Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Student,Arbeitslose + Kind= ein Sonderfall
Hallo!
Nachdem ich diverse Foren durchforstet habe wende ich mich mit meinem Problem an euch.Wo soll ich anfangen.
Also...
Ab März wohnen meine Freundin(zu diesem Zeitpunkt berufstätig und aktive Studentin)und ich (aktiver Student) in einer gemeisamen Wohnung. Im Mai`06 wird dann voraussichtlich unser Kind geboren. Und da fängt das Problem an. Der Jahresvertrag meiner Freundin endet zudem im Monat Mai 06. Ab dann wird sie beurlaubte Studentin(ALG2 berechtigt) und kümmert sich um das Kind.
Sie erhält 300 Euro Erziehungsgeld(nicht anrechenbar) und 154 Euro Kindergeld(anrechenbar) hat also ein Einkommen von 154 Euro im Monat.
Ich erhalte pro Monat 700 Euro freiwillig(keine Unterhaltszahlung) von meinen Eltern und bin nicht bafög-berechtigt. Zudem habe ich einen Job in den Semesterferien mit dem ich mein Auto finanziere.
Da wir ab Mai 06 ein Kind erziehen gelten wir als Bedarfsgemeinschaft.
Jetzt die Frage: Werden die 700 Euro von meinen Eltern in die BGemeinschaft hineingerechnet? Diese Frage ist insofern von Bedeutung da Ihr ALG 2 (354 Euro plus 207 Euro für das Kind) bei Hineinrechnung gemindert werden könnte.
Vielen Dank im voraus für die Antworten
Betroffener
18.12.2005, 18:33
:welcome: Grayson,
Sooo ein Sonderfall ist das nun auch nicht, sonder das alltägliche Problem vieler junger Leute.
Das neue Elterngeld ab 2007 kommt für Euch sicherlich zu spät.
Solange es sich bei den Geldern Deiner Eltern um belegbare Zahlungen handelt (Überweisung, Absetzung bei der Steuer Deiner Eltern, etc.), dürfte die Anrechnung als Einkommen kaum vermeidbar sein.
Ausserdem wäre natürlich bei der Gelegenheit die Frage, ob sich das Amt das Geld nicht eh bei Deinen Eltern zurückgeholt hätte (unter 25 und nicht abgeschlossene Berufsausbildung).
Mir stellt sich in dem Zusammenhang allerdings insbesondere bei der werdenen Mama die Frage nach der Krankenversicherung - ebenso wie beim stolzen Papa, falls die Elternspende angerechnet wird auf den gemeinsamen Bedarf von 622 € + 207 € Kindesbedarf + Kosten der Unterkunft - 154 € Kindergeld - 700 € Elternunterhalt.
Der Mehrbedarf für Alleinerziehende fällt ja auch weg in der Bedarfsgemeinschaft und die sogenannte Familienversicherung greift nur bei verheirateten.
Alles in allem keine Antworten - nur neue Fragen.
Aber bemüht doch mal einen der vielen ALGII Rechner im Netz:
ALG II Rechner (http://www.zeitungs.info/public/programme.arbeitslosengeld2.berechnung.html)
Das mit der Krankenversicherung ist ja kein Thema. Ich selbst bin studentisch versichert(54 Euro im Monat), unser Kind wäre über mich versichert(schon nachgefragt) und Meine Freundin wäre über Alg2 Krankenversichert.
Bei der Agentur für Arbeit wurde mir gesagt, dass ich wiederkommen soll, drei Monate bevor die Arbeitslosigkeit meiner Freundin beginnt. Ich will aber nicht so lange warten, da mir das keine Ruhe lässt.
Die Wohnung kostet 481,50 Euro plus 160 Euro Betriebskosten und Heizung.
Die Wohnung ist zu teuer, ich weiß. Jetzt die Frage: Um wieviel ist die zu teuer, bzw was ist für 3 Personen angemessen?
Der Semesterjob bringt ca. 2400 Euro Netto im Jahr.
Wenn Du noch Angaben benötigst, dann frag einfach
Vielen Dank schon mal im voraus.
Andere Frage: Kann man die Eheähnliche Gemeinschaft abwenden?
Wir haben nicht vor ewig staatliche Hilfe zu nehmen(wer will das schon?)
Dieser Abschnitt dauert ca. 1,5 -2 Jahre, dann bin ich Referendar.
Betroffener
19.12.2005, 16:37
Das Thema Kosten der Unterkunft hängt stark von der Region und dem Stand des Modes ab - im Klartext: es steckt keinerlei wirkliche Logik dahinter - ausser Geld zu sparen wo es geht durch Verweigerungshaltung.
Hierzu empfehle ich einen Blick hier hinein:
KDU-Richtlinien bei Tacheles-Sozialhilfe (http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/kdu&localparams=1&range=0,30)
Das Thema "eheähnliche Gemeinschaft" ist und bleibt ein Reizthema, aber ich denke auch das könnte mit etwas GLück und Hartnäckigkeit (und ggf. dem Sozialgericht) in den Griff zu bekommen sein.
Siehe auch hier:
Tacheles Leitfaden (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/Leitfaden.html)
und hier:
Bedarfsgemeinschaften bei ALG II SGB II (Eheähnlich, Wohngemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft) (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?sid=b022aef7c86acfd9439ea2a3d0801246#22)
Aber dazu muss man auch wirklich kampfesbereit sein und das dann auch durchziehen.
Alles klar! Wohnungsgeld ist geklärt. Danke, ohne die Links hätte ich das nur mit seeeehr viel Zeit und Aufwand gefunden.
Also, die Finanzplanung steht. Jedenfalls unter der Voraussetzung, dass meine Freundin ALG 2 bekommt. Der Sachbearbeiter sagte uns, dass sie kein ALG 1 bekommt da sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Stimmt ja auch, sie bleibt beim Kind. Sie hat aber vorher länger als ein Jahr gearbeitet. Ein Anspruch besteht nicht da sie dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung steht, richtig?
Jedenfalls gibt es 2 Varianten. Variante A bedeutet dass wir die eheähnliche Gemeinschaft abwenden können. Damit kommen wir die anderthalb Jahre durch.
Variante B bedeutet die eheähnliche Gemeinschaft. Das hat zur Folge, dass ich in den Semsterferien auch gleich gar nicht arbeiten brauche, da es mir vom Amt als Einkommen zur Bedarfsgemeinschft angerechnet wird und der Anspruch dementsprechend sinkt. :patsch:
Zudem werden meine Eltern belastet da ich unter 25 bin und noch keine abgeschlossene Ausbildung habe. Son Ärger!
Das was ich zum leben brauche bekomme ich von meinen Eltern, dann zählt man mich zur Bedarfsgemeinschaft-rechnet meinen künstlichen Bedarf-um es meinen Eltern dann wieder wegzunehmen.
Nicht zu fassen!!!
Naja, bloß nicht aufgeben!
Nochmal vielen Dank für die Antworten im voraus
Was die 700 € Elternunterhalt angeht, solltest du vielleicht mal zusehen, dass dir deine Eltern bescheinigen wofür die 700 € sind. D. h. wenn sie dir bescheinigen, dass die 700 € für deine Studiengebühren, Bücher, Auto dann ist das eine zweckbestimmte Einnahme und darf nicht angerechnet werden. Um etwas mehr Geld raus zu haben, sollten deine Eltern sich vielleicht dahingehend einlassen dir zu bescheinigen, dass z. B. 400 € fürs Essen und Miete sind + 300 € für Studiengebühren, Bücher, Auto. So sind 300 € zweckbestimmt und die dürfen nur 400 € anrechnen.
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