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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslos nach dem Studium


kommanull
21.12.2005, 19:33
Hallo Leute!

Bin ab März nächsten Jahres arbeitslos, da ich Ende Februar meine Diplomarbeit abgeben werde. Da ich danach ja exmatrikuliert werde und sich noch kein Job abzeichnet, steh ich dann im Prinzip auf der Strasse.

Ab wann sollte ich mich arbeitslos melden und habe ich überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Harz4?
Wichtig noch zu erwähnen wäre, dass ich von September 1998 bis Januar 2001 eine Ausbildung gemacht habe. Danach habe ich noch bis Mai 2001 normal gearbeitet und wurde anschließend betriebsbedingt entlassen. Von Mai 2001 bis September 2001 bekam ich Arbeitslosengeld. Seit Oktober 2001 studiere ich nun und werde, wie bereits weiter oben geschrieben, circa Mitte März fertig, da ich zu diesem Zeitpunkt mein Diplomzeugniss in die Hand gedrückt kriege. Bin momentan 27.

Was sollte ich (wann) tun, um dann nicht total auf der Strasse zu stehen?

Vielen Dank!

Gruß,
Stefan

StephanK
21.12.2005, 22:55
:welcome: Stefan,
zunächst mal: Du kannst Dich, auch ohne (schon) arbeitslos zu sein bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend melden. Das ist auch dann zu empfehlen, wenn man wenig von den Vermittlungsaktivitäten der Agentur erwartet.

Einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld hast Du aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr (ich habe das jetzt nicht gründlich überprüft, weil das sehr aufwändig ist), so dass für Dich das Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") in Frage kommen wird. Anspruch darauf hat jeder, der arbeitsfähig, aber arbeitslos ist, also auch Du, wenn (2. Voraussetzung) Du bedürftig bist, also weder Einkommen noch nennenswertes Vermögen hast.

Falls Dein Studenten-Status mit Abgabe der Diplomarbeit endet (oder doch erst, wenn das Bestehen der Diplomprüfung feststeht?), solltest Du etwa sechs Wochen vorher Deinen Antrag auf Alg II stellen.
Auf unserer Hauptseite www.arbeitslosennetz.de findest Du im Downloadbereich neben den Antragsformularen auch Tipps und Hinweise zum Ausfüllen - und natürlich hier im Forum.

Gutes Gelingen!

kommanull
22.12.2005, 10:24
Danke erstmal StephanK für die schnelle Antwort!

Zum Thema "Arbeitssuchend melden" hab ich doch gleich noch ne Frage: :D

Da ich über die Zeit meines Studiums über meinem Vater privat versichert war (Stichwort: Befreiung von der Versicherungspflicht), läuft diese Versicherung ja mit dem Ende meines Studiums aus.
Da ich vom Arbeitsamt keine Zahlungen erwarte, frage ich mich, wie es mit meiner Krankenversicherung dann aussieht. Übernimmt das Arbeitsamt auch wenn ich nicht bedürtig bin, dann eine gesetzliche Versicherung bzw kann oder muss ich mich freilwillig versichern? Oder gibt es gar nur den Ausweg mich weiterhin privat versichern zu müssen?

Zweite Frage:
Was bringt es, außer den Vermittlungsbemühungen, dass ich überhaupt den ALG2-Antrag ausfülle? Werden da Rentenzeiten angerechnet oder übernimmt das Arbeitsamt meine gesetzliche Versicherung?
Da ich vermutlich nicht bedürftig bin (hab ja schon mal gearbeitet und konnte ein wenig sparen) erwarte ich keine Zahlungen.

Vielen Dank für die Hilfe!

Gruß,
Stefan

kommanull
22.12.2005, 12:31
Hab mich selber mal erkundigt und konnte doch das eine oder andere klären.

1. Ich kann nicht in die gesetzliche KV zurück, es sei denn ich krieg nen Job oder ich bekomme ALG/ALG2.

2. Es scheint nicht alles Vermögen angerechnet zu werden. Es werden einem 200 EUR mal Lebensjahr zugestanden. In meinem Fall 200 EUR x 27 = 5400 EUR. Damit wäre ich also doch bedürftig.

Stellt sich nur noch die Frage, ob mich meine Eltern unterstützen müssen. Dazu habe ich folgenden Satz hier in den FAQs gelesen:

"Anders als bei der Sozialhilfe gibt es keinen Unterhaltsrückgriff gegenüber Verwandten. Das heißt:
Eltern und Kinder werden von den Behörden in Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld II nicht zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
Ausnahmen:
Eltern von minderjährigen Kindern und Eltern, deren Kinder unter 25 Jahre alt sind und noch keine Ausbildung haben."

Da ich 1. ne Ausbildung habe und 2. über 25 bin, heißt das jetzt, dass mich meine Eltern nicht mehr unterstützen müssen.
Zudem wohne ich in einer eigenen Wohnung im Haus meiner ELtern und zahle Miete dafür.

Stimmt das jetzt, was ich mir da zusammenreime??

Danke!!

Gruß,
Stefan

StephanK
22.12.2005, 12:58
Ja, das stimmt weitgehend :-)
Ein Umstand könnte allerdings schon dazu führen, dass es zumindest "verschärfte Nachfragen" des Alg II-Trägers geben wird, nämlich der, dass Vermieter und Eltern identisch sind. Es sollte möglichst eine marktübliche Miete vereinbart sein, also kein Freundschaftspreis und nicht gar zu viel Pauschalierung, sonst könnte der Alg II-Träger auf die Idee kommen, dass sich darin (also in einer auffällig niedrigen Miete) Unterhaltsleistungen versteckten, die er Dir vielleicht als Einkommen anrechnen könnte.
Mit anderen Worten: Es sollte einfach klar werden, dass in puncto Vermietung Deine Eltern sich nicht anders verhalten als irgendein anderer Vermieter sich verhalten würde.
Angenehme Feiertage!

kommanull
22.12.2005, 17:49
Frohes Fest und schöne Feiertage wünsch ich auch allen Forumsteilnehmern!

Und danke für die Infos hier StephanK! :D

SSM
14.01.2006, 23:31
Hallo,
mir gehts genau wioe Stefan: im März2006 fertig mit Studium, vorher Ausbildung und bis August 2001gearbeitet, etwas Geld angespart, ab Oktober2001 Studium, und jetzt weiß ich nicht wies mit der Berechtigung aussieht...
von welchem Tag wird das Vermögen gerechnet? Bzw wieviele Monate muss man vorab nachweisen? Mir fallen eine Menge Investitionen ein, um mein Geld loszuwerden, habe aber nix davon, wenn Sie aufgrund der Kontoauszüge dann nicht akzeptieren....dann spar ich mir das lieber, in der Hoffnung doch nen Job statt Harz IV zu bekommen....
kann mir da einer weiterhelfen?

StephanK
15.01.2006, 12:22
:welcome: SSM,
in dieser Hinsicht ist das Gesetz recht eindeutig: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung vorhandenen Vermögens ist der der Antragstellung. Wenn Du also z.B. kurz vor der Antragstellung Dir noch einen neuen PC anschaffst, macht das keine Probleme.
Schwierig wär's nur bei Gegenständen, die als solche als Vermögen gelten, also z.B. Schmuck, ein teueres Auto oder dergleichen. Aber das dürfte bei Dir eher kein Thema sein, tippe ich mal... :-)

SSM
15.01.2006, 16:23
Es geht doch dabei um die Antragsstellung für ALG II...arbeitssuchend kann ch mich doch auch vorher schon melden, oder?
SSM

StephanK
15.01.2006, 16:55
Ja.
Dafür ist die Arbeitsagentur zuständig, und wenn man Dich bei der Arbeitslosmeldung fragt, ob Du zugleich Leistungen beantragen willst, solltest Du dann "derzeit (noch) nicht" sagen.
Hintergrund dieser Empfehlung ist der Umstand, dass für das Alg II - je nach dem, wo Du wohnst - entweder eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) von Arbeitsagentur und Kommune oder nur allein die Kommune zuständig ist, also nicht die Arbeitsagentur selbst. Wenn Du Dir mit der Alg II-Antragstellung noch etwas Zeit lassen willst, ist es dann besser, das auch gegenüber der Arbeitsagentur deutlich zu machen - wenn gefragt wird.