Forumadmin
26.12.2006, 19:11
http://www.arbeitslosennetz.de/images/stories/paragraph.gif
Bundesarbeitsgericht
5 AZR 9/94
Abmahnung: Rote Karte bleibt in den Akten
Liegt eine Abmahnung einmal in den Personalakten, bleibt sie auch dort - selbst wenn sie unberechtigt ausgesprochen wurde und der Mitarbeiter die Firma verläßt.
Nur wenn der Gemaßregelte nachweisen kann, daß ihm die Abmahnung auch nachträglich schaden kann,
muß der Arbeitgeber das Papier vernichten.
Bundesarbeitsgericht
5 AZR 9/94
Abmahnung: Rote Karte bleibt in den Akten
Liegt eine Abmahnung einmal in den Personalakten, bleibt sie auch dort - selbst wenn sie unberechtigt ausgesprochen wurde und der Mitarbeiter die Firma verläßt.
Nur wenn der Gemaßregelte nachweisen kann, daß ihm die Abmahnung auch nachträglich schaden kann,
muß der Arbeitgeber das Papier vernichten.