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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen zu Zuverdienst und Praktika


bergheimer
18.12.2005, 14:37
Hallo,

habe drei wichtige Fragen:

- Ich bekomme seit dem Ende des Studiums im August 2005 ALG 2. Ich mache seitdem unbezahlte Praktika. Wenn ich das Bewilligungsschreiben richtig verstanden habe, erhalte ich erstmal bis Ende Januar Geld, also 6 Monate. Meine jetziges Praktikum läuft dann noch. Wird dann erneut für 6 Monate bewilligt oder muß ich das Praktikum beenden und mir eine "zumutbare Tätigkeit" suchen?

- Ich habe nebenbei noch zweimal für ein Honorar gearbeitet (1000 und 500 Euro). Jetzt bin ich mich aber unsicher ob ich das überhaupt durfte bzw. wie das als Zuverdienst angerechnet wird. Noch habe ich das Geld nicht erhalten, wie gehe ich am besten vor - gar nicht aufs eigene Konto, in Monatsraten oder wie?

- Zählt als Zuverdienst auch Geld, daß mir meine Eltern ab und zu gegeben haben - oder sind das Schenkungen, die nicht angerechnet werden?

Ich danke euch!

StephanK
18.12.2005, 17:57
:welcome: bergheimer,
Zu Frage 1: Selbst suchen musst Du sowieso, solltest das auch neben dem Praktikum tun und am besten so, dass Du es dem Alg II-Träger nachweisen kannst, wenn er nach Deinen Eigenbemühungen fragt. Deswegen musst Du aber das Praktikum nicht beenden - wenn es zu Deinem Studienfach passt, ist es vermutlich auch sinnvoll. Du musst allerdings bereit sein, jeden Dir vom Alg II-Träger angebotenen Job (einschl. 1-€-Jobs) anzunehmen und dafür notfalls das Praktikum vorzeitig abzubrechen.

Zu Frage 2: Du musst dieses Einkommen angeben und es wird auch angerechnet (näheres hier in Info-Alg II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#17)). Wenn Du die Zahlungsweise selbst bestimmen kannst, sind regelmäßige Monatsraten wahrscheinlich besser, denn wenn alles auf einen Batzen kommt, bist Du für einen oder zwei Monate nicht bedürftig, bekommst kein Alg II und musst Dich selbst um Deine Krankenversicherung kümmern.

Zu Frage 3: Das ist ein bisschen heikel. Im Prinzip werden Schenkungen nur dann nicht als Einkommen angerechnet, wenn der Jahresbetrag unter 50 € bleibt. Allerdings gilt das nur dann, wenn das Geld für den allgemeinen Lebensunterhalt gedacht ist. Wenn es aber "einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch" dient und Du dadurch kein Vermögen anhäufst, wird es nicht angerechnet. Klar, dass das schwer abgrenzbar ist. Ich würde aber z.B. sagen: wenn Du für Dein Praktikum einen Laptop brauchst und ihn Dir von Deinen Eltern schenken lässt, dann kann man den Wert des Laptops nicht als Einkommen anrechnen, weil das Alg II nicht für solche Anschaffungen gedacht ist (reicht dafür ja auch gar nicht...).