PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigung zum Ende der Probezeit bei Ausbildung


heiela
30.12.2006, 16:27
Hallo zusammen,

ich habe eine Tochter, die nun schon zum 3. Mal ihre Ausbildungsstelle zum Ende der Probezeit verloren hat, d.h. es hat jedesmal der Arbeitgeber gekündigt. Sie leidet unter ADS, hat große Schwierigkeiten sich Dinge zu merken, sich länger zu konzentrieren usw. Sie sollte eigentlich eine überbetriebliche Ausbildung machen, aber im letzten Sommer hatte es dann doch mit einer "normalen" Ausbildung geklappt, und sie wollte das noch einmal versuchen.
Schon nach kurzer Zeit gab es wieder Probleme, der Geschäftsführer des Betriebes hat mehrere Male bei uns zu Hause angerufen, von wegen, man müsste ihr alles 100x sagen usw. Es war eigentlich schon abzusehen, dass man sie da nicht behält. Und richtig, es wurde ihr zum 30.11. gekündigt. Merkwürdigerweise wurde die Ausbildungsvergütung nicht überwiesen. Ich da angerufen, und musste erfahren, dass sie am letzten Tag des Diebstahls überführt worden ist:( Sie hat 2 Kolleginnen bestohlen, Polizei war da, Strafanzeigen laufen und man würde die Vergütung einbehalten. Ich zum Anwalt, der hat den Betrieb angeschrieben, Vergütung wurde dann doch 3 Wochen später überwiesen. Aber der Arbeitgeber hat sich geweigert, die Arbeitsbescheinigung auszufüllen, musste von Amts wegen angefodert werden. Nun hat er zugesagt, die fehlenden Unterlagen bis zum 5. Jan an die AA zu schicken.
Meine Sorge betrifft nun natürlich die wahren Kündigungsgründe, ich befürchte, er wird das mit dem Diebstahl in der Bescheinigung erwähnen. Obwohl das ja nicht der eigentliche Kündigungsgrund gewesen ist. Unsere Tochter hat auch keine Abmahnung bekommen, es gab halt nur diese Telefonate mit mir, wo die gesagt haben, dass sie nicht mit ihr zufrieden sind.

Wenn der Ausbilder den Diebstahl als Kündigungsgrund angibt, kann unsere Tochter dann eine ALG I Sperrfrist bekommen?

Da die Unterlagen bis jetzt fehlen, bekommt sie bis jetzt sowieso nur Hilfe zum Lebensunterhalt, Miete der eigenen Whg wird bezahlt usw.
Kann auch diese Hilfe zum Lebensunterhalt gesperrt werden?

Wenn ja, würde uns ja nur der Widerspruch bleiben. Es gibt mehrere Gutachten über die Störung unserer Tochter, sogar eins wo von einer pathologischen Neigung zum Stehlen und Lügen die Rede ist, sie ist auch schon lange in ärztlicher Behandlung.

Es fiel mir nicht leicht, dieses zu schreiben. Aber ich bin die Mutter, die sich um alles kümmern muss, einer muss es ja tun, weil unsere Tochter ist leider nicht in der Lage dazu. Ich mache mir nur große Sorgen, was da evtl noch alles auf uns zukommen wird!

Vielen Dank für evtl Antworten!

StephanK
30.12.2006, 17:20
:welcome: heiela,
ich beneide weder Deine Tochter noch Dich selbst um diese Situation.

Das Glück im Unglück ist, dass die Kündigung gerade noch zu Ende der Probezeit erfolgt und deswegen vom Ausbildungsbetrieb nicht begründet werden muss. Ihr solltet natürlich auch darauf achten, dass sie tatsächlich keine Begründung enthält. Vielleicht ist es nicht verkehrt, den Anwalt auf § 22 des Berufsbildungsgesetzes (http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html) hinzuweisen - diese Vorschrift kennt nicht unbedingt jeder.

Die Arbeitsagentur wird deshalb den wahren Grund der Kündigung wohl auch nicht erfahren und deswegen keine Sperrzeit verhängen, obwohl sie bei Kenntnis dieses Grundes eine Sperrzeit verhängen würde und auch müsste.

Ansonsten scheint es, dass die ärztliche Behandlung bisher nicht erfolgreich war und deswegen vielleicht einmal über andere Behandlungsformen nachzudenken angebracht wäre, denn wirklich "alltagstauglich" scheint sie noch nicht wieder zu sein. Darüber zu spekulieren steht mir nicht zu, so dass ich es bei diesem kurzen Hinweis belassen will.

heiela
30.12.2006, 18:22
Hallo StefanK!

Also in der Kündigung ist kein Grund angegeben.

Meine Bedenken richten sich in erster Linie gegen die Arbeitsbescheinigung für die AA, die der Arbeitgeber ausfüllen muss. Da gibt es einen Passus "wirkliche Hintergründe der Kündigung". Und ich vermute ganz stark, dass der Ausbilder ihr da eins reinwürgen will, und das mit dem Diebstahl schreiben wird. Der fand das schon unmöglich, dass wir einen Anwalt hinzugezogen haben, damit unsere Tochter die ihr zustehende Ausbildungsvergütung bekommt.
Außerdem fehlt auf dem Ausbildungsvertrag ein Eintragungsvermerk der zuständigen Kammer, der wurde auch schon von Amts wegen angefordert. Weil der fehlt, muss sie wohl noch die ihr zustehende Berufsausbildungsbeihilfe zurück zahlen!!!

Tatsache ist, dass die ihr sowieso gekündigt hätten, weil sie mit ihrer Störung im normalen Arbeitsalltag nicht klar kommt. Das würden wir natürlich auch in den Widerspruch reinschreiben.

Und könnte man sie wirklich sperren, wenn das bei ihr pathologisch ist?

Aber egal wie es alles kommt, es ist und bleibt ganz großer Mist!

Danke auch für deinen "Hinweis", da läuft schon einiges an.

StephanK
30.12.2006, 21:05
Es ist schon so, dass § 312 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB III vorschreibt, den Grund für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses in der Arbeitsbescheinigung anzugeben. "Beschäftigungsverhältnis" ist auch eine Lehre. Daran führt also kein Weg vorbei.

Einen Ansatzpunkt, die Sperrfrist zu vermeiden, bietet deswegen nur die Vorschrift, dass die Beschäftigte die Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben muss (§ 144 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III). Vorsatz oder Fahrlässigkeit setzen aber voraus, dass man "bei Sinnen" ist, also geschäftsfähig (der Begriff des Bürgerlichen Rechts) oder schuldfähig (der Begriff des Strafrechts). Das müsste sich mit Erfolg bestreiten lassen, wenn eine zeitnahe ärztliche Beurteilung vorliegt.

Es wäre vielleicht angebracht, nicht erst abzuwarten, bis die Bundesagentur eine Sperrzeit verhängt, sondern sozusagen im Wege der "Vorwärtsverteidigung" von sich aus darzulegen, was Sache ist und dass es sich im Grunde um einen gescheiterten Versuch der Re-Integration vor dem Hintergrund einer schon länger andauernden psychischen Problematik handelt.

heiela
30.12.2006, 21:41
Da hast Du es auf den Punkt gebracht, und mir sehr geholfen!:danke:

Ein Antrag auf gesetzliche Betreuung läuft schon länger, ist also vor diesen Ereignissen gestellt worden. Sie ist nämlich nicht voll geschäfts- bzw schuldfähig! Ich hatte das nur noch nicht mit einer evtl Sperrfrist Problematik in Verbindung gebracht.