Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ab wann wieder 12 Monate Arbeitslosengeld?
Hallo!
Ich war in der Zeit von 08/04 bis 02/05 arbeitssuchend (6 Monate)
und hatte von 03/05 - 06/05 einen Job (wurde nicht angerechnet)
Danach war ich von 07/05 bis 09/05 arbeitssuchend (3 Monate).
Seit dem 1.10. bin ich wieder am arbeiten, habe aber nur einen befristeten Vertrag von 6 Monaten.
Wenn mein Vertrag nicht verlängert wird, wie lange bekomme ich dann wieder Arbeitslosengeld? Die ersten sechs Monate wurden mir nicht angerechnet. Ich hätte ja so gesehen jetzt nur noch 3 Monate Restzeit mit Arbeitslosengeld. Werden mir die jetzigen sechs Monate dann angerechnet oder auch wieder nicht?
Weiß das jemand?
Danke! :-)
Hallo!
Ich war in der Zeit von 08/04 bis 02/05 arbeitssuchend (6 Monate)
und hatte von 03/05 - 06/05 einen Job (wurde nicht angerechnet)
...dann angerechnet oder auch wieder nicht?
Weiß das jemand?
Danke! :-)
Soweit ich das einsehe, hast Du 9 Monate ALGI bezogen.
Und es sieht so aus, als ob keine neue Anwartschaft entstehen wird (würde versuchen insgesamt 12 Monate voll zumachen). Also könntest Du DANACH den Rest des alten Anspruchs von 08/04 in Anspruch nehmen. Alles andere AFA... ;-)
C U
Betroffener
20.12.2005, 23:27
:welcome: void,
im SGB III steht es so (Stand 14.06.2005):
§ 123 1 - Anwartschaftszeit
Übergangsregelung:
* § 434j Absatz 3
1Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. 2Zeiten, die vor dem Tag liegen, an dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen des Eintritts einer Sperrzeit erloschen ist, dienen nicht zur Erfüllung der Anwartschaftszeit.
§ 124 - Rahmenfrist
Übergangsregelung:
* § 434j Absatz 3
(1) 1 Die Rahmenfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Tag vor der Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld.
(2) Die Rahmenfrist reicht nicht in eine vorangegangene Rahmenfrist hinein, in der der Arbeitslose eine Anwartschaftszeit erfüllt hatte.
(3) 2 1In die Rahmenfrist werden Zeiten nicht eingerechnet, in denen der Arbeitslose von einem Rehabilitationsträger Übergangsgeld wegen einer berufsfördernden Maßnahme bezogen hat. 2In diesem Falle endet die Rahmenfrist spätestens nach fünf Jahren seit ihrem Beginn.
§ 434j Absatz 3 besagt:
(3) 1Die §§ 123, 124, 127 Abs. 2a und 3, § 133 Abs. 1 und § 147 sowie die Anwartschaftszeit-Verordnung in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung sind weiterhin anzuwenden für Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zum 31. Januar 2006 entstanden ist. 2Insoweit sind die §§ 123, 124, 127, 131 Abs. 4 und § 147 in der vom 1. Januar 2004 an geltenden Fassung nicht anzuwenden.
Da das wohl keiner versteht - ich auch nicht - wäre wohl die konkrete Frage (unter Hinweis auf die widersprüchliche Auslegbarkeit) bei der Arbeitsagentur direkt zu stellen.
Aber möglicherweise waren schon Deine anderen Bescheide falsch, weil die möglicherweise nach den Regelungen ab 2004 berechnet wurden, die wegen der Übergangsregelung noch gar nicht gültig waren. Die für Dich geltende Rahmenfrist müsste von 08/2004 bis 08/2008 reichen.
Da Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld ja konkret vorhanden ist und der 31.01.2006 (die Rahmenfrist bügelt das über) noch vor uns liegt, sollten die alten Regelungen von 2003 weiter gelten (ich habe aber keine Ahnung, wie die seinerzeit aussahen. Vielleicht hast Du noch eine alte Broschüre aus der Zeit, wo das noch Arbeitsamt hiess.
Was ich noch weiss - weil es mich selbst auch betrifft - die Rahmenfrist war 4 Jahre in 2003. Wie die Anwartschaftszeiten früher waren, weiss ich nicht.
Ich habe jedenfalls keine alten Unterlagen zum Gegencheck.
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