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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Das kleine 1x1 der Antragsstellung


Hartzer Roller
27.12.2006, 16:38
Ein Alg 2- Antrag kann doch formlos per email gestellt werden verbunden mit der Bitte, man möge die entsprechenden Antragsvordrucke zusenden und einen Termin zur persönlichen Antragsabgabe mitteilen ? Oder täusche ich mich da ?

Zur Sicherheit versende ich den Hauptantrag noch per Einschreiben und bitte um Zusendung der weiteren Antragsformulare.
Bin ich damit auf der sicheren Seite ?
Denn wenn mir die Unterlagen zugeschickt würden, wäre der Antragseingang hierdurch auch belegbar.

Seebarsch
27.12.2006, 16:58
Die Antragstellung auf Leistungen nach dem SGB II erfolgt unter Anwendung des § 37 SGB II in Verbindung mit § 16 SGB I.
Die Weisungen der BA (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-37-SGB-II-Antragserfordernis.pdf)regeln weiteres.
Wenn im Gesetz, hier SGB II, nichts spezielles geregelt ist, gilt die Antragstellung nach der herrschenden Rechtsauffassung dann als durchgeführt, wenn man zu erkennen gibt, dass man Leistungen haben möchte.
Das was gemeinhin der Antrag genannt wird, ist lediglich ein Formular zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen.
Mithin erfüllt eine E-mail mit dem Hinweis, dass man Leistungen nach den SGB II haben will, die Antragserfordernis gemäß Gesetz.
Allerdings sollte man darauf drängen, dass man einen Nachweis über die Antragstellung bekommt.