luffelblong
28.12.2006, 18:39
Hallo,
ich war noch nie arbeitslos und bin jetzt erstaunt über die Höhe meines ALG 1 nachdem ich in Elternzeit war.
Ausgangssituation: Ich war Abteilunsleiterin - nach Studium im In- und Ausland.
2003 bin ich schwanger geworden und habe am 30.7.03 ein Frühchen entbunden.
Während der Elternzeit habe ich immer wieder versucht zumindest in Teilzeit (aber auch Vollzeit angeboten) meine Aufgaben wieder zu übernehmen (erstmals im Dezember 03). Leider nie erfolgreich.
Anfang 06 war ich wieder schwanger und habe die Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitgeteilt. Leider hatte ich im 4. Monat eine Fehlgeburt. Ergebnis war meine betriebsbedingte Kündigung (Wegfall meines Arbeitsplatzes) am 29.07.06 (letzter Tag der Elternzeit).
Nach Kündigungsschutzklage wurde ich während meiner Kündigungsfrist (3 Monate bis Ende November 06) zu meinem normalen Gehalt weiterbeschäftigt. Laut Selbstberechnung des Arbeitslosengeldes (http://www.pub.arbeitsamt.de/selbst.php) hätte ich bei Lohnsteuerklasse III einen Anspruch auf einen Tagessatz in Höhe von 155,18 Euro.
In meinem Bewilligungsbescheid kommt die Agentur aber nur auf 98 €. In der Summe macht das einen Unterschied von 573,90 €.
Ich bin jetzt wieder im 7. Monat schwanger und habe deshalb sowieso nur bis Ende Februar Anspruch auf ALG. Aber die Höhe des ALG wird sich auf die Höhe des Elterngeldes, die ab 2007 gezahlt wird auswirken. Auch deshalb ist es mir wichtig zumindest diese drei Monate ALG in entsprechender Höhe zu erhalten.
Ich will ja nicht anmaßend sein, aber schließlich habe ich ja auch die letzten 10 Jahre entsprechende Beiträge in diesen Verein bezahlt und jetzt habe ich für ganze 3 Monate einen Anspruch auf ALG 1 und dann werden 3 Gehälter für 90 Tage auf 150 Tage umgelegt und die vorangehenden 10 Jahre sind völlig untergegangen. Ist das korrekt so? Habe ich eine Chance auf einen höheren Zahlbetrag bei einem Widerspruch gegen meinen Bewilligungsbescheid?
Anscheinend wurde der Berechnung meines ALG ein fiktives Arbeitsentgelt entsprechend der Qualifikationsstufe 1 zugrunde gelegt. Nirgendwo habe ich Informationen dazu gefunden wie hoch das Arbeitsentgelt in Qualifikationsstufe 1 ist.
Noch einmal konkret meine Fragen:
Habe ich bei einem Widerspruch gegen meinen Bewilligungsbescheid die Aussicht auf einen häöheren Zahlbetrag? Falls ja, wie sollte ich den Widerspruch begründen außer mit meinem wesentlich höheren Gehalt als dem zugrunde gelegten fiktiven Arbeitsentgelt?
Herzlichen Dank im Voraus für eine kompetente Antwort.
luffelblong
ich war noch nie arbeitslos und bin jetzt erstaunt über die Höhe meines ALG 1 nachdem ich in Elternzeit war.
Ausgangssituation: Ich war Abteilunsleiterin - nach Studium im In- und Ausland.
2003 bin ich schwanger geworden und habe am 30.7.03 ein Frühchen entbunden.
Während der Elternzeit habe ich immer wieder versucht zumindest in Teilzeit (aber auch Vollzeit angeboten) meine Aufgaben wieder zu übernehmen (erstmals im Dezember 03). Leider nie erfolgreich.
Anfang 06 war ich wieder schwanger und habe die Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitgeteilt. Leider hatte ich im 4. Monat eine Fehlgeburt. Ergebnis war meine betriebsbedingte Kündigung (Wegfall meines Arbeitsplatzes) am 29.07.06 (letzter Tag der Elternzeit).
Nach Kündigungsschutzklage wurde ich während meiner Kündigungsfrist (3 Monate bis Ende November 06) zu meinem normalen Gehalt weiterbeschäftigt. Laut Selbstberechnung des Arbeitslosengeldes (http://www.pub.arbeitsamt.de/selbst.php) hätte ich bei Lohnsteuerklasse III einen Anspruch auf einen Tagessatz in Höhe von 155,18 Euro.
In meinem Bewilligungsbescheid kommt die Agentur aber nur auf 98 €. In der Summe macht das einen Unterschied von 573,90 €.
Ich bin jetzt wieder im 7. Monat schwanger und habe deshalb sowieso nur bis Ende Februar Anspruch auf ALG. Aber die Höhe des ALG wird sich auf die Höhe des Elterngeldes, die ab 2007 gezahlt wird auswirken. Auch deshalb ist es mir wichtig zumindest diese drei Monate ALG in entsprechender Höhe zu erhalten.
Ich will ja nicht anmaßend sein, aber schließlich habe ich ja auch die letzten 10 Jahre entsprechende Beiträge in diesen Verein bezahlt und jetzt habe ich für ganze 3 Monate einen Anspruch auf ALG 1 und dann werden 3 Gehälter für 90 Tage auf 150 Tage umgelegt und die vorangehenden 10 Jahre sind völlig untergegangen. Ist das korrekt so? Habe ich eine Chance auf einen höheren Zahlbetrag bei einem Widerspruch gegen meinen Bewilligungsbescheid?
Anscheinend wurde der Berechnung meines ALG ein fiktives Arbeitsentgelt entsprechend der Qualifikationsstufe 1 zugrunde gelegt. Nirgendwo habe ich Informationen dazu gefunden wie hoch das Arbeitsentgelt in Qualifikationsstufe 1 ist.
Noch einmal konkret meine Fragen:
Habe ich bei einem Widerspruch gegen meinen Bewilligungsbescheid die Aussicht auf einen häöheren Zahlbetrag? Falls ja, wie sollte ich den Widerspruch begründen außer mit meinem wesentlich höheren Gehalt als dem zugrunde gelegten fiktiven Arbeitsentgelt?
Herzlichen Dank im Voraus für eine kompetente Antwort.
luffelblong