debbie
23.12.2005, 21:09
Hallo nochmals,
hat man man am Ende der 12 Monate Arbeitslosengeldbezuges noch weiterern Anspruch auf Überbrückungsgeld bei Gründung einer eigenen Firma? Oder wie wird das dann berechnet??
Hab dazu nirgends etwas in der Broschüre gelesen..
hat man man am Ende der 12 Monate Arbeitslosengeldbezuges noch weiterern Anspruch auf Überbrückungsgeld bei Gründung einer eigenen Firma? Oder wie wird das dann berechnet??
Hab dazu nirgends etwas in der Broschüre gelesen..