saeben
18.12.2005, 02:42
Hallo zusammen,
durch Zufall bin ich auf dieses interessante Forum gestoßen und wollte gleich mal eine Frage in eigener Sache loswerden:
Darf den Antrag auf Überbrückungsgeld auch ein ganz normaler, niedergelassener Anwalt durchsehen und unterschreiben? Ein Mitarbeiter im Call Center des Arbeitsamtes bejahte dies zwar, allerdings finde ich nirgends eine schriftliche Bestätigung. Der Gesetzestext lautet nämlich folgendermaßen:
Zitat: 2. eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit der Existenzgründung vorgelegt hat; fachkundige Stellen sind insbesondere die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständischen Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.
Auf dem Antragsformular finden sich dann noch "z. B." Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater - aber eben keine Anwälte...
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen?
Viele Grüße,
Kai
durch Zufall bin ich auf dieses interessante Forum gestoßen und wollte gleich mal eine Frage in eigener Sache loswerden:
Darf den Antrag auf Überbrückungsgeld auch ein ganz normaler, niedergelassener Anwalt durchsehen und unterschreiben? Ein Mitarbeiter im Call Center des Arbeitsamtes bejahte dies zwar, allerdings finde ich nirgends eine schriftliche Bestätigung. Der Gesetzestext lautet nämlich folgendermaßen:
Zitat: 2. eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit der Existenzgründung vorgelegt hat; fachkundige Stellen sind insbesondere die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständischen Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.
Auf dem Antragsformular finden sich dann noch "z. B." Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater - aber eben keine Anwälte...
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen?
Viele Grüße,
Kai