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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Darf auch ein Anwalt unterschreiben?? (Überbrückungsgeld)


saeben
18.12.2005, 02:42
Hallo zusammen,

durch Zufall bin ich auf dieses interessante Forum gestoßen und wollte gleich mal eine Frage in eigener Sache loswerden:

Darf den Antrag auf Überbrückungsgeld auch ein ganz normaler, niedergelassener Anwalt durchsehen und unterschreiben? Ein Mitarbeiter im Call Center des Arbeitsamtes bejahte dies zwar, allerdings finde ich nirgends eine schriftliche Bestätigung. Der Gesetzestext lautet nämlich folgendermaßen:

Zitat: 2. eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit der Existenzgründung vorgelegt hat; fachkundige Stellen sind insbesondere die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständischen Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.

Auf dem Antragsformular finden sich dann noch "z. B." Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater - aber eben keine Anwälte...

Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen?

Viele Grüße,

Kai

Betroffener
18.12.2005, 12:34
:welcome: saeben,

bitte vergesse diese Idee am Besten gleich wieder.

Es ist die Rede von einer sach- und fachkundigen Stelle, die das Vorhaben begutachtem und bewerten soll - und das kann kein Anwalt sein (sofern Du Dich nicht gerade als Anwaltsgehilfin selbständig machen willst :D

Die Sachkunde soll also auf die die Tätigkeit und das Vorhaben bezogen sein. Die Banken kommen da nur ins Spiel, wenn sie selber einen Kredit dazugeben.

Und natürlich darf ein von Dir Bevollmächtigter (Anwalt) Deine Anträge unterschreiben - aber nicht die sachkundliche Bewertung.