heiela
30.12.2006, 16:27
Hallo zusammen,
ich habe eine Tochter, die nun schon zum 3. Mal ihre Ausbildungsstelle zum Ende der Probezeit verloren hat, d.h. es hat jedesmal der Arbeitgeber gekündigt. Sie leidet unter ADS, hat große Schwierigkeiten sich Dinge zu merken, sich länger zu konzentrieren usw. Sie sollte eigentlich eine überbetriebliche Ausbildung machen, aber im letzten Sommer hatte es dann doch mit einer "normalen" Ausbildung geklappt, und sie wollte das noch einmal versuchen.
Schon nach kurzer Zeit gab es wieder Probleme, der Geschäftsführer des Betriebes hat mehrere Male bei uns zu Hause angerufen, von wegen, man müsste ihr alles 100x sagen usw. Es war eigentlich schon abzusehen, dass man sie da nicht behält. Und richtig, es wurde ihr zum 30.11. gekündigt. Merkwürdigerweise wurde die Ausbildungsvergütung nicht überwiesen. Ich da angerufen, und musste erfahren, dass sie am letzten Tag des Diebstahls überführt worden ist:( Sie hat 2 Kolleginnen bestohlen, Polizei war da, Strafanzeigen laufen und man würde die Vergütung einbehalten. Ich zum Anwalt, der hat den Betrieb angeschrieben, Vergütung wurde dann doch 3 Wochen später überwiesen. Aber der Arbeitgeber hat sich geweigert, die Arbeitsbescheinigung auszufüllen, musste von Amts wegen angefodert werden. Nun hat er zugesagt, die fehlenden Unterlagen bis zum 5. Jan an die AA zu schicken.
Meine Sorge betrifft nun natürlich die wahren Kündigungsgründe, ich befürchte, er wird das mit dem Diebstahl in der Bescheinigung erwähnen. Obwohl das ja nicht der eigentliche Kündigungsgrund gewesen ist. Unsere Tochter hat auch keine Abmahnung bekommen, es gab halt nur diese Telefonate mit mir, wo die gesagt haben, dass sie nicht mit ihr zufrieden sind.
Wenn der Ausbilder den Diebstahl als Kündigungsgrund angibt, kann unsere Tochter dann eine ALG I Sperrfrist bekommen?
Da die Unterlagen bis jetzt fehlen, bekommt sie bis jetzt sowieso nur Hilfe zum Lebensunterhalt, Miete der eigenen Whg wird bezahlt usw.
Kann auch diese Hilfe zum Lebensunterhalt gesperrt werden?
Wenn ja, würde uns ja nur der Widerspruch bleiben. Es gibt mehrere Gutachten über die Störung unserer Tochter, sogar eins wo von einer pathologischen Neigung zum Stehlen und Lügen die Rede ist, sie ist auch schon lange in ärztlicher Behandlung.
Es fiel mir nicht leicht, dieses zu schreiben. Aber ich bin die Mutter, die sich um alles kümmern muss, einer muss es ja tun, weil unsere Tochter ist leider nicht in der Lage dazu. Ich mache mir nur große Sorgen, was da evtl noch alles auf uns zukommen wird!
Vielen Dank für evtl Antworten!
ich habe eine Tochter, die nun schon zum 3. Mal ihre Ausbildungsstelle zum Ende der Probezeit verloren hat, d.h. es hat jedesmal der Arbeitgeber gekündigt. Sie leidet unter ADS, hat große Schwierigkeiten sich Dinge zu merken, sich länger zu konzentrieren usw. Sie sollte eigentlich eine überbetriebliche Ausbildung machen, aber im letzten Sommer hatte es dann doch mit einer "normalen" Ausbildung geklappt, und sie wollte das noch einmal versuchen.
Schon nach kurzer Zeit gab es wieder Probleme, der Geschäftsführer des Betriebes hat mehrere Male bei uns zu Hause angerufen, von wegen, man müsste ihr alles 100x sagen usw. Es war eigentlich schon abzusehen, dass man sie da nicht behält. Und richtig, es wurde ihr zum 30.11. gekündigt. Merkwürdigerweise wurde die Ausbildungsvergütung nicht überwiesen. Ich da angerufen, und musste erfahren, dass sie am letzten Tag des Diebstahls überführt worden ist:( Sie hat 2 Kolleginnen bestohlen, Polizei war da, Strafanzeigen laufen und man würde die Vergütung einbehalten. Ich zum Anwalt, der hat den Betrieb angeschrieben, Vergütung wurde dann doch 3 Wochen später überwiesen. Aber der Arbeitgeber hat sich geweigert, die Arbeitsbescheinigung auszufüllen, musste von Amts wegen angefodert werden. Nun hat er zugesagt, die fehlenden Unterlagen bis zum 5. Jan an die AA zu schicken.
Meine Sorge betrifft nun natürlich die wahren Kündigungsgründe, ich befürchte, er wird das mit dem Diebstahl in der Bescheinigung erwähnen. Obwohl das ja nicht der eigentliche Kündigungsgrund gewesen ist. Unsere Tochter hat auch keine Abmahnung bekommen, es gab halt nur diese Telefonate mit mir, wo die gesagt haben, dass sie nicht mit ihr zufrieden sind.
Wenn der Ausbilder den Diebstahl als Kündigungsgrund angibt, kann unsere Tochter dann eine ALG I Sperrfrist bekommen?
Da die Unterlagen bis jetzt fehlen, bekommt sie bis jetzt sowieso nur Hilfe zum Lebensunterhalt, Miete der eigenen Whg wird bezahlt usw.
Kann auch diese Hilfe zum Lebensunterhalt gesperrt werden?
Wenn ja, würde uns ja nur der Widerspruch bleiben. Es gibt mehrere Gutachten über die Störung unserer Tochter, sogar eins wo von einer pathologischen Neigung zum Stehlen und Lügen die Rede ist, sie ist auch schon lange in ärztlicher Behandlung.
Es fiel mir nicht leicht, dieses zu schreiben. Aber ich bin die Mutter, die sich um alles kümmern muss, einer muss es ja tun, weil unsere Tochter ist leider nicht in der Lage dazu. Ich mache mir nur große Sorgen, was da evtl noch alles auf uns zukommen wird!
Vielen Dank für evtl Antworten!