Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : soll leistung für unterkunft und Heizung 2004 zurückzahlen
:wut: :-x
bei neuen alg 2 antrag musste ich betriebskostenabrechnung 2004 einreichen habe das auch getan .in der 459,85€ rückerstattung aufgeführt war.
kurze zeit später bekamm ich bescheid das Alg 2 bewilligt ist und eine Rückforderung der leistung für unterkunft und Heizung 2004 in höhe von 459,85€ .2004 bekamm ich arbeitslosen hilfe mein partner war bis 12.2004 Berufstätig
seit juli 2004 bezog 38€ wohngeld und ab 2005 bekam ich alg 2 mein partner bekommt alg 2 seit 11.2005
Frage? muss ich das geld bezahlen obwohl ich 2004 keine leistung der Arge bezogen habe?
StephanK
21.12.2005, 16:37
:welcome: tidus,
mir scheint, da gibt es zunächst ein Missverständnis Deinerseits, was die Zeiträume angeht: Auch wenn Du die Überzahlung von 459,85 € Betriebskosten schon 2004 geleistet hattest - die Rückerstattung kommt halt jetzt, Du hast sie aktuell zur Verfügung und deswegen möchte Dein Alg II-Träger auch aktuell "etwas davon haben". Alg II funktioniert, wie die Sozialhilfe, nach dem "von-der-Hand-in-den-Mund"-Prinzip, d.h. es kommt immer auf die aktuelle Bedürftigkeit an.
ABER trotzdem kann es nicht angehen, dass Dein Alg II-Träger diesen Betrag als Zahlung von Dir haben will. Du hast völlig recht mit Deinem Argument, dass 2004 noch keine Leistungen der ARGE geflossen sind (es gab auch noch gar keine ARGE...). Gegen dieses Rückzahlungsbegehren solltest Du Dich also zur Wehr setzen.
Die ARGE kann und darf allerdings leider etwas anderes. Sie kann Dir sagen: Wegen dieser Rückzahlung bist Du für x Tage nicht bedürftig, und so lange zahlen mir nischt. Das wäre die zwar auch nicht erfreuliche, aber immerhin korrekte Vorgehensweise.
Rede also mit der ARGE und versuch, diesen Kladderadatsch möglichst im Guten zu bereinigen. Zahle aber erst mal nicht.
danke erstmal kann die arge auch die volle summe vorden oder nur einen teil bez. nur einen teil anrechnen?
Betroffener
22.12.2005, 22:12
Hallo tidus,
Beträge, die den Regelsatz übersteigen, sind auf mehrere Monate aufzuteilen, kleiner Beträge im Stück anzurechnen.
Hierbei hat die ArGe darauf zu achten, dass immer noch ein Bodensatz Regelleistung übrig bleibt, damit Du weiter sozialversichert bleibst.
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