Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Merkwürdiger Arbeitsvertrag
salamander
28.12.2006, 12:29
Hallo zusammen :)
Ich bin ganz neu hier und hab da auch gleich mal eine Frage. Vielleicht kann mir hier jemand helfen, ich wäre wirklich sehr dankbar. Es geht darum:
Ich habe eine Zusage für einen befristeten Vertrag bekommen und der Vertrag wurde mir mittlerweile zugeschickt.
Da sind aber einige Ungereimtheiten zu finden. 1. Es ist kein Datum angegeben bis wann der Vertrag gehen soll. Sinngemäß steht da einfach nur: "Das befristete Arbeitsverhältnis endet, wenn die Arbeit erledigt ist."
2. "Es werden nur die tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden bezahlt. Bei persönlicher Verhinderung besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung."
Das würde ja bedeuten, dass Krankheitsstunden auch nicht bezahlt würden?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Vertrag rechtens ist. Was meint Ihr?
Danke im Voraus für Eure Hilfe.
LG
salamander
StephanK
28.12.2006, 13:06
:welcome: Salamander,
grundsätzlich kann man vertraglich alles vereinbaren, was nicht gegen gesetzliche Verbote verstößt.
So weit ich Deinen knappen Angaben entnehmen kann, stellt sich bei Dir die Frage, ob der angebotene Vertrag ein Dienst-, Arbeits- oder vielleicht auch Werkvertrag ist. Dass von einem "Arbeitsverhältnis" die Rede ist, ist zwar ein Indiz dafür, dass ein Arbeitsvertrag gewollt ist, aber für die Charakterisierung kommt es auf den tatsächlichen Vertragsinhalt an.
Das "...wenn die Arbeit erledigt ist" wäre eher typisch für einen Werkvertrag. Das ist der Vertragstyp, den man z.B. mit einem Klempner abschließt, der einem die Wasserleitung repariert: dessen Aufgabe ist dann beendet, wenn das Wasser wieder fließt und die Leitung dicht ist. Was er zu tun hat, wird mit ihm vereinbart; wie er es tut ist aber seine Sache und man kann ihm darin nicht dreinreden.
Werkverträge werden von ihrer Natur her für einen begrenzten Zeitraum abgeschlossen, weil sie nur ein einzelnes Werk (=Aufgabe) betreffen. Das kann auch so geschehen, dass vereinbart wird, dass die Dienstleistung bis zu einem bestimmten Tag erbracht sein muss - aber auch so, dass der Werkvertrag eben so lange währt, bis das Werk vollendet ist.
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist dagegen u.a. dann zulässig, wenn "die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt" (Beispiel: zusätzlicher Verkäufer für's Weihnachtsgeschäft). In diesem Fall muss der Vertrag aber auch eindeutig kalendermäßig befristet werden.
Mir scheint einiges dafür zu sprechen, dass der Dir angebotene Vertrag kein Arbeits-, sondern ein Werkvertrag ist.
salamander
28.12.2006, 13:12
Hallo StephanK,
vielen lieben Dank für Deine Antwort. Es handelt sich hierbei tatsächlich um einen Arbeitsvertrag, die genaue Bezeichnung: projektbezogener Arbeitsvertrag.
Es handelt sich dabei um ein Projekt, d. h. in den Büroräumen stehen ein paar tausend Ordner rum, die bearbeitet werden sollen. Wenn die dann bearbeitet sind, ist Ende. Dann endet das befristete Arbeitsverhältnis laut Vertrag mit sofortiger Wirkung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
StephanK
28.12.2006, 15:17
Wenn die dann bearbeitet sind, ist Ende. Dann endet das befristete Arbeitsverhältnis laut Vertrag mit sofortiger Wirkung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.Genau das ist typisch für einen Werkvertrag: Wenn der Klempner das Rohr abgedichtet hat, ist sein Job zu Ende. Oder - um auch mehrtägige Jobs zu erfassen - wenn der Maurer die Mauer gemauert hat...
Der Grund, warum ich darauf so "herumreite" ist der, dass Du als Vertragspartner eines Werkvertrages (als Werkunternehmer) selbständiger Unternehmer bist und Dich auf eigene Kappe und Kosten um Deine Versicherung kümmern musst. Als Arbeitnehmer dagegen bist Du pflichtversichert in den gesetzlichen Sozialversicherungen.
Das ist also schon ein mächtiger Unterschied.
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