Forumadmin
30.12.2006, 05:03
http://www.arbeitslosennetz.de/images/stories/paragraph.gif
Arbeitsgericht Frankfurt
7 Ca 2396/03
Schwerbehinderte: Auch wegen Krankheit darf gekündigt werden
Arbeitnehmern mit einer Schwerbehinderung darf grundsätzlich wegen Krankheit gekündigt werden.
So zumindest urteilte das Frankfurter Arbeitsgericht und wies die Klage einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin gegen ihren Arbeitgeber ab.
Das Warenhaus hatte der Frau gekündigt, nachdem sie wegen verschiedener Krankheiten auf bis zu 48 Fehltage jährlich kam.
Seit 1990 fehlte die Klägerin insgesamt an 488 Arbeitstagen, der Arbeitgeber zahlte hierfür Lohnersatzleistungen in Höhe
von rund 36 000 Euro - und sprach schließlich eine krankheitsbedingte Kündigung aus.
Zu Recht, wie das Frankfurter Arbeitsgericht entschied:
Aufgrund der hohen Fehlzeiten der behinderten Mitarbeiterin sei das Arbeitsverhältnis als "sinnentleertes Austauschverhältnis" anzusehen.
Denn im konkreten Fall sei das Gleichgewicht zwischen dem Anspruch des Arbeitgebers auf regelmäßige Arbeit für regelmäßigen Lohn nachhaltig gestört.
Arbeitsgericht Frankfurt
7 Ca 2396/03
Schwerbehinderte: Auch wegen Krankheit darf gekündigt werden
Arbeitnehmern mit einer Schwerbehinderung darf grundsätzlich wegen Krankheit gekündigt werden.
So zumindest urteilte das Frankfurter Arbeitsgericht und wies die Klage einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin gegen ihren Arbeitgeber ab.
Das Warenhaus hatte der Frau gekündigt, nachdem sie wegen verschiedener Krankheiten auf bis zu 48 Fehltage jährlich kam.
Seit 1990 fehlte die Klägerin insgesamt an 488 Arbeitstagen, der Arbeitgeber zahlte hierfür Lohnersatzleistungen in Höhe
von rund 36 000 Euro - und sprach schließlich eine krankheitsbedingte Kündigung aus.
Zu Recht, wie das Frankfurter Arbeitsgericht entschied:
Aufgrund der hohen Fehlzeiten der behinderten Mitarbeiterin sei das Arbeitsverhältnis als "sinnentleertes Austauschverhältnis" anzusehen.
Denn im konkreten Fall sei das Gleichgewicht zwischen dem Anspruch des Arbeitgebers auf regelmäßige Arbeit für regelmäßigen Lohn nachhaltig gestört.