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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Befristeter ARbeitsvertrag wärend der ARbeitslosigkait


EN500
25.12.2005, 12:35
Hallo Allerseits und frohe Weihnachten.
Nun zu meiner Frage an euch:

Ich bin seit 01.11.2005 arbeitslos uns beziehe nun für 12 Monate Arbeitslosengeld.
Nun hat mich mein vorheriger Chef letzte Woche angerufen und mir einen befristetet Job für ca. 2Monate ab Februar angebote. Danach wäre ich dann wieder Arbeitslos

Meine Frage hierzu ist nun, ergeben sich hieraus irgentwelche Nachteile für mich bei AA?
Wie wird danach das Arbeitslosengeld berechnet?
Und verschieb sich danach der Anspruch auf ArbeitslosenGeld 1 um diese Zeit?
Danke im Voraus für eure Hilfe
Gruß

warti
26.12.2005, 17:51
Hallo,
Nachteile entstehen für dich nicht.
Die Anspruchsdauer verlängert sich um die Zeit wo Du arbeiten warst.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes bleibt unverändert.Wenn Du länger wie 6 Wochen in Arbeit bist mußt Du aber wieder einen neuen Antrag abgeben.
Tip : eventuell vor Arbeitsantritt Antrag auf Fahrkostenbeihilfe stellen.
erst beim Arbeitsamt abmelden wenn Du die Arbeit angetretenhast
Gruß

EN500
11.01.2006, 08:57
Hallo,

Danke für schnelle Antwort.
Konnte bis jetzt nicht antworten, da ich bis jetzt wegen krankheit das Bett hüten musste.

Wenn ich jetzt mehr wie 6Wochen wieder bei meinen alten Arbeitgeber arbeite, wann muss ich dann den Antrag fürs Arbeitslosengeld stellen??
Wie errechnet sich dann das geld, wie vorher oder wird das neue Entgeld herangezogen?
Gruß

StephanK
11.01.2006, 09:32
Wichtiger als der Antrag auf Arbeitslosengeld ist die Meldung, ab wann Du erneut arbeitslos sein wirst. Bei diesem kurz befristeten "Anschluss-Job" solltest Du das möglichst sofort machen, d.h. gleichzeitig mit der Meldung "ich hab' wieder Arbeit" Dich ab Endzeitpunkt der sechs Wochen erneut arbeitslos melden. Es bietet sich natürlich an, das gleich mit einem neuen Alg-Antrag zu verbinden.
Berechnungsbasis des Arbeitslosengeldes ist nicht (mehr wie früher) das letzte bezogene Entgelt, sondern der Durchschnitt des im letzten Jahr vor der Arbeitslosigkeit erzielten Entgelts. (Vereinfacht ausgedrückt - im Detail ist das sehr kompliziert... :roll: ) Wenn Du also in diesem sechs-Wochen-Anschluss-Job mehr oder weniger verdienst als zuvor wirkt sich das nicht all zu sehr auf die Höhe des Alg aus.

EN500
11.01.2006, 09:41
Danke, das hilft mir weiter