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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Überbrückungsgeld jederzeit??


debbie
23.12.2005, 21:09
Hallo nochmals,
hat man man am Ende der 12 Monate Arbeitslosengeldbezuges noch weiterern Anspruch auf Überbrückungsgeld bei Gründung einer eigenen Firma? Oder wie wird das dann berechnet??
Hab dazu nirgends etwas in der Broschüre gelesen..

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23.12.2005, 21:21
Hallo debbie,

wenn das ALG1 ausgelaufen ist besteht kein Anspruch mehr auf Überbrückungsgeld, dieses ist für ALG2 nicht vorgesehen.

- meines Wissens nach gibt es bei ALG2 nur die Möglichkeit eines Einstiegsgeldes, das sehr knapp bemessen ist und leider nur im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters liegt.

eine kann und nicht muß Leistung also.

falls ich mich irre bitte richtig stellen.

MfG


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