Forumadmin
30.12.2006, 14:08
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Bundesarbeitsgericht
5 AZR 628/04
Lohnsteuer und geringfügige Beschäftigung
Ist im Arbeitsvertrag eine Bruttovergütung vereinbart, hat der Arbeitnehmer die anfallende Lohnsteuer zu tragen.
Das gilt auch für die pauschale Lohnsteuer bei einer geringfügigen Beschäftigung.
Etwas anderes gilt bei einer ausdrücklichen Nettolohnabrede
Bundesarbeitsgericht
5 AZR 628/04
Lohnsteuer und geringfügige Beschäftigung
Ist im Arbeitsvertrag eine Bruttovergütung vereinbart, hat der Arbeitnehmer die anfallende Lohnsteuer zu tragen.
Das gilt auch für die pauschale Lohnsteuer bei einer geringfügigen Beschäftigung.
Etwas anderes gilt bei einer ausdrücklichen Nettolohnabrede