caro
09.02.2005, 17:12
Ich lebe mit meinem Lebensgefährten und unseren beiden Kindern in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft. Ich bin berufstätig. Mein Lebensgefährte hatte den Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt, auch meine Verdienstbescheinigung haben wir vorgelegt. Sein Antrag wurde genehmigt. Jetzt habe ich einen Termin bekommen, dass meine persönliche Arbeitslosmeldung erforderlich ist.
Auf meine Frage hin, warum ich das tun müsste, da ich ja Arbeit habe
bekam ich zur Antwort, dass es Vorschrift wäre und wenn ich nicht erscheinen würde, gäbe es eine Kürzung unseres ALG II.
Auf meine Frage hin, warum ich das tun müsste, da ich ja Arbeit habe
bekam ich zur Antwort, dass es Vorschrift wäre und wenn ich nicht erscheinen würde, gäbe es eine Kürzung unseres ALG II.