PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Freistellung: Arbeitnehmer muss sich nicht krankmelden


Forumadmin
29.12.2006, 02:57
http://www.arbeitslosennetz.de/images/stories/paragraph.gif
Arbeitsgericht Frankfurt
Az.: 1 Ca 851/00


Freistellung: Arbeitnehmer muss sich nicht krankmelden

Von ihrer Arbeitsleistung freigestellte Arbeitnehmer müssen keine Krankmeldungen und ärztliche Atteste einreichen.
Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden.

Die Richter gaben damit der Klage eines Filialleiters gegen ein Tabakwarenunternehmen statt und erklärten dessen fristlose Kündigung für unwirksam.
Wegen anderweitiger Differenzen war dem Mitarbeiter zunächst ordentlich gekündigt worden.
Bis zum Ende der Kündigungsfrist wurde er unter Fortzahlung seines Gehaltes von der Arbeit freigestellt.
Während seiner Freistellung wurde er schließlich krank, wobei er es unterließ, entsprechende Krankmeldungen seinem Vorgesetzen zukommen zu lassen.
Die Firma kündigte das Arbeitsverhältnis darauf wegen "Arbeitsverweigerung" fristlos.

Laut Urteil hätte der Vorgesetzte zunächst die Freistellung widerrufen und das Erscheinen des Filialleiters am Arbeitsplatz anordnen müssen,
ehe er diesem unentschuldigtes Fehlen und Arbeitsverweigerung hätte vorwerfen können. Arbeitnehmer,
die in Folge einer Freistellung berechtigterweise ihrem Arbeitsplatz fern geblieben seien,
dürfe das Fehlen ärztlicher Atteste bei einer Krankheit nicht zum Vorwurf gemacht werden, sagte der Gerichtsvorsitzende.