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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schwerbehinderten Arbeitnehmer - Tarifurlaub zählt


Forumadmin
24.12.2006, 22:06
Tarifurlaub zählt

(Bundesarbeitsgericht, PM 64/06, Az. 9 AZR 669/05)

Schwerbehinderten Arbeitnehmern, die in der 5-Tage-Woche arbeiten, steht nach § 125 SGB IX
ein zusätzlicher Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr zu.
Dabei werden, so das BAG am 24. Oktober 2006,
diese fünf Tage dem Urlaub zugerechnet,
der dem Beschäftigten ohne seine Behinderung nach dem Tarifvertrag zustehen würde.

Geklagt hatte ein Schwerbehinderter, dessen Arbeitgeber der Auffassung war, die fünf Tage Zusatzurlaub seien lediglich dem gesetzlichen Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern nach § 3 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz hinzuzurechnen.
Wer nach dieser Norm in einer 5-Tage-Woche arbeitet, dem stehen nur 20 Urlaubstage zu.
Die Erfurter Richter gaben dem schwerbehinderten Arbeitnehmer Recht und legten fest, dass der (tariflich) vereinbarte Urlaub (im vorliegenden Fall: 29 Tage) Ausgangspunkt der Berechnung des Zusatzurlaubs ist.

Die Neuregelung im Sozialgesetzbuch IX beruht, wie auch die Regelungen vorher, auf dem Gedanken,
dass schwerbehinderte Menschen eine längere Zeit benötigen, um sich von der Arbeit zu erholen.
Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mit seiner Entscheidung die zum früheren Recht ergangene Rechtsprechung auch für die Neufassung des Schwerbehindertenurlaubs bestätigt.

Die Regelung gilt für alle schwerbehinderten Beschäftigen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50.