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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug in neue Stadt VOR ALGII Antrag


Moguai
20.12.2005, 17:58
Hallo zusammen,

ich pendele zurzeit ziemlich weit und habe nach längerer Suche eine Wohnung am Arbeitsort gefunden (Großstadt). Leider kann ich jetzt überraschend nicht übernommen werden, weil das Unternehmen plötzlich umstrukturiert wird. In 4 Monaten bin ich vielleicht Arbeitslos, wenn ich bis dahin nichts gefunden habe.

Meine Frage: Darf ich jetzt umziehen (Wohnung ist nicht teurer als vorher) und dann am neuen Wohnort Arbeitslosenhilfe erhalten? Ich müsste den Antrag drei Monate im Voraus, also in einem Monat schon einreichen.

Danke
Moguai

Betroffener
20.12.2005, 20:21
:welcome: Moguai

Vielleicht beantworten diese Auszüge aus unserem Grundgesetz Deine Fragen?
Artikel 11 - [Freizügigkeit]
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.

Artikel 12 - [Berufsfreiheit; Verbot der Zwangsarbeit]
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Die Arbeitslosenhilfe wurde zum 31.12.2004 gestrichen und dafür eine Mischform aus der alten Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe unter dem Arbeitstitel Hartz IV als Arbeitslosengeld II (ALG II) eingeführt.

Sofern Du trotz Arbeit den Hartz IV Regelungen unterliegen solltest, könnten zumindest deFacto oben aufgeführte Grundrechte verfassungswidrig beschnitten sein - sofern Du von der ArGe/Kommune irgendwie abhängig bist.

Moguai
21.12.2005, 14:40
Hhm, sorry. Wahrscheinlich habe ich meine Frage unverständlich formuliert. Ich habe noch Arbeit und mit dem AA nichts zu tun. Aber ich muss mich laut Arbeitsvertrag 3 Monate im Voraus arbeitslos melden. Kann ich jetzt umziehen und dann am neuen Wohnort ALGII (wenn ich bis dahin nichts gefunden habe) beantragen ODER sagt das AA dann z.B. "ALGII gibt es erst, wenn Sie mehr als soundsoviel Monate am Wohnort gemeldet sind" ?

StephanK
21.12.2005, 15:57
Das sind zwei paar Stiefel, die zwar schon irgendwie zusammenhängen, aber trotzdem auseinanderzuhalten sind:

Stiefel 1: Deine Pflicht, Dich rechtzeitig arbeitslos zu melden.
Zunächst mal: gut, dass Du daran denkst, denn leider vergessen das immer noch zu viele Leute.
Das musst Du in jedem Fall in der Kölner AA machen, denn die ist für Dich so lange zuständig, wie Du hier wohnst. Dabei ist es aber kein Problem ist, zu sagen: ich will aber bald nach X umziehen und suche dort etwas.

Stiefel 2: Alg II am jeweiligen Wohnort
Nein, Alg II setzt nicht voraus, dass Du schon über irgendeinen Zeitraum in X wohnst. Probleme gibt's nur (oft), wenn Du während des Alg II-Bezuges von einer Stadt in eine andere umziehen willst. Deswegen wäre es am besten und würde Dir einigen Driss ersparen, wenn Du Deinen Umzug über die Bühne bekämst, noch bevor Du dann als Neubürger von X Alg II beantragst.

Denk auch dran, Dich rechtzeitig darüber zu informieren, was in X an "Kosten der Unterkunft" akzeptiert wird.