialversicherungsfrei dazu zu verdienen, was auf Honorarbasis ohnehin der Fall ist - ist lediglich steuerlich relevant.

Weiterhin bin ich in den ersten Arbeitsmarkt zumindest teilintegriert und ich möchte den Kontakt nicht ganz verlieren. Es kann ja sein, dass ich nach den 9 Monaten gar nichts habe oder ich bekomme einen Teilzeitjob, der mir finanziell nicht ausreicht usw., usw. - dann erhalte ich mir u. U. eine wichtige Möglichkeit, mich dadurch teilweise zu finanzieren. Eine Freundin von mir macht das so, nur dass sie eben einer "normalen" und keiner geförderten Beschäftigung nachgeht. Aber warum sollte das für mich nicht möglich sein?

Betroffener
22.12.2005, 00:22
Hallo Dunkelbunt,

:??:
Was genau für einen Vertrag ich habe, das habe ich auch nie so ganz kapiert. Im Prinzip ist mein Job gleich geblieben, nur von "Zusatzjob mit Mehraufwandsentschädigung" (2 Euro pro Stunde) in einen "Zusatzjob in Entgeltvariante", sprich sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis umgewandelt worden.
Ich habe somit ein befristetes Arbeitsverhältnis, bekomme mein Gehalt, auch Urlaub, Feiertage, Krankheit usw. bezahlt und bin somit aus dem ALG II-Bezug draußen. 3 Monate vor Vertragsende muss ich mich wieder arbeitssuchend melden, bei der Agentur für Arbeit, die dann natürlich feststellen wird, dass ich - da ich nur 9 Monate Beiträge eingezahlt habe - wieder ALG II-Empfänger bin. Finanziell ist das ein minimaler Vorteil, die Eingliederungsvereinbarung ist somit gegenstandslos geworden

:sensationell:
Wenn ich Deinen Text da richtig verstanden habe, bekommst Du in diesem Job in der Entgeltvariante 2 € die Stunde Brutto (bei dem die Sozialversicherungsbeiträge noch abgezogen werden) als Ersatz für ALG II + KdU. Ist das wirklich richtig beschrieben und von mir verstanden?

Bei durchschnittlich 172 Monatsstunden kommst Du auf 344 € Brutto (abzüglich Sozialversicherungsabzüge) und bekommst dazu keine KdU mehr dazu (und könntest/müsstest theoretisch Wohngeld beantragen)?

Sowas habe ich noch nie gehört. Irgendwas ist da oberfaul - meine ich.

StephanK
22.12.2005, 09:11
Ich wüsste nicht, was einem Zusatzjob entgegenstehen sollte - darüber brauchst Du Dir also wohl keinen Kopf machen.

Im übrigen sieht mir das aber nach einem ziemlich dreisten Fall von Lohndumping aus - jedenfalls wenn die Tätigkeit irgendwas qualifizierteres als das Befüllen von Wundertüten oder dergleichen ist.

Wenn Du jemanden kennst (ggf.: ... der jemanden kennt ...), der sich halbwegs im Arbeitsrecht auskennt, solltest Du diesen dubiosen Vertrag mal unter diesem Blickwinkel anschauen lassen. Wenn Du ggf. die Auseinandersetzung nicht scheust, könnte es nämlich schon sein, dass man Dir dafür wesentlich mehr als diesen Hungerlohn zahlen muss.

dunkelbunt73
24.12.2005, 08:22
Sorry, da habe ich mich wohl völlig falsch ausgedrückt. Ich hatte zuerst die Variante Alg II + Mehraufwandsentschädigung von 2 Euro die Stunde. Nun bekomme ich ein Bruttogehalt von 1500 Euro für den gleichen Job, ist somit umgewandelt worden in die Variante sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.

B 1.2) Arbeitsgelegenheiten - Entgeltvariante
• § 16 Abs. 3 Satz 1 SGB II
• erweiterte Einsatzgebiete möglich
• sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Es handelt sich um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen bei Unternehmen oder
sonstigen Arbeitgebern, bei denen der Hilfebedürftige das übliche Arbeitsentgelt an Stelle
des Alg II erhält. Die Arbeiten müssen nicht zwingend im öffentlichen Interesse liegen und /
oder zusätzlich sein (Mischformen möglich).
Diese Variante sollte nur im Ausnahmefall für besondere Einsatzfelder (z.B. „Soziale Wirtschaftsbetriebe“)
und / oder spezifische Zielgruppen bewilligt werden. Die Chancen auf eine
dauerhafte berufliche Integration sollten in besonderem Maß verbessert werden. Auch sollte
die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes besondere Berücksichtigung finden. Wettbewerbsverzerrungen
und sonstige Nachteile für die private Wirtschaft sollten soweit wie möglich
vermieden werden.
Der Förderumfang ist gesetzlich nicht vorgegeben. Die Förderung kann aus einer monatlichen
Fallpauschale bestehen, die alle Aufwendungen des Trägers für die Schaffung dieser
besonderen Form von Arbeitsgelegenheiten umfasst. Die Förderhöhe sollte einerseits die
Minderleistung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen berücksichtigen. Andererseits sollte sie
im Einklang mit den Aufwendungen für vergleichbare betriebliche Einstellungshilfen stehen.
Um "Fehlanreize"(Erwerb eines neuen Alg I Anspruchs / Verschiebebahnhof) zu vermeiden,
sollte eine Förderdauer von in der Regel 6 bis 9 Monaten nicht überschritten werden.


Mir ging und geht es die ganze Zeit darum, ob ich - wenn ich meine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen erfülle, wie jeder andere "normale" Arbeitnehmer auch - zuverdienen KANN oder ob dies dadurch ausgeschlossen sein könnte, dass die BA bzw. ARGE das Arbeitgeberbrutto zahlt.

StephanK
24.12.2005, 10:44
Ach so! Ich denke, dann bist Du jetzt ein normaler Arbeitnehmer - mit dem kleinen Unterschied, dass Dein Arbeitslohn dem Arbeitgeber zum Teil von der Arbeitsagentur erstattet wird. Dieser Unterschied betrifft aber nur das Verhältnis zwischen Deinem Arbeitgeber und der Arbeitsagentur, während Du im Verhältnis zu Deinem Arbeitgeber wie jeder andere Arbeitnehmer auch zu behandeln bist.
Da der Arbeitsvertrag, wie Du schreibst, Nebentätigkeiten nicht ausschließt, unterliegst Du nur den Beschränkungen Deiner physischen Leistungsfähigkeit - meiner Meinung nach, denn Du bist nicht mehr arbeitslos, erhältst folglich weder Arbeitslosengeld I noch II und unterliegst dann auch nicht mehr den dafür geltenden Vorschriften.

Angenehme Feiertage!

dunkelbunt73
24.12.2005, 11:31
Vielen Dank, genau das wollte ich hören!!!!

Auch Dir schöne Feiertage.