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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kein Alg II nach Studienfachwechsel, der BAföG ausschließt


Forumadmin
25.12.2006, 16:55
Gericht: Hessisches Landessozialgericht
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 07.11.06
Aktenzeichen: L 7 AS 200/06 ER

Kernaussage: Eine Studentin, die ein erstes Studium abbricht und in eine andere Fachrichtung wechselt, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wenn ihr BAföG-Antrag wegen des Abbruchs des Erststudiums abgelehnt wird. Sie kann nicht argumentieren, dass sie " als Härtefall" auf die Unterstützung angewiesen sei, weil sie ansonsten nicht studieren könne.
Der Gesetzgeber habe, bis auf wenige Ausnahmefälle, bewusst verhindern wollen, dass die Grundsicherung für Arbeitslose finanzielle Lasten der Ausbildungsförderung zu tragen habe.

Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=62413&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=) des Beschlusses