Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neuen Antrag bei laufendem Widerspruchverfahren?
Kaschperlkopf
19.12.2005, 20:20
Hallo zusammen,
bin neu hier im Forum und weiß noch gar nicht so recht wie ich mein Problem beschreiben soll.
Am besten ich fang einfach mal an.
Unser Antrag auf ALO II zum 11/05 wurde abgelehnt, weil zuviel Vermögen vorhanden ist, sprich unsere Lebensversicherungen wären dran. Jetzt 12/05 hab ich fristgerecht Widerspruch eingelegt.
Da bis zum Abschluß des Widerspruchs ja wohl einige Zeit vergehen wird und ich ja nicht weiß wie das ganze ausgeht, bin ich am überlegen, ob ich für Dezember 2005 trotz laufendem Widerspruch nochmal Antrag auf Alo II stellen muß, damit ich evtl., wenn mein Widerspruch für 11/05 abgelehnt wird, die Frist für meinen evtl. Anspruch ab 12/05 gewahrt bleibt.
Außerdem interressiert mich, ob bei neuer Antragstellung wieder auf meinen ersten Antrag zurückgegriffen wird, oder jedesmal neu geprüft werden muß?
Ich hoffe mein Problem ist soweit verständlich.
Danke für Eure Hilfe schon mal
Petra
StephanK
21.12.2005, 17:08
:welcome: Petra,
ich denke, das wäre nur dann sinnvoll, wenn Ihr inzwischen so viel von Eurem Vermögen verfrühstückt hättet, dass es jetzt - einschliesslich der streitigen Lebensversicherung - auf jeden Fall unter dem Freibetrag liegt.
Diese Aussage steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass ich nicht genau weiss, für welchen Zeitraum der erste, abgelehnte Antrag gestellt war. Ich lese Deine Frage aber so, dass die Alg II-Zahlung im November hätte losgehen sollen, und dann wäre sie zumindest für einige Monate bewilligt worden. Für eben diesen Zeitraum ist aber durch das Widerspruchsverfahren jetzt alles noch in der Schwebe, so dass ein neuer Antrag im Moment gar nicht bearbeitet werden würde.
Falls Euer "Vermögensüberhang" inzwischen tatsächlich aufgezehrt sein sollte, dann wäre das innerhalb des laufenden Widerspruchsverfahrens (das ja noch immer ein Verwaltungsverfahren ist) durch eine Veränderungsmitteilung einzubringen.
Kaschperlkopf
21.12.2005, 19:32
Danke erst mal für die Antwort.
Bei uns sieht es so aus, dass11/05 die Zahlung hätte losgehen sollen.
Ich habe Widerspruch eingelegt, weil ich hoffe, dass der Verkauf unserer Lebensversicherungen als unwirtschaftlich anerkannt wird.
Sollte dies der Fall sein, müßten wir ab 11/05 unter die Freibetragsgrenze kommen bzw. knapp darüber liegen.
Sollten wir also recht bekommen und der Verkauf unwirtschaftlich sein, kann es trotzdem passieren, daß wir im Nov. 05 knapp über die Freibetragsgrenze kommen.
Ab 12/05 wären wir allerdings durch Verbrauch unseres Ersparten, bestimmt unter dieser Grenze.
Und hier liegt dann mein Problem.
Wenn ich im Dezember keinen Antrag stelle, dann hab`ich auch im Dezember keinen Anspruch auf ALO II, weil Leistung ja erst ab Monat Antragstellung gezahlt wird,oder?
Der Widerspruch läuft ja Länger und ich weiß nicht wie er ausgeht.
Also schadet ein neuer Antrag im Dezember dem Widerspruchsverfahren bzw. habe ich nach Abschluß des Widerspruchsverfahrens die Möglichkeit rückwirkend zum 12/05 erneut Antrag auf ALO II zu stellen?
Ganz schön kompliziert finde ich. Ich hoffe Ihr nicht.
Danke
StephanK
21.12.2005, 22:39
Danke für die Zusatz-Information, die mich jetzt auch etwas klarer sehen lässt.
Es ist dann schon so, wie ich es mir auch vorgestellt hatte: Sobald Ihr unter die Freibetragsgrenze gerutscht seit, solltet Ihr das im Rahmen des laufenden Verwaltungsverfahrens (auch wenn es sich momentan im Stadium des Widerspruchsverfahrens befindet) als Änderung der Vermögensverhältnisse mitteilen (Kontoauszug ist dann unvermeidlich) und um eine neue Entscheidung bitten.
Also weder einen kompletten Neuantrag stellen noch den Ausgang des Widerspruchsverfahrens abwarten, sondern sobald es soweit ist "mittenrein" die Veränderung mitteilen.
Leider kann es sein, dass sich dadurch die Bearbeitung verzögert. Denkt daran, dass Ihr ab einen Monat nach Antragstellung Vorschusszahlungen verlagen könnt.
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.