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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigung zum 30.01.2006 - 18 oder 27 Monate ALG I


bnobody
17.12.2005, 12:37
Hallo,ich brauche dringend eure Hilfe !

Vorinformationen:
Ich werde am 27.12.2005 58 Jahre jung.
Ich wurde im August 2004 das erste mal in meinem Berufsleben gekündigt. Danach bekam ich Arbeitslosengeld und im März 2005 noch einen 1€-Job.
Am 20.06.2005 wurde ich in einer anderen Firma befristet für 2 Jahre mit 6 monatiger Probezeit neueingestellt. Nun bekam ich gestern Abend (16.12.2005) die Mitteilung das ich die Probezeit nicht bestanden habe und die Kündigung zum 30.01.2006.

So und nun mein Problem:

Bekomme ich dann nur noch insgesamt max. 18 Monate ALG oder habe ich noch den "alten Anspruch der Gesetzeslage aus 2005" von 27 Monaten. Was soll ich machen, noch 2005 selbst kündigen ?
PS: Mein Ehemann ist ALGII-Empfänger.

StephanK
18.12.2005, 09:27
:welcome: bnobody,
Du hast Glück im Unglück, denn Deine Kündigung (wirklich zum 30. oder zum 31. ?) kommt zum vorletzten Tag, an dem die alte Regelung mit der längeren Rahmenfrist noch gilt, d.h. Du musst rückblickend die letzten drei Jahre ansehen und hast den Alg-Anspruch, wenn Du innerhalb dieser drei Jahre (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast.

Allerdings bin ich mir ziemlich unsicher, ob das für Dich wirklich zutrifft, denn wenn Du, wie Du schreibst, einen 1-€-Job gemacht hast, dann müsstest Du eigentlich schon im Alg II-Bezug gewesen sein - und dieser setzt erst dann ein, wenn ein früherer Anspruch auf das "normale" Alg schon erschöpft ist. Das müsste seinerzeit eigentlich überprüft worden sein.

Die Zeit in dem Ende Januar auslaufenden Job ist jedenfalls leider zu kurz, als dass Du damit einen neuen Alg-Anspruch hättest erwerben können.

jumbo96
18.12.2005, 09:38
Also ich würde sagen, durch die Aufnahme des Jobs von 6 Monaten ist somit kein NEUER Anspruch entstanden. D.H. Du zehrst an dem alten, zu den alten Regeln (neue Regeln eh erst ab 1.2.). Sieht m.E. gut aus, oder ruf direkt bei der AfA an.

mfg 8)