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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ende des ALG1 und schwanger


babymonster
27.12.2006, 23:43
hallo,

hab da auch noch mal eine frage. und zwar endet mein ALG1 anspruch am 23.1.07. ich bin nun im 7.monat schwanger (die AfA weiß darüber bescheid) und frage mich nun wie ich nun weiter vorgehen soll. also hartz4 bekomme ich keins. aber soll ich mich dann weiterhin arbeitssuchend melden oder muss ich mich irgendwie abmelden? ich frage wegen der rente später. wird man automatisch abgemeldet wenn man keinen antrag auf hartz4 stellt bzw sich nicht weiter arbeitssuchend meldet? wie ist das wenn ich mich nun abmelde und dann in mutterschutz und erziehungsurlaub gehe. wird mir diese zeit angerechnet (im bezug auf die rente)? mein mutterschutz beginnt anfang märz.

hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
gruß,
babymonster7

StephanK
28.12.2006, 07:57
Hallo,
zum ersten: Bist Du Dir ganz sicher, dass kein Anspruch auf Alg II besteht? Wenn das Einkommen Deiner Bedarfsgemeinschaft gerade mal so an der Grenze ist, könnte es sich lohnen, noch mal nachzurechnen, denn Dein Bedarf erhöht sich infolge der Schwangerschaft um 17 % auf € 364 (statt nur € 311).

Zum zweiten: Die Extra-Leistungen für Schwangerschaftsbekleidung und Baby-Erstausstattung kann man auch dann bekommen, wenn man kein laufendes Alg II bezieht, diese Extra-Ausgaben aber nicht aus dem Einkommen oder Vermögen decken kann. Auch hier gilt: noch mal nachrechnen und ggf. beantragen.

Arbeitsuchendmeldung: Du solltest Dich zum 24.1.07 bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend melden, auch wenn die Vermittlungschancen situationsbedingt gleich Null sind.

Rente: Zur Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der gesetzlichen Rente gibt es eine PDF-Broschüre, die Du hier (http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/04__vor__der__rente/kindererziehung__plus__f_C3_BCr__die__rente,proper ty=publicationFile.pdf/kindererziehung_plus_f%C3%BCr_die_rente) herunterladen kannst.

babymonster
28.12.2006, 12:02
hi

danke für deine ausführliche antwort.

also dann will ich mal:

es dürfte kein anspruch bestehen, da wir eigentum haben, und dieses dann denke ich erstmal abgeben müssten. oder?

zum zweiten: die bekommen wir nicht, da mein freund zu viel verdient und wir zu viel gespartes haben.

arbeitssuchend bin ich ja gemeldet bis zum 24.1.07 aber muss ich mich dann da abmelden oder geschieht das automatisch?

die broschüre zum thema rente lade ich mir runter und les sie mir durch. vielen dank :)

Seebarsch
28.12.2006, 12:14
Hallo babymonster,
mit dem Ende des Leistungsbezuges wirst Du automatisch bei der Agentur abgemeldet.
Ich würde Dir empfehlen, Dein Arbeitsgesuch bei der Arbeitsagentur ausdrücklich aufrecht zu erhalten und dabei darauf hinzuweisen, dass Du keinen Anspruch auf Alg 2 hast.
Wenn Du dann in den Mutterschutz gehst, musst Du dich dann auch abmelden. Anschliessend erhältst Du für den Zeitraum einen Nachweis von der Agentur über die Meldung der Ausfallzeiten an die Rentenversicherung.

Achte bitte darauf, dass Du diese Meldung auch tatsächlich bekommst, da diese als Nachweis gegenüber der Rentenversicherung dient!
:razz:

StephanK
28.12.2006, 12:24
es dürfte kein anspruch bestehen, da wir eigentum haben, und dieses dann denke ich erstmal abgeben müssten. oder?Wenn Du das Penthouse und den Lamborghini meinst: ja :wink: Wenn der Zuschnitt des Vermögens deutlich bescheidener ist: nein.

zum zweiten: die bekommen wir nicht, da mein freund zu viel verdient und wir zu viel gespartes haben.Wenn Du das überschlägig ausgerechnet hast, dann lass es dabei. Ich will ja niemand zu sinnlosen Anträgen überreden, sondern nur in Zweifelsfällen dazu ermutigen, nicht vorschnell auf Ansprüche zu verzichten, die man vielleicht doch hat.

arbeitssuchend bin ich ja gemeldet bis zum 24.1.07 aber muss ich mich dann da abmelden oder geschieht das automatisch?Das "abmelden" geschieht insofern automatisch, als mit dem Ende des Alg-Bezuges Deine Akte zugemacht wird. Deswegen solltest Du Dich erneut arbeitsuchend melden. Gegen Ende Januar könnte Dir eine persönliche Arbeitslosmeldung allerdings vielleicht schon arg beschwerlich werden. Zieh das also besser vor; Du kannst das auch in diesen ruhigen Tagen "zwischen den Jahren" schon erledigen. Es geht nur darum, den Status "arbeitsuchend" aufrechtzuerhalten - u.a. auch wegen Rentenansprüchen.

Bitte vergiss nicht, Dich darum zu kümmern, dass nach dem Ende des Alg-Bezuges für Deine Krankenversicherung (und bald auch die Deines Kindes) gesorgt ist.

babymonster
28.12.2006, 19:08
hallöchen ihr beiden,

vielen dank für eure hilfe.

@stephanK: naja gut da ist unser eigentum doch etwas kleiner *gg* bloß ein einfamilienhaus...

zum zweiten: ich kanns ja einfach mal ausprobieren. mehr als nein sagen können sie ja eigentlich nicht :)

zum dritten: muss ich mich dann also erneut arbeitssuchend melden oder gibts da auch irgendwo einen antrag auf verlängerung der arbeitssuche?

ja das mit der krankenversicherung ist noch so ne sache. das heißt ich muss mich dann selbst versichern. bis das kind da ist sind wir schon verheiratet, aber ein bis zwei monate muss ich wohl die KK selbst zahlen. aber gut da müssen wir durch (oder früher heiraten)

wie sieht das eigentlich aus mit der meldung beim aa? habe heute dort angerufen weil ich mich ein mal im monat dort melden muss. das war also heute und hab leider vergessen zu fragen, wie das jetzt ist weil mein alg ja im januar ausläuft. der typ am telefon meinte nur ich muss mich bis zum 26.1.07 wieder telefonisch melden. aber rein theoretisch bin ich ja da gar nicht mehr bei denen (ausser ich verlängere die arbeitssuche, dann klar). müsste ich dann trotzdem da anrufen? oder muss ich das dann früher machen oder gar nicht mehr???

gruß,
babymonster