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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alg I - KLEINGEWERBE angemeldet und nun?!


ICKE77
03.01.2007, 22:39
Hallo,

ich habe ein Kleingewerbe angemeldet in dem ich unter 15 Stunden die Woche arbeite. Ich beziehe übrigens Arbeitslosengeld 1, jetzt meine Frage...das Arbeitsamt will bis zum 15. des Folgemonats eine Aufstelleung haben, Einkommen....ich soll ne Excell Tabelle machen u.s.w. Wie macht ihr das ? Was muß da rein? Müßen Belege dazu gelegt werden? Wie soll ich das denn bitte machen wenn ich was auf dem Flohmarkt verkaufe (schon öfter natürlich), die Leute bekommen doch keine Quittung u.s.w.

Dann noch ne andere Frage...in wie weit darf überhaupt das Arbeitsamt bei einen in den Unterlagen (Kontoauszüge...) rumschnüffeln??

Danke schonmal...

StephanK
04.01.2007, 07:33
:welcome: Icke77,
Du kannst die Belege selbst dadurch erzeugen, dass Du ein einfaches Kontobuch über Ausgaben und Einnahmen führst.

Ob eine Gewerbeanmeldung überhaupt notwendig ist, dürfte davon abhängen, ob Du Waren zwecks Wiederverkauf einkaufst. Falls Du sozusagen nur Deinen Keller leerräumst dürfte eine Gewerbeanmeldung entbehrlich sein.

Deine Einnahmen gehen die Arbeitsagentur deswegen etwas an, weil Nebeneinkommen über € 165.- monatlich auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden.
Falls Du richtiggehend Handel betreibst, dürfte es empfehlenswert sein, dafür ein separates Konto einzurichten.