Forumadmin
31.12.2006, 13:05
http://www.arbeitslosennetz.de/images/stories/paragraph.gif
LAG Rheinland-Pfalz
5 Sa 1153/01
Nicht mehr abbaubare Überstunden müssen bezahlt werden
Bekommt ein Mitarbeiter wegen Ende des Arbeitsverhältnisses für Überstunden keinen Freizeitausgleich mehr,
so hat er Anspruch auf eine anteilige Bezahlung der Arbeitsstunden.
So zumindest urteilten die Richter des Rheinland-Pfälzischen Landesarbeitsgerichts.
Schließlich könne ein Arbeitgeber nicht erwarten, dass ein Arbeitnehmer gänzlich ohne Entlohnung arbeite.
Rechtlich betrachtet sei das Zeitguthaben eine Vorleistung des Arbeitnehmers, so dass hieraus ein Vergütungsanspruch resultiere.
LAG Rheinland-Pfalz
5 Sa 1153/01
Nicht mehr abbaubare Überstunden müssen bezahlt werden
Bekommt ein Mitarbeiter wegen Ende des Arbeitsverhältnisses für Überstunden keinen Freizeitausgleich mehr,
so hat er Anspruch auf eine anteilige Bezahlung der Arbeitsstunden.
So zumindest urteilten die Richter des Rheinland-Pfälzischen Landesarbeitsgerichts.
Schließlich könne ein Arbeitgeber nicht erwarten, dass ein Arbeitnehmer gänzlich ohne Entlohnung arbeite.
Rechtlich betrachtet sei das Zeitguthaben eine Vorleistung des Arbeitnehmers, so dass hieraus ein Vergütungsanspruch resultiere.