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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einkommensbescheinigung des Arbeitgebers für AA


gerda
31.12.2006, 16:03
1 . Das Arbeitsamt verlangt eine zügige Vorlage der Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber
2. Der Arbeitgeber rechnet erst ca. Mitte des nächsten Monats bzw. bis
20. eines Monats ab
3. Der Anspruch besteht aus der Vergangenheit
4. Muss ich dem Arbeitgeber eine Frist setzen
5. Wie verhalte ich mich gegenüber dem Arbeitsamt
6. Zwischenzeitlich leide ich unter starkem Geldmangel
7. Kann ich bei ARGE etwas erreichen zur Überbrückung
8. Im neuen Jahr sehr wahrscheinlich wieder einen neuen Vertrag

In dem Zeitraum, in dem der Arbeitslosengeldantrag nicht bearbeitet werden kann, weil

a. die Arbeitsbescheinigung fehlt (angefordert auf SGB III hingewiesen)

b. eine neue Stelle in Aussicht ist

c. Vorstellungsgespräche geführt werden ohne Übernahme der Fahrtkosten

d. Überbrückungsgeld geleistet werden kann, bis das 1. Gehalt
überwiesen ist

Was muss man tun?

1. Mir liegt keine Gehaltsbescheinigung vor.
2. Mir liegt keine An-/Abmeldung der Krankenkasse vor
3. Reicht die Vorlage des Arbeitsvertrages und der Kündigung beim AA

Frohes Neues Jahr:)

StephanK
31.12.2006, 17:28
Für die Vorlage der Arbeitsbescheinigung besteht eine gesetzliche Frist (§ 312 Abs. 1 Satz 1 SGB III: bei Beendigung des -Veschäftigungsverhältnisses; das ist zeitlich zu verstehen, nicht im Sinne von "anlässlich"). Außerdem ist der Arbeitgeber bei verspäteter Vorlage der Bundesagentur schadensersatzpflichtig (§ 321 Nr. 1 SGB III) und begeht zudem eine Ordnungswidrigkeit (§ 404 Abs. 2 Nr. 19 SGB III).
Du musst also dem Arbeitgeber keine Frist setzen, kannst ihn aber natürlich formlos auf seine Verpflichtung hinweisen und darauf, dass diese unabhängig von seinen Lohnabrechnungsgewohnheiten besteht.

Du kannst zur Überbrückung Alg II beantragen, musst aber die ganze Antragsprozedur durchlaufen und solltest berücksichtigen, dass Alg II-Anträge selten innerhalb von wenigen Tagen bewilligt werden.

Es dürfte effizienter sein, dem Ex-Arbeitgeber auf den Füßen zu stehen.

Seebarsch
31.12.2006, 21:45
Wenn die Arbeitsbescheinigung nicht vorliegt, gibt es die Möglichkeit, bei der Agentur eine "Ersatzbescheinigung" auszufüllen. Dann kann die Agentur zumindest vorläufig zahlen.
Für diese Bescheinigung musst Du folgende Unterlagen mitnehmen:
- Zeiten aus denen die Dauer der Beschäftigung hervorgeht, z.B. Lohnabrechnungen oder Nachweis der Krankenkasse,
- das Kündigungsschreiben!
- den vollständig ausgefüllten Antrag.

Gehe am besten am Dienstag morgen persönlich mit den Unterlagen zur Agentur!
Viel Erfolg und einen guten Rutsch!