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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erstausstattung / Wohnungseinrichtung


ajuny
21.12.2005, 02:36
Hallo!
Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhilft...ich verzweifel nämlich so langsam.
Da unsere Eltern seit längerem in Trennung leben und unser Haus wohl nicht mehr unterhalten können, haben meine Schwester (20) und ich (22) einen Antrag auf ALG2 gestellt. Wir haben beide eine abgeschlossene Berufsausbildung und meine Schwester bezieht noch bis Januar 06 ALG1. Der Antrag auf Kostenübernahme für eine gemeinsame Wohnung wurde bewilligt und seit 2 Monaten zahlt das Arbeitsamt die Miete. Da die Wohnung erst renoviert werden musste, was unsere Eltern gezahlt haben, weil das Amt es uns abgelehnt hatte, konnten wir nicht gleich einziehen. Nun ist die Wohnung seit einger Zeit fertig und wir hatten einen Antrag auf Erstausstattung gestellt. Nach 2 1/2 Monaten kam nun der ablehnende Bescheid, mit der Begründung, dass für einen Auszug aus der elterlichen Wohnung kein trifftiger Grund vorliege.
Durch die (familiären) Umstände etc. sind meine Schwester und ich seit geraumer Zeit in therapeutischer Behandlung, beide Therapeuten befürworten den Auszug aus der elterlichen Wohnung. Wir hatten den Arbeitsamt auch eine Genehmigung erteilt, bei den Therapeuten nachzufragen, was jedoch nicht geschehen ist, obwohl sie vorher auf diese Genehmigung bestanden haben.
Ich weiß nicht mehr weiter...wohin kann ich mich wenden? Kann das Arbeitsamt von meinen Eltern verlangen, dass sie die Kosten für die Erstausstattung übernehmen? Wir haben nur unsere Möbel aus unseren Zimmern bei den Eltern und ein paar Sachen, die uns unsere Eltern überlassen haben. So können wir in der Wohnung doch garnicht wohnen...wir haben keine Küche, keine Waschmaschine etc.
Wenn wir jetzt Widerspruch einlegen, dann habe ich kaum Hoffnung, dass das etwas ändern würde. Wie stehen da die Erfolgschancen? Unsere Eltern können finaziell nicht noch mehr Geld vorlegen (sie haben bereits wie gesagt die Renovierung und Kaution für die Wohnung vorgelegt). Muss man es auf eine Klage ankommen lassen und wenn ja, bringt das überhaupt etwas und wie lange dauert so etwas? Ich habe keine Kraft mehr mich auch noch ewig mit dem Arbeitsamt rumzuschlagen und möchte endlich in die Wohnung einziehen können. Was kann ich machen, wo kann ich mir Hilfe suchen?
Bitte, bitte helft mir weiter!
Vielen Dank im vorraus an alle!

StephanK
21.12.2005, 11:21
:welcome: ajuny,
das Verhalten des Alg II-Trägers ist sehr widersprüchlich. Wenn er die Kosten Eurer Wohnung (bzw. des Anteils, den Du bewohnst/bezahlst) übernimmt - und das tut er ja -, dann muss er auch die Kosten für die Erstausstattung übernehmen. Die Argumentation mit dem "triftigen Grund" ist mindestens sehr wackelig und aus dem besagten Grund in sich widersprüchlich.
Ein Problem liegt allerdings vielleicht darin, dass Deine Schwester noch Alg I bekommt, so dass das Amt Dir gegenüber argumentieren kann, Du bräuchtest sozusagen höchstens eine halbe Wohnungseinrichtung, denn die andere Hälfte könne ja Deine Schwester mit ihrem Alg I finanzieren. Allerdings wird sich das ja im Januar oder spätestens Februar auch ändern.
Wenn Ihr die Zeit bis dahin irgendwie überbrücken könnt, wäre es vielleicht das einfachste, mit dem Alg II-Antrag, den Deine Schwester ja Anfang bis spätestens Mitte Januar stellen wird und sollte, die ganze Sache noch mal gemeinsam zur Sprache zu bringen und dabei auch etwas massiv aufzutreten.

Widerspruch einlegen solltet Ihr trotzdem, obwohl Euch damit schon aus zeitlichen Gründen kaum geholfen sein wird.

Redet erst noch mal mit dem Amt (oft hilft ein Gespräch mit dem/der Vorgesetzten des Sachbearbeiters) - und wenn das zu nix führt, bleibt leider nur der Weg zum Sozialgericht. Allerdings dauert das leider auch im Eilverfahren (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung) einige Wochen :mad: